Mutterschutz bei Tot- und Fehlgeburt
- nicht begonnen
- Familie
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Den Mutterschutz und die Freistellung für den Partner bzw. die Partnerin soll es bei Fehl- bzw. Totgeburt künftig nach der 20. Schwangerschaftswoche geben.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Neue Entwicklung melden
ein gemeinsames Projekt von