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Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen

Anfrage an: Umweltbundesamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Auftrag des Umweltbundesamtes wurde vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) das Forschungsprojekt "Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen" durchgeführt (siehe: https://www.bfr.bund.de/de/schadstoffe_im_hausstaub__verbesserung_der_gesundheitlichen_bewertung_durch_ermittlung_der_tatsaechlichen_staubaufnahme_von_kindern_und_erwachsenen__schadstoffe_hausstaub_-193057.html).

Da das BfR in seinem Abschlussbericht zu diesem Forschungsprojekt zahlreiche Kenntnislücken identifiziert und für eine bessere Quantifizierung der Hausstaubaufnahmemenge ein mehrstufiges Studienkonzept entwickelt hat, bitte ich um Auskunft, ob diese Studien zwischenzeitlich durchgeführt (oder beauftragt) wurden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Januar 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • 3 Follower:innen
Marion Stein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> im Auftrag des Umweltbundesamtes wurde vom Bund…
An Umweltbundesamt Details
Von
Marion Stein
Betreff
Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen [#173213]
Datum
3. Januar 2020 12:26
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> im Auftrag des Umweltbundesamtes wurde vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) das Forschungsprojekt "Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen" durchgeführt (siehe: https://www.bfr.bund.de/de/schadstoffe_im_hausstaub__verbesserung_der_gesundheitlichen_bewertung_durch_ermittlung_der_tatsaechlichen_staubaufnahme_von_kindern_und_erwachsenen__schadstoffe_hausstaub_-193057.html). Da das BfR in seinem Abschlussbericht zu diesem Forschungsprojekt zahlreiche Kenntnislücken identifiziert und für eine bessere Quantifizierung der Hausstaubaufnahmemenge ein mehrstufiges Studienkonzept entwickelt hat, bitte ich um Auskunft, ob diese Studien zwischenzeitlich durchgeführt (oder beauftragt) wurden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 173213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173213 Postanschrift Marion Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Umweltbundesamt
Sehr geehrte Frau Stein, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zum Stand des St…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen [#173213]
Datum
8. Januar 2020 15:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stein, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zum Stand des Studienkonzepts Hausstaub, der uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichen Grüßen
Umweltbundesamt
Sehr geehrte Frau Stein, zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen nach Rücksprache im Haus wie folgt antworten: Die Umsetz…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen [#173213]
Datum
10. Januar 2020 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stein, zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen nach Rücksprache im Haus wie folgt antworten: Die Umsetzung des in dem Vorhaben vorgeschlagene Studienkonzepts wurde vom Umweltbundesamt bislang aufgrund fehlender Ressourcen nicht beauftragt und nicht durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte teilen Sie mir noch mit, was unter den v…
An Umweltbundesamt Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen [#173213]
Datum
10. Januar 2020 11:50
An
Umweltbundesamt
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte teilen Sie mir noch mit, was unter den von Ihnen erwähnten fehlenden Ressourcen zu verstehen ist? In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 173213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173213
Umweltbundesamt
Sehr geehrte Frau Stein, zu Ihrer Anfrage habe ich nochmals Rücksprache im Haus genommen. Unter "fehlenden Re…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen [#173213]
Datum
13. Januar 2020 14:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stein, zu Ihrer Anfrage habe ich nochmals Rücksprache im Haus genommen. Unter "fehlenden Ressourcen" sind in unserem Fall zwei Aspekte zu verstehen: Zum einen sind es begrenzte personelle Ressourcen im Umweltbundesamt, die es uns leider nicht erlauben, gleichzeitig alle aus unserer Sicht wichtigen Themen mit der Intensität zu bearbeiten, die wir eigentlich für geboten halten. Infolgedessen ist die Vielzahl von Themen nur nacheinander und auf Basis von Prioritätensetzungen zu bearbeiten. Des Weiteren geht es auch um finanzielle Ressourcen. Das Umweltbundesamt verfügt nur über einen begrenzten Forschungsetat, dessen inhaltliche Ausgestaltung jährlich neu zu verhandeln ist. Der anzusetzende Kostenrahmen, welcher zur Durchführung der im Ergebnis des Hausstaub-Projekts vorgeschlagenen Untersuchungen notwendig ist, wird erheblich sein. Angesichts der beiden angesprochenen Randbedingungen sehen wir in absehbarer Zeit leider keine Möglichkeit, die von Ihnen angesprochenen Untersuchungen in Auftrag zu geben oder selbst durchzuführen. Mit freundlichen Grüßen
