Monitoring Bundesförderprogramme
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
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„Alle Bundesförderprogramme werden regelmäßig evaluiert und auf ihre räumliche Wirkung mit einheitlichen Datenstandards überprüft. Die Ergebnisse werden in einem periodischen Gleichwertigkeitsbericht veröffentlicht und die Fortschritte bezüglich gleichwertiger Lebensverhältnisse transparent gemacht. Das Monitoring ist verbindliche Grundlage für die Weiterentwicklung aller Förderprogramme.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Praxis
- Federführung
- Bundesministerium der Finanzen
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