Schulbauinitiative, Schulbau Lichtenberg: Waldowallee 115, 117, Veröffentlichung zwecks Verpflichtung konkret Betroffene frühzeitig am Planungsprozess zu beteiligen
Gemäß Abgeordnetenhaus- Drucksache 18/1498· gelten für die Schulbaumaßnahmen der HOWOGE dieselben Beteiligungsregelungen wie für das Land Berlin und müssen die jeweiligen Bauvorhaben vor Ort an den Standorten konkret Betroffenen frühzeitig am Planungsprozess beteiligt werden.
Um den Beschluss des Abgeordnetenhauses umzusetzen wird um Veröffentlichung gebeten
1. der vollständigen Bauplanung, die ohne B-Plan erfolgen soll inklusive aller geplanten (selektiven) Rückbauten
2. der Abrissanzeige
3. des Baumfällantrages
4. der Baumfällgenehmigung
5. aller Schadstoffgutachten
6. von geeigneten Unterlagen, die die belegen das die Gebäude trotz der punktuellen radioaktiven Verseuchung in einigen Innenräumen, für den dauerhaften Aufenthalt für Säuglingen, Kindern und Erwachsenen gleichermaßen geeignet sind.
7. Welche Maßnahmen zum Schutz des auf der Roten Listen Deutschlands stehenden Großen Eichbockkäfers unternommen worden sind und unternommen werden (der wenige Meter vom Baugebiet per Fotobeweis nachgewiesen wurde)
8. Welche Schutzmaßnahmen beim Abriss von Gebäuden und Schutz für die Umwelt, Erde, Wasserschutzgbiet, Nachbargebäude und Nachbargrundstücke geplant sind,
auch hinsichtlich aller vorhandenen Altlasten und Kontaminationen
9. sonstige Informationen und Unterlagen, die mögliche Auswirkungen ins Rheinische Viertel haben
aufgrund der belegten strahlenkontaminierten radioaktiven GebäudeTEILE
10. Freimessungsbericht der Landesanstalt für Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung Mecklenburg Vorpommern
11. Freimessungsbericht des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit: Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) bzw. Bundesamts für Strahlenschutz (BfS)
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum3. Mai 2019
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5. Juni 2019
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