Abgelehnte IFG-Anfrage https://fragdenstaat.de/a/42817

Antrag nach dem IFG M-V

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
welche über die Plattform fragdenstaat.de gestellt wurde, werden Sie um die Zusendung einer Statistik über Unfälle und deren Ursachen gebeten. Sie können diese Anfrage unter folgendem Link einsehen: https://fragdenstaat.de/a/42817
Die Grundlage für diese Anfrage ist ein Onlineartikel der Ostsee-Zeitung vom 09.01.2019, welchen Sie hier einsehen können: https://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Rostock/Urlauberin-will-Rostocker-Strassenbahn-verklagen
In jenem Onlineartikel wird mehrmals Ihre Pressesprecherin zitiert und es steht geschrieben, dass die RSAG sehr genau Statistiken zu den Unfällen und zu den Ursachen führt.

Am Ende lehnten Sie die IFG-Anfrage jedoch ab, da die RSAG diesbezüglich unzuständig sei.

Daher bitte ich Sie um eine genauere Erläuterung, weshalb die RSAG unzuständig sei.
Sehen Sie sich für IFG-Anfragen generell nicht zuständig oder führen Sie nicht jene, im Zeitungsartikel erwähnten, Statistiken?
Weshalb schreibt die Ostsee-Zeitung dann, dass die RSAG Statistiken führt?

Sollten Sie jene Statistiken führen, so bitte ich um Zusendung dieser.
Andernfalls nennen Sie mir bitte die genaue Behörde.

__________________________________________

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung.

Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Mai 2019
  • Frist
    19. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V Sehr geehrteAntragsteller/in in einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des L…
An Rostocker Straßenbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abgelehnte IFG-Anfrage https://fragdenstaat.de/a/42817 [#143182]
Datum
17. Mai 2019 10:54
An
Rostocker Straßenbahn AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V Sehr geehrteAntragsteller/in in einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, welche über die Plattform fragdenstaat.de gestellt wurde, werden Sie um die Zusendung einer Statistik über Unfälle und deren Ursachen gebeten. Sie können diese Anfrage unter folgendem Link einsehen: https://fragdenstaat.de/a/42817 Die Grundlage für diese Anfrage ist ein Onlineartikel der Ostsee-Zeitung vom 09.01.2019, welchen Sie hier einsehen können: https://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Rostock/Urlauberin-will-Rostocker-Strassenbahn-verklagen In jenem Onlineartikel wird mehrmals Ihre Pressesprecherin zitiert und es steht geschrieben, dass die RSAG sehr genau Statistiken zu den Unfällen und zu den Ursachen führt. Am Ende lehnten Sie die IFG-Anfrage jedoch ab, da die RSAG diesbezüglich unzuständig sei. Daher bitte ich Sie um eine genauere Erläuterung, weshalb die RSAG unzuständig sei. Sehen Sie sich für IFG-Anfragen generell nicht zuständig oder führen Sie nicht jene, im Zeitungsartikel erwähnten, Statistiken? Weshalb schreibt die Ostsee-Zeitung dann, dass die RSAG Statistiken führt? Sollten Sie jene Statistiken führen, so bitte ich um Zusendung dieser. Andernfalls nennen Sie mir bitte die genaue Behörde. __________________________________________ Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung. Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Abgelehnte IFG-Anfrage https://fragdenstaat.de/a/42817 [#143182]
An Rostocker Straßenbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Abgelehnte IFG-Anfrage https://fragdenstaat.de/a/42817 [#143182]
Datum
17. Mai 2019 10:54
An
Rostocker Straßenbahn AG
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
28,7 KB
Rostocker Straßenbahn AG
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 17.05.2019. Die Unzuständigkeit der RSAG resulti…
Von
Rostocker Straßenbahn AG
Betreff
WG: Abgelehnte IFG-Anfrage https://fragdenstaat.de/a/42817 [#143182]
Datum
20. Mai 2019 15:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 17.05.2019. Die Unzuständigkeit der RSAG resultiert aus § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG M-V. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in mittlerweile sind auch Sparkassen, welche auch Anstalten des öffentlichen Rechts sin…
An Rostocker Straßenbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Abgelehnte IFG-Anfrage https://fragdenstaat.de/a/42817 [#143182]
Datum
20. Mai 2019 16:19
An
Rostocker Straßenbahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in mittlerweile sind auch Sparkassen, welche auch Anstalten des öffentlichen Rechts sind, auskunftspflichig. Daher werde ich den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit um Einschätzung bitten. Nichtsdestotrotz bedanke ich mich für Ihre Erläuterung! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 143182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG M-V. Die bisherige Korrespo…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abgelehnte IFG-Anfrage https://fragdenstaat.de/a/42817“ [#143182] [#143182]
Datum
20. Mai 2019 16:22
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG M-V. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/143182 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mittlerweile selbst Sparkassen, welche auch Anstalten des öffentlichen Rechts sind, auskunftspflichig sind. Dabei beziehe ich mich auf die folgenden Informationen: https://fragdenstaat.de/blog/2019/04/05/nach-druck-von-finanzamt-sparkasse-meck-pomm-gibt-auskunft/ Aus diesem Grund bitte ich Sie um Ihre Einschätzung und Hilfe. Sie finden alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Meinen Namen dürfen Sie gegenüber der Rostocker Straßenbahn AG nennen. Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 143182.pdf - 2019-05-17_2-fax.pdf Anfragenr: 143182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Vermittlung bei Anfrage „Abgelehnte IFG-Anfrage https://fragdenstaat.de/a/42817“ [#143182] [#143182]
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abgelehnte IFG-Anfrage https://fragdenstaat.de/a/42817“ [#143182] [#143182]
Datum
20. Mai 2019 16:23
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
27,8 KB

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Bitte um Vermittlung ist hier eingegangen. In Bezug auf Ihre Anfrage gilt das G…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Abgelehnte IFG-Anfrage https://fragdenstaat.de/a/42817“ [#143182] [#143182]
Datum
28. Mai 2019 13:43
Status
Anfrage abgeschlossen
signature.asc
630 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Bitte um Vermittlung ist hier eingegangen. In Bezug auf Ihre Anfrage gilt das Gleiche, was ich Ihnen unter #62475 zu den rechtlichen Gegebenheiten bereits mitgeteilt hatte. Mit freundlichen Grüßen