Weichenkontrollen im Hamburger S-Bahnnetz

Anfrage an: DB Netz AG

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem am 04. Juni 2019 durch einen in der vorigen Nacht entdeckten Weichendefekt einen ganzen Tag lang gefühlt keine Hamburger S-Bahn mehr nach Plan fuhr, frage ich Sie folgendes:
- Wie häufig werden die Weichen und Gleise im Hamburger S-Bahnnetz routinemäßig kontrolliert?
- Wie häufig werden bei solchen Routinekontrollen Defekte entdeckt?
- Wie häufig werden bei solchen Routinekontrollen Defekte entdeckt, die offenbar so schwerwiegend sind, dass sie den S-Bahnverkehr nachhaltig beeinflussen?
- Warum gibt es für solche Fälle offenbar keine adäquaten Notfallpläne für Ersatzverkehre?
- Gibt es außerplanmäßige Kontrollen? Wenn ja, aus welchen Anlässen werden diese durchgeführt?
- Warum wurden die offenbar gravierenden Defekte, die für das betriebliche Chaos am 04. Juni 2019 gesorgt haben, nicht früher entdeckt?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juni 2019
  • Frist
    9. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
Iver Breese
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> nachdem am 04. Juni 2019 durch einen in der vor…
An DB Netz AG Details
Von
Iver Breese
Betreff
Weichenkontrollen im Hamburger S-Bahnnetz [#149267]
Datum
7. Juni 2019 13:12
An
DB Netz AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> nachdem am 04. Juni 2019 durch einen in der vorigen Nacht entdeckten Weichendefekt einen ganzen Tag lang gefühlt keine Hamburger S-Bahn mehr nach Plan fuhr, frage ich Sie folgendes: - Wie häufig werden die Weichen und Gleise im Hamburger S-Bahnnetz routinemäßig kontrolliert? - Wie häufig werden bei solchen Routinekontrollen Defekte entdeckt? - Wie häufig werden bei solchen Routinekontrollen Defekte entdeckt, die offenbar so schwerwiegend sind, dass sie den S-Bahnverkehr nachhaltig beeinflussen? - Warum gibt es für solche Fälle offenbar keine adäquaten Notfallpläne für Ersatzverkehre? - Gibt es außerplanmäßige Kontrollen? Wenn ja, aus welchen Anlässen werden diese durchgeführt? - Warum wurden die offenbar gravierenden Defekte, die für das betriebliche Chaos am 04. Juni 2019 gesorgt haben, nicht früher entdeckt? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Iver Breese <<E-Mail-Adresse>>
Iver Breese
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weichenkontrollen im Hamburger S-Bahnnet…
An DB Netz AG Details
Von
Iver Breese
Betreff
AW: Weichenkontrollen im Hamburger S-Bahnnetz [#149267]
Datum
27. Juli 2019 20:05
An
DB Netz AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weichenkontrollen im Hamburger S-Bahnnetz“ vom 07.06.2019 (#149267) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Iver Breese Anfragenr: 149267 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Iver Breese
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weichenkontrollen im Hamburger S-Bahnnet…
An DB Netz AG Details
Von
Iver Breese
Betreff
AW: Weichenkontrollen im Hamburger S-Bahnnetz [#149267]
Datum
16. September 2019 21:23
An
DB Netz AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weichenkontrollen im Hamburger S-Bahnnetz“ vom 07.06.2019 (#149267) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 70 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Iver Breese Anfragenr: 149267 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Iver Breese
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weichenkontrollen im Hamburger S-Bahnnet…
An DB Netz AG Details
Von
Iver Breese
Betreff
AW: Weichenkontrollen im Hamburger S-Bahnnetz [#149267]
Datum
7. Oktober 2019 14:47
An
DB Netz AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weichenkontrollen im Hamburger S-Bahnnetz“ vom 07.06.2019 (#149267) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 91 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Iver Breese Anfragenr: 149267 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Iver Breese
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weichenkontrollen im Hamburger S-Bahnnet…
An DB Netz AG Details
Von
Iver Breese
Betreff
AW: Weichenkontrollen im Hamburger S-Bahnnetz [#149267]
Datum
31. Januar 2020 13:10
An
DB Netz AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weichenkontrollen im Hamburger S-Bahnnetz“ vom 07.06.2019 (#149267) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 207 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Iver Breese Anfragenr: 149267 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/149267
Iver Breese
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weichenkontrollen im Hamburger S-Bahnnet…
An DB Netz AG Details
Von
Iver Breese
Betreff
AW: Weichenkontrollen im Hamburger S-Bahnnetz [#149267]
Datum
22. April 2020 14:18
An
DB Netz AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weichenkontrollen im Hamburger S-Bahnnetz“ vom 07.06.2019 (#149267) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 289 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Iver Breese Anfragenr: 149267 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/149267

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DB Netz AG
Sehr geehrter Herr Breese, vielen Dank für Ihre Email vom 22. April 2020 , mit der Sie folgendes Informationsersu…
Von
DB Netz AG
Betreff
AW: Weichenkontrollen im Hamburger S-Bahnnetz [#149267]
Datum
23. April 2020 12:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Breese, vielen Dank für Ihre Email vom 22. April 2020 , mit der Sie folgendes Informationsersuchen an uns gerichtet haben: nachdem am 04. Juni 2019 durch einen in der vorigen Nacht entdeckten Weichendefekt einen ganzen Tag lang gefühlt keine Hamburger S-Bahn mehr nach Plan fuhr, frage ich Sie folgendes: - Wie häufig werden die Weichen und Gleise im Hamburger S-Bahnnetz routinemäßig kontrolliert? - Wie häufig werden bei solchen Routinekontrollen Defekte entdeckt? - Wie häufig werden bei solchen Routinekontrollen Defekte entdeckt, die offenbar so schwerwiegend sind, dass sie den S-Bahnverkehr nachhaltig beeinflussen? - Warum gibt es für solche Fälle offenbar keine adäquaten Notfallpläne für Ersatzverkehre? - Gibt es außerplanmäßige Kontrollen? Wenn ja, aus welchen Anlässen werden diese durchgeführt? - Warum wurden die offenbar gravierenden Defekte, die für das betriebliche Chaos am 04. Juni 2019 gesorgt haben, nicht früher entdeckt? Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass DB Netz AG keine auskunftspflichtige Stelle nach dem IFG ist. Ein Auskunftsanspruch nach dem IFG besteht nach § 1 IFG allein gegenüber der zuständigen Behörde des Bundes. Ein Anspruch auf Informationszugang gemäß § 3 des Umweltinformationsgesetzes und § 1 in Verbindung mit § 2 des Verbraucherinformationsgesetzes besteht nicht, weil es sich bei den Unterlagen, zu denen Sie den Zugang beantragt haben, weder um Umweltinformationen im Sinne des § 1 in Verbindung mit § 2 des Umweltinformationsgesetzes noch um Informationen über Erzeugnisse und Verbraucherprodukte im Sinne des § 1 des Verbraucherinformationsgesetzes handelt. Bitten haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen die gewünschten Informationen daher nicht zur Verfügung stellen können. Mit freundlichen Grüßen