Sparkasse in Meck-Pomm gibt Auskunft über Sponsoring
Manchmal ist eine Aufsichtsbehörde Gold wert: Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern geben fortan Auskunft nach dem dortigen Informationsfreiheitsgesetz. Das Finanzministerium erinnerte eine der Sparkassen an ihre Informationspflicht.
Mit 2380 € sponsorte die Sparkasse Parchim aus Mecklenburg den „Wirtschaftsball 2018“. Sicherlich eine illustre Veranstaltung, wie es Bilder vom „Wirtschaftsball 2005“ zeigen. Doch zunächst weigerte sich die Sparkasse die IFG-Anfrage zu beantworten. So schrieb sie:
Sparkassen sind jedoch als Anstalten des öffentlichen Rechts und dem Allgemeinwohl verpflichtet. Sie fallen eindeutig unter das Informationsfreiheitsgesetz. Das erklärte das Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Sparkasse Parchim-Lütz jetzt auch als Reaktion auf eine IFG-Anfrage.