Abgelehnte IFG-Anfrage https://fragdenstaat.de/a/42817
Antrag nach dem IFG M-V
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
welche über die Plattform fragdenstaat.de gestellt wurde, werden Sie um die Zusendung einer Statistik über Unfälle und deren Ursachen gebeten. Sie können diese Anfrage unter folgendem Link einsehen: https://fragdenstaat.de/a/42817
Die Grundlage für diese Anfrage ist ein Onlineartikel der Ostsee-Zeitung vom 09.01.2019, welchen Sie hier einsehen können: https://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Rostock/Urlauberin-will-Rostocker-Strassenbahn-verklagen
In jenem Onlineartikel wird mehrmals Ihre Pressesprecherin zitiert und es steht geschrieben, dass die RSAG sehr genau Statistiken zu den Unfällen und zu den Ursachen führt.
Am Ende lehnten Sie die IFG-Anfrage jedoch ab, da die RSAG diesbezüglich unzuständig sei.
Daher bitte ich Sie um eine genauere Erläuterung, weshalb die RSAG unzuständig sei.
Sehen Sie sich für IFG-Anfragen generell nicht zuständig oder führen Sie nicht jene, im Zeitungsartikel erwähnten, Statistiken?
Weshalb schreibt die Ostsee-Zeitung dann, dass die RSAG Statistiken führt?
Sollten Sie jene Statistiken führen, so bitte ich um Zusendung dieser.
Andernfalls nennen Sie mir bitte die genaue Behörde.
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Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung.
Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum17. Mai 2019
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19. Juni 2019
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