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Bitte teilen Sie mir mit, welchen Ko…
An Umweltbundesamt Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen [#173213]
Datum
13. Januar 2020 15:44
An
Umweltbundesamt
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Bitte teilen Sie mir mit, welchen Kostenrahmen das Umweltbundesamt veranschlagt hat. Da das BfR-Hausstaub-Forschungsprojekt aus dem Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit finanziert wurde (siehe Anhang), bitte ich zudem um Mitteilung, ob dieses Ministerium auch für die weitere Finanzierung zuständig ist. In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Marion Stein PS: Bitte lassen Sie mich wissen, ob etwas dagegen spricht, den Abschlussbericht des BfR-Hausstaub-Forschungsprojekts vom Februar 2016 öffentlich zugänglich zu machen. Anhänge: - abschlussbericht-bfr-hausstaub-forschungsprojekt.pdf Anfragenr: 173213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173213
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte teilen Sie mir mit, bis wann ich mit einer Antwort zu meinem obigen Sc…
An Umweltbundesamt Details
Von
Marion Stein
Betreff
Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen [#173213]
Datum
20. Januar 2020 11:01
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte teilen Sie mir mit, bis wann ich mit einer Antwort zu meinem obigen Schreiben rechnen kann. Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 173213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173213
Umweltbundesamt
Sehr geehrte Frau Stein, gerne antworten wir Ihnen auf Ihre ergänzten Anfragen. Unser Auftragnehmer in diesem Pr…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen [#173213]
Datum
28. Januar 2020 12:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stein, gerne antworten wir Ihnen auf Ihre ergänzten Anfragen. Unser Auftragnehmer in diesem Projekt, das BfR, hat für uns ausschließlich ein Konzept für eine Studie entwickelt, mit dem man die Aufnahme von Hausstaub bei Kleinkindern quantifizieren könnte. Die exakten monetären Ressourcen, die notwendig sind, um eine solche Studie durchzuführen wurden nicht kalkuliert aber in den Sitzungen mit Expert*innen auf mehrere Millionen Euro geschätzt. Wie Sie dem Bericht entnehmen können, sollte die Studie einen mehrstufigen Verlauf haben und die Vorarbeiten in eine Probandenstudie mit ca. 100 Kleinkindern münden. Das entwickelte Konzept umfasste insgesamt sieben Module, in denen viele grundlegende Fragen zur Hausstaubaufnahme beantwortet werden sollten. Die Durchführung aller Module wäre notwendig, um die Hausstaubaufnahmemenge belastbar und qualitativ hochwertig einschätzen zu können. Ein genaues Budget wurde auf Grund der fehlenden Ressourcen im Umweltbundesamt nicht bestimmt und kann Ihnen daher auch nicht mitgeteilt werden. Wie wir Ihnen bereits in unserer letzten Antwort berichtet hatten, kann auf Grund der aktuellen Prioritätensetzung dieses Thema derzeit nicht aufgegriffen werden. Für die Weiterführung der Studie gibt es keine finanzielle Zuständigkeit seitens des BMU. Der Bericht zu dem Projekt ist bereits in der Bibliothek des Umweltbundesamts öffentlich zugänglich. Wir hoffen, dass Ihnen unsere Antworten weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> das BfR hat in seinem Hausstaub-Abschlussbericht aus dem Jahr 2016 wiederhol…
An Umweltbundesamt Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen [#173213]
Datum
5. Februar 2020 10:30
An
Umweltbundesamt
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> das BfR hat in seinem Hausstaub-Abschlussbericht aus dem Jahr 2016 wiederholt darauf hingewiesen, dass Hausstaub für gesundheitsgefährdende Stoffe – insbesondere für am Boden spielende Kinder – einen relevanten Expositionspfad darstellt [1] sowie betont, dass u.a. hinsichtlich der Menge des aufgenommen Hausstaubes Wissenslücken und demzufolge Forschungsbedarf besteht. Dieser Sachverhalt ist dem UBA nicht erst seit dem Jahr 2016, sondern bereits seit (mindesten) 25 Jahren bekannt [2]. Da im UBA-Forschungsprogramm 2018 - 2022 [3] u.a. betont wird, dass einer „fundierten Risikoanalyse eine hohe Bedeutung“ zukommt und das vom BfR entwickelte Studienkonzept mehrstufig ist, bitte ich um Beantwortung meiner unten stehenden Fragen: 1) Das BfR hat dazu geraten eine Bilanzstudie mit Tracern durchzuführen. Auf Seite 91 des Hausstaub-Abschlussberichts heißt es hierzu, dass die Wahl geeigneter Tracer von zentraler Bedeutung für den Erfolg einer Studie zur Untersuchung der Hausstaubaufnahmemenge ist sowie, dass diese Studie „mit Erwachsenen durchgeführt“ wird. a) Wurde diese Tracer-Studie bereits durchgeführt (siehe hierzu: https://fragdenstaat.de/a/175233 - Human-Studie zur Aufnahme von Weichmachern nach oraler Gabe von Hausstaub)? b) Falls diese Tracer-Studie noch nicht durchgeführt wurde, bitte ich um Beantwortung der Frage, welche Kosten das UBA für das Durchführen dieser Tracer-Studie veranschlagt? 