Verkehrsrechtliche Genehmigung
als Anwohner der Bahnhofstr. habe ich eine Anfrage betreff der Baustelle in der Rebgartenstr Höhe der Hausnummer 48.
Ich muss des öfteren die Baustelle queren. Leider ist diese sehr unübersichtlich und gefährlich.Beim hochfahren der Rebgartenstr. ist der Gegenverkehr nicht einsichtlich.Nachts ist die Baustelle nicht beleuchtet weder durch Blinkleuchten noch durch Straßenlaternen da diese entfernt wurde. Am Dienstag sind wir fast mehrere Kinder ins Auto gelaufen da auch der Gehweg gesperrt ist und auf diesem Baumaterialien lagern. Ist dies den überhaupt zulässig !
Ende November hatte ich ein Gespräch mit dem Bauleiter der Firma.Von ihm bekam ich die Aussage das die Baustelle nur bis zum 1.12 dauern darf.
Seit 2 Wochen ruht die Baustelle keiner arbeitet, vorgestern habe ich einen Mitarbeiter an der Baustelle angetroffen,
auf meine höfliche Nachfrage wie lange es denn noch geht wurde ich angeschrien das geht mich nichts an, es geht solange wie wir wollen !
Bei einer Nachfrage im Rathaus wurde mir nur mitgeteilt das alles rechtens ist.
Nun meine Fragen an die Profis:
Gibt es denn eine verkehrsrechtliche Anordnung ?
Wie lange gilt diese,
muss denn die Baustelle nicht abgesichert sein bzw. wie muss diese gesichert sein.
Darf die Firma einfach Baumaterial auf dem Gehweg lagern und diesen somit sperren, obwohl offensichtlich jeder der an der
Baustelle vorbeiläuft diese nur kann wenn er mitten auf der Straße läuft.
Liebe << Antragsteller:in >>
Nachdem ich weder von Gemeinde noch vom LRA Rastatt eine Auskunft bekomme, bzw niemand tätig wird gehe ich davon aus das Sie in einer Abhängigkeit zur ausführenden Firma stehen , Sumpf lässt grüssen
Anfrage erfolgreich
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Datum16. Dezember 2019
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15. Januar 2020
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