Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
- nicht begonnen
- Justiz
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Die Arbeit des „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ werden wir gesetzlich regeln und eine regelmäßige Berichtspflicht an den Deutschen Bundestag einführen.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Anfrage
-
Stand des Regierungsvorhabens „Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“
Antwort verspätet, 2 Monate, 1 Woche her
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