Reform Elterngeld
- begonnen
- Familie
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
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„Wir werden das Elterngeld vereinfachen, digitalisieren und die gemeinschaftliche elterliche Verantwortung stärken. Wir werden eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen. Diese Möglichkeit soll es auch für Alleinerziehende geben. Die Partnermonate beim Basis-Elterngeld werden wir um einen Monat erweitern, entsprechend auch für Alleinerziehende. Wir werden einen Elterngeldanspruch für Pflegeeltern einführen und den Anspruch für Selbstständige modernisieren. Für die Eltern, deren Kinder vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren werden, erweitern wir den Anspruch auf Elterngeld. Wir werden den Basis- und Höchstbetrag beim Elterngeld dynamisieren.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Anfrage
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Stand des Regierungsvorhabens „Reform Elterngeld“
Anfrage abgelehnt, 1 Monat, 4 Wochen her
Gesetzentwurf in Abstimmung
Mit dem Familienstartzeitgesetz soll die zweiwöchige Freistellung des*der Partner*in und der zusätzliche Monat Elterngeld bei einer Frühchengeburt geregelt werden.
Elterngeld-Reform verzögert sich
Die angekündigte Verlängerung der Elterngeldmonate kommt zunächst doch nicht.
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