Koalitionstracker

Staatsangehörigkeitsrecht reformieren

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Wir schaffen ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht. Dafür werden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen. Eine Einbürgerung soll in der Regel nach fünf Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen nach drei Jahren. Eine Niederlassungserlaubnis soll nach drei Jahren erworben werden können. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern werden mit ihrer Geburt deutsche Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Für zukünftige Generationen prüfen wir, wie sich ausländische Staatsbürgerschaften nicht über Generationen vererben.“

Quelle: 1

Bewertung
gut
Art der Umsetzung
Gesetz
Federführung
Bundesministerium des Innern und für Heimat

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Beobachtet von
ProAsyl

Gesetz verkündet

Mit der Verkündung des Gesetzestextes im Bundesgesetzblatt am 26.03.2024 tritt das Gesetz nach 3 Monaten zum 26.06.2024 in Kraft

Bundesrat macht Weg für Reform von Staatsangehörigkeitsrecht frei

Die Länderkammer billigte das Gesetz in seiner Sitzung am Freitag - der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wurde nicht angerufen.

Beschluss durch Bundestag

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit erleichtert. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde am Freitag, 19. Januar 2024, mit 382 Stimmen gegen 234 Stimmen bei 23 Enthaltungen angenommen.

Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird auf 2024 verschoben

Im Wesentlichen herrscht Unstimmigkeiten über die Frage, ob auch Menschen mit Behinderungen oder Ruheständler mit kleinen Renten, die ihren Lebensunterhalt nicht vollständig selbst erwirtschaften können, eingebürgert werden sollen, wenn sie alle anderen Voraussetzungen erfüllen.

Erste Lesung voraussichtlich am 30.11.

Die erste Lesung des Gesetzes soll voraussichtlich in der Plenarsitzung am 30.11.2023 erfolgen - ohne weitere Stolpersteine könnte das neue Gesetz damit frühestens zum 01.04.2024 in Kraft treten.

Bundeskabinett beschließt Gesetzensentwurf

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf am 23. August 2023 im Kabinett beschlossen. Im Herbst werden die parlamentarischen Beratungen beginnen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist im 1. Halbjahr 2024 zu rechnen.

ProAsyl spricht von "Licht und Schatten bei der Reform des Staatsangehoerigkeitsrechts"

Gesetzentwurf für modernes Staatsangehörigkeitsrecht veröffentlicht

Das Bundesinnenministerium hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts – ein zentrales Reformvorhaben der Bundesregierung – heute veröffentlicht. Länder und Verbände können nun hierzu Stellung nehmen.

Gesetzesentwurf zur Abstimmung an andere Resorts weitergeleitet

"Wer sich in Deutsch­land ein­bür­gern las­sen will, soll dafür künf­tig grund­sätz­lich nicht mehr die Staats­an­ge­hö­rig­keit des Her­kunfts­lan­des sei­ner Fa­mi­lie auf­ge­ben müs­sen. Das geht aus einem Ent­wurf des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums für ein neues Staats­an­ge­hö­rig­keits­recht her­vor, der am Frei­tag den an­de­ren Res­sorts der Bun­des­re­gie­rung zur Ab­stim­mung zu­ge­lei­tet wurde."

Debatte zur Mehrstaatlichkeit im Dezember angedacht

"German Bundestag to debate law allowing dual citizenship in December" "Germany’s Interior Ministry has confirmed to The Local Germany that parliamentarians will soon see and debate a draft law to permit dual citizenship."

Ministeriumsentwurf voraussichtlich im Jahr 2022

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat wird voraussichtlich aber noch in diesem Jahr dem Kabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zuleiten. Dem folgt das parlamentarische Verfahren, so dass mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in 2023 zu rechnen ist.

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