Meine Frage vom 07. Juni 2017 unter [#217719

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Warum wurde meine Anfrage vom 07. 06. 2017 über zwei Jahre bis heute weder beantwort noch beschieden. Ich erbitte nunmehr die gleiche Reaktion, wie meine Familie und ich unsere steuerlichen Anforderungen erfüllen mussten ????

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. November 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum wurde meine A…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meine Frage vom 07. Juni 2017 unter [#217719 [#170101]
Datum
8. November 2019 20:56
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum wurde meine Anfrage vom 07. 06. 2017 über zwei Jahre bis heute weder beantwort noch beschieden. Ich erbitte nunmehr die gleiche Reaktion, wie meine Familie und ich unsere steuerlichen Anforderungen erfüllen mussten ????
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Az.: 13IFG-02814-In2017 NA 085 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 7. Juni 2017 wurde mit Bescheid vom …
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Meine Frage vom 07. Juni 2017 unter [#217719 [#170101]
Datum
11. November 2019 16:14
Status
Warte auf Antwort
Az.: 13IFG-02814-In2017 NA 085 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 7. Juni 2017 wurde mit Bescheid vom 15. August 2017, der Ihnen nachweislich vorliegender Postzustellungsurkunde am 17. August 2017 zugestellt wurde, abschließend bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundeskanzleramt
13IFG-02814-In2017 NA 085 Anfrage [# 217719 [#170101] Die Zustellung vom 17. 08. 2017 hat mich offenbar nicht err…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
13IFG-02814-In2017 NA 085 Anfrage [# 217719 [#170101]
Datum
6. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
Die Zustellung vom 17. 08. 2017 hat mich offenbar nicht erreicht, weil ich während eines längeren Aufenthaltes bis in den November 2017 in Kroatien, einen Schlaganfall erlitten hatte und in der Folge mehrere Wochen (7?) Klinikaufenthalt hatte. Anschließend hat mein gesundheitlich Zustand keine gesicherten Handlungen zugelassen. Ich bitte daher vorsorglich um Rückversetzung dieses Antrags in den den vorigen Stand und um Übersendung einer Kopie des von ihnen zitierten Bescheids vom 15.08.2017. Letzteres erbitte ich auch für den Fall, dass ein jetziger, mölicherweise verspäteter, Rechtsakt nicht mehr möglich sein sollte. Mit Dank und freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Meine Frage vom 07. Juni 2017 unter [#217719“ [#170101] [#170101]
Datum
20. Januar 2020 13:58
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/170101 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese nichts aussagende Weise bearbeitet, weil mit der korrekten Beantwortung, sehr viele oder gar unzählige belastbare Nachweise offenkundig werden, die Rechtsverletzungen der Bundesregierung/BMVg/nachgeordnete Behörden wie z. B. ausgeprägte Beweisvereitelungen, mindestens aber Beweisbehinderungen im Umgang mit chronisch schwer erkrankten ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr (60er/70erJahre) im Dienst an Radar- und Funkanlagentechnik, offenbar werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. (Liegen bereits vor) Falls nicht. wird um Nachricht gebeten. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 170101.pdf Anfragenr: 170101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170101
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Meine Frage vom 7. Juni 2017 unter [#217719“ [#170101] # 25-735/001 II#0161 Der Bun…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Meine Frage vom 7. Juni 2017 unter [#217719“ [#170101] # 25-735/001 II#0161
Datum
29. Januar 2020 10:45
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
627,1 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-735/001 II#0161 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Meine Frage vom 7. Juni 2017 unter [#217719“ [#170101] # 25-735/001 II#0161 [#1…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Meine Frage vom 7. Juni 2017 unter [#217719“ [#170101] # 25-735/001 II#0161 [#170101]
Datum
14. März 2020 13:57
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Meine Frage vom 07. Juni 2017 unter [#217719“ vom 08.11.2019 (#170101) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 96 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Diese Anfrage wurde de facto bis heute am 14.03.2020 noch immer nicht substantiell beantwortet. Inhaltlich wurde quasi nur der Eingang von der Bundesregierung bestätigt. Die beiden gestellten Fragen wurden nicht beantwortet. Das bestätigt ein weiteres Mal meine (unsere) Auffassung zur bereits vorgeworfenen Beweisvereitelung, mindestens aber Beweisbehinderung. Noch immer mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Goethestrasse 32 61203 Reichelsheim 06035-9687700 Anfragenr: 170101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170101

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-735/001 II#0161 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-735/001 II#0161
Datum
7. April 2020 07:32
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-735/001 II#0161 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen