Vergaben von Wohnungen / Sozialwohnungen: soziale Dringlichkeikt
der Wohnungsbau ist eine landes- und kommunale Aufgabe, die in Ihre Zuständigkeit fällt:
https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/
Die Zahl der Wohnungslosen in Bayern nimmt seit Jahren zu, die tatsächliche Zahl unbekannt:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/zahl-der-wohnungslosen-in-bayern-steigt,RKh8XNY
https://www.br.de/nachrichten/bayern/wie-viele-menschen-in-bayern-sind-wohnungslos,RHOAyo1
Die Vergabe erfolgt nach Art. 5 BayWoBindG:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWoBindG-5?AspxAutoDetectCookieSupport=1
ei der Benennung sind ungeachtet des Satzes 7 insbesondere schwangere Frauen, Familien und andere Haushalte mit Kindern, allein stehende Elternteile mit Kindern, ältere Menschen und schwerbehinderte Menschen vorrangig zu berücksichtigen; sind schwangere Frauen wohnberechtigte Wohnungssuchende, haben sie Vorrang vor den anderen Personengruppen.
Lt. Statistischem Bundesamt besteht ein "Babyboom der bildungsfernen Migrantinnen":
https://www.welt.de/wirtschaft/plus204340688/Geburtenstatistik-Babyboom-der-bildungsfernen-Migrantinnen.html
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Publikationen/Downloads-Haushalte/geburtentrends-tabellenband-5122203189014.pdf?__blob=publicationFile
Teilweise Wohnanlagen ausschließlich für Asylbewerber:
https://www.merkur.de/lokales/dachau/dachau-freistaat-bayern-baut-in-dachau-wohnanlage-fuer-anerkannte-fluechtlinge-10708988.html
Ergebnis:
Aufgrund des Babybooms von bildungsfernen Haushalten mit Migration und des geringen Wohnungsangebotes an bezahlbaren Wohnraum muss unterstellt werden, dass sämtliche Wohnungen gemäß Art 5 BayWoBindG an diese Haushalte vergeben werden. Beobachtungen von Neubauten vor Ort und Presse bestätigen dies.
Sämtliche Antragsteller ohne "Schwangerschaft" haben aufgrund des Babybooms von bildungsfernen Migrantinnen und der langen Wartelisten keine Chance auf eine Wohnungsvergabe. Diese hoffen jahrelang vergebens:
https://www.br.de/mediathek/video/mehr-wert-prekaeres-wohnen-betroffene-geben-hoffnung-nicht-auf-av:5dfbad988670a6001a718ff2
Fragen zur Wohnungsvergaben seit 2014 (= letzten 5 Jahre):
1) Wie viele Wohnungen wurden aufgrund Schwangerschaft vergeben, davon mit Migration bzw. Migrationshintergrund / Mischhaushalte?
2) Wie viele Wohnungen wurden a) Familien, b) andere Haushalte mit Kindern, c) allein stehende Elternteile mit Kindern, d) ältere Menschen und e) schwerbehinderte Menschen vergeben?
3) Wie viele Wohnungen wurden an Personen ohne jeglichen Migrationshintergrund vergeben?
4) Spiegelt eine "Schwangerschaft" die "soziale Dringlichkeit" wieder?
5) Sind die Gesetze, Richtlinien und Weisungen anzupassen, insbesondere im Hinblick auf die anderen Personengruppen und einer Strukturkomponente, zB Integration aller unabhängig von der Nationalität?
Anfrage abgelehnt
-
Datum22. Dezember 2019
-
25. Januar 2020
-
2 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!