Restitution von Kulturgütern
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
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„Wir werden uns weiterhin der Aufgabe stellen, NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter – entsprechend dem Washingtoner Abkommen – an die Eigentümerinnen und Eigentümer zurückzuführen. Wir verbessern die Restitution von NS-Raubkunst, indem wir einen Auskunftsanspruch normieren, die Verjährung des Herausgabeanspruchs ausschließen, einen zentralen Gerichtsstand anstreben und die „Beratende Kommission“ stärken.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
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