Koalitionstracker

Überwachungs-Gesamtrechnung und Evaluation Sicherheitsgesetze

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Die Eingriffe des Staates in die bürgerlichen Freiheitsrechte müssen stets gut begründet und in ihrer Gesamtwirkung betrachtet werden. Die Sicherheitsgesetze wollen wir auf ihre tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen sowie auf ihre Effektivität hin evaluieren. Deshalb erstellen wir eine Überwachungsgesamtrechnung und bis spätestens Ende 2023 eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation der Sicherheitsgesetze und ihrer Auswirkungen auf Freiheit und Demokratie im Lichte technischer Entwicklungen. Jede zukünftige Gesetzgebung muss diesen Grundsätzen genügen. Dafür schaffen wir ein unabhängiges Expertengremium (Freiheitskommission), das bei zukünftigen Sicherheitsgesetzgebungsvorhaben berät und Freiheitseinschränkungen evaluiert.“

Quelle: 1

Bewertung
schlecht
Art der Umsetzung
Praxis
Frist
01.12.2023
Federführung
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Anfrage
Beobachtet von
netzpolitik.org

Ausschreibung gestartet

von Anna Biselli

Bis zum 22. Juni können sich wissenschaftliche Forschungsteams bewerben, wenn sie die deutschen Überwachungsbefugnisse evaluieren wollen.

Sie sollen eine „wissenschaftliche und evidenzbasierte Untersuchung“ erstellen, „die aufzeigt, welche Auswirkungen das Bestehen und die praktische Anwendung der Überwachungsbefugnisse … zurechenbar auf Freiheit und Demokratie haben“, steht in der Leistungsbeschreibung. Ein Jahr werden die Forschenden dafür Zeit haben, bis Ende 2024 soll die Auswertung fertig sein.

Koalition sperrt Haushaltsmittel für Überwachungsgesamtrechnung

Bundesinnen- und Bundesjustizministerium streiten sich um die Zuständigkeit für die Überwachungsgesamtrechnung. Bis die Federführung zwischen den Ressorts geklärt ist, werden jeweils 1,5 Millionen Euro in die Haushalte beider Häuser eingestellt, bleiben aber bis zur Klärung gesperrt.

Entwurf für Bundeshaushalt reserviert 1,5 Mio. Euro für Überwachungsgesamtrechnung

Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2022 vom 18. März 2022 weist im Einzelplan 06 des Bundesministerium des Innern und für Heimat unter dem Titel 532 02 „Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben“ 1,5 Millionen Euro für die Erstellung einer Überwachungsgesamtrechnung aus.

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