Entsendung der Regierungspräsidentin in den FDP Landesvorstand
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Regierungspräsidenten der Bezirksregierung Detmold ist in ihrer Historie langjähriges Mitglied der FDP und hat über dieses Engagement auch Ihre derzeitige Funktion zu verdanken.
Auf den Seiten der FDP NRW (https://www.fdp.nrw/seite/landesvorstand) ist sie darüber hinaus als offizielle Vertreterin der Bezirksregierung Detmold im Landesvorstand der FDP aufgeführt.
Ich bitte hierzu um folgende Auskunft
1. Voraus ergibt sich die Entsendung in den Landesvorstand der FDP durch die Bezirksregierung Detmold? Meines Wissens handelt es sich um eine Position als (politische) Beamtin, die zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet ist.
2. Wer hat diese Entsendung genehmigt?
3. Welche Kosten und Aufwände sind mit der Entsendung für den Steuerzahler verbunden?
4. Welche weiteren Angehörigen der Bezirksregierung Detmold wurden in Vorstände von politischen Parteien entsandt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
-
Datum15. Juni 2019
-
19. Juli 2019
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!