Reform Baugesetzbuch
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Wir werden das Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Ziel novellieren, seine Instrumente noch effektiver und unkomplizierter anwenden zu können, Klimaschutz und -anpassung, Gemeinwohlorientierung und die Innenentwicklung zu stärken sowie zusätzliche Bauflächen zu mobilisieren und weitere Beschleunigungen der Planungs- und Genehmigungsverfahren vorzunehmen. Wir werden die entsprechenden Regelungen im Baulandmobilisierungsgesetz entfristen und die rechtlichen Grundlagen für eine vollständige Digitalisierung der Bauleitplanverfahren schaffen. Wir werden prüfen, ob sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 zum gemeindlichen Vorkaufsrecht in Gebieten einer Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt. Wir wollen die Bauforschung stärken.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Frist
- 31.12.2022
- Federführung
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Änderung von § 246 des Baugesetzbuchs
Das Bauministerium plant noch 2022 eine Änderung des BauGB. Außerdem plant es ein Vorkaufsrechtsänderungsgesetz und die Beschleunigung von Bauvorhaben, Einzelregelungen BauGB / Bund-Länder-Pakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung.
Neue Entwicklung melden
ein gemeinsames Projekt von