2) Im Hausstaub-Abschlussbericht wird mehrfach erwähnt, dass eine „ungeeignete Auswahl der Staubfraktion“ zu verzerrten Ergebnissen der Expositionsschätzung führen kann. a) Welche Größenselektion der Staubpartikel ist nach Ansicht des UBA für eine adäquate Expositionsschätzung heranzuziehen? b) Falls hierzu eine Wissenslücke besteht, bitte ich um Beantwortung der Frage, welche Kosten nach Sicht des UBA zum Schließen dieser Wissenslücke erforderlich sind? 3) Im Hausstaub-Abschlussbericht wird mehrfach darauf verwiesen, dass es derzeit „kein Standardprotokoll für die Sammlung von Hausstaub“ gibt. a) Warum wurde die DIN 4300 Blatt 8 zur „Probenahme von Hausstaub“ im August 2012 zurückgezogen? b) Sieht das UBA Bedarf dafür, dass es wieder einen Standard zur Probenahme von Hausstaub gibt? c) Welche Kosten sind nach Ansicht des UBA erforderlich, um wieder einen Standard zur Probenahme von Hausstaub herbeizuführen? 4) Im Hausstaub-Abschlussbericht wurde für die Realisierung des entwickelten Studienkonzepts empfohlen, die „Kapazitäten von BfR, UBA und RKI zu bündeln“. Wurden oder werden vom UBA Maßnahmen durchgeführt, um diese Empfehlung umzusetzen? 5) Das BfR-Hausstaub-Forschungsprojekt war dem Umweltforschungsplan des BMU zugeordnet. Da das Ressort "Bau" inzwischen an das BMI übergegangen ist, bitte ich um Auskunft, ob die Umsetzung des vom BfR entwickelten Studienkonzepts daher nun unter den finanziellen Zuständigkeitsbereich des BMI fällt? In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Marion Stein [1] Da Sie mir in Ihrem Schreiben vom 28. Januar 2020 mitgeteilt haben, dass der Hausstaub-Abschlussbericht „bereits in der Bibliothek des Umweltbundesamts öffentlich zugänglich“ ist, habe ich diesen – im Sinne der gebotenen Transparenz – nun auch in meinem Schreiben vom 13. Januar 2020 öffentlich zugänglich gemacht. Ich bitte Sie darum, mich zu benachrichtigen, falls das UBA hiermit nicht einverstanden ist. [2] Im Sinne der gebotenen Transparenz füge als Anhang folgende Publikationen bei: - Bericht des Ausschusses für Umwelthygiene aus dem Jahr 1995 - UBA-Empfehlungen für Expositionsfaktoren aus dem Jahr 2007 [3] UBA-Forschungsprogramm 2018 - 2022: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2019-05-07_veroeffentlichung_forschungsprogramm_20190708.pdf Anhänge: - 2007-uba-empfehlungen-fur-expositionsfaktoren.pdf Anfragenr: 173213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173213
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> da der "Bericht des Ausschusses für Umwelthygiene aus dem Jahr 1995&quo…
An Umweltbundesamt Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen [#173213]
Datum
5. Februar 2020 10:38
An
Umweltbundesamt
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> da der "Bericht des Ausschusses für Umwelthygiene aus dem Jahr 1995" in meinem vorausgehenden Schreiben fehlt, reiche ich Ihnen diesen im Anhang nach. Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anhänge: - 1995-bericht-des-ausschusses-fur-umwelthygiene.pdf Anfragenr: 173213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173213
Umweltbundesamt
Sehr geehrte Frau Stein, zu Ihren ergänzten Anfragen zu "Schadstoffen im Hausstaub" fügen wir die Einzelantworten…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen [#173213]
Datum
3. März 2020 15:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stein, zu Ihren ergänzten Anfragen zu "Schadstoffen im Hausstaub" fügen wir die Einzelantworten direkt an den zugehörigen Anfragen Ihres Antrags an. Frage 1) Das BfR hat dazu geraten eine Bilanzstudie mit Tracern durchzuführen. Auf Seite 91 des Hausstaub-Abschlussberichts heißt es hierzu, dass die Wahl geeigneter Tracer von zentraler Bedeutung für den Erfolg einer Studie zur Untersuchung der Hausstaubaufnahmemenge ist sowie, dass diese Studie „mit Erwachsenen durchgeführt“ wird. a) Wurde diese Tracer-Studie bereits durchgeführt (siehe hierzu: https://fragdenstaat.de/a/175233 - Human-Studie zur Aufnahme von Weichmachern nach oraler Gabe von Hausstaub)? Antwort: Das BfR hat in seinem Abschlussbericht eine umfassende Studie vorgeschlagen, die neue Erkenntnisse zur Aufnahmemenge von Hausstaub liefern soll. Wie Sie auf der Seite 80 des Abschlussberichts lesen können, hat auch das Expertengremium eine Bilanzstudie als sinnvollste, jedoch auch sehr aufwendige und kostenintensive Lösung gesehen. Die Auswahl der Tracer sollte dabei Bestandteil der Hauptstