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Bahnstrecken um Elmpt

1. Den Schriftverkehr zur Erteilung der Betriebsgenehmigung der Bahnstrecke, die in Elmpt (Javelin Barracks/RAF Brüggen) beginnt und in der Bahnstrecke Mönchengladbach - Dalheim mündet (Nähe Arsbeck/Dalheim)
2. Den Schriftverkehr zur Stilllegung der Strecke aus Punkt Nr. 1
3. Eine Streckenverlaufskarte zur Strecke aus Punkt Nr. 1

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. November 2019
  • Frist
    7. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bahnstrecken um Elmpt [#169893]
Datum
5. November 2019 20:31
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Den Schriftverkehr zur Erteilung der Betriebsgenehmigung der Bahnstrecke, die in Elmpt (Javelin Barracks/RAF Brüggen) beginnt und in der Bahnstrecke Mönchengladbach - Dalheim mündet (Nähe Arsbeck/Dalheim) 2. Den Schriftverkehr zur Stilllegung der Strecke aus Punkt Nr. 1 3. Eine Streckenverlaufskarte zur Strecke aus Punkt Nr. 1
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Sie aus der Antwort des EBA eigentlich wissen sollten, ist das VM NRW nicht zust…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Bahnstrecken um Elmpt [#169893]
Datum
20. November 2019 08:01
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
5,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wie Sie aus der Antwort des EBA eigentlich wissen sollten, ist das VM NRW nicht zuständig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Laut des EBA-Bescheids sind Sie für die bereits genannten Strecke zuständig, da sie …
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bahnstrecken um Elmpt [#169893]
Datum
20. November 2019 19:06
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Laut des EBA-Bescheids sind Sie für die bereits genannten Strecke zuständig, da sie nichtöffentliche Infrastruktur ist, die laut dem Schreiben des EBA in den Zuständigkeitsbereich des Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen fällt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169893
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Antwort des EBA ist generell für die heutige Zeit auch korrekt. Hier handelt …
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Bahnstrecken um Elmpt [#169893]
Datum
22. November 2019 10:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Antwort des EBA ist generell für die heutige Zeit auch korrekt. Hier handelt es sich aber wohl zu einem um einen Gleisanschluss Britischer Streitkräfte und zum anderen um Zuständigkeiten die zum Teil über 100 Jahre zurück liegen, in diesem konkreten Fall eher ca. 70 Jahre. Die Beantwortung Ihrer Anfragen, vor allem mit fast historischem Charakter, sind sehr zeitaufwendig. Daher werde auch ich künftig ebenso wie das EBA gehalten sein, Gebühren zu erheben. Und nochmals: Ich bedauere, dass das VM Ihre Anfragen um Elmpt nicht beantworten kann, weil keine Unterlagen wegen Unzuständigkeit vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bahnstrecken um Elmpt“ [#169893] [#169893]
Datum
22. November 2019 13:23
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/169893 Das Eisenbahn-Bundesamt sagte mir in einem Brief, es seie für die genannte Bahnstrecke nicht zuständig, und dass die Zuständigkeit beim Verkehrsministerium NRW liegt. Daraufhin stellte ich die Anfrage an das Verkehrsministerium NRW. Das VM NRW behauptet in diesen Mails, dass es nicht zuständig seie. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 169893.pdf - 2019-11-20_1-image001.jpg Anfragenr: 169893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169893
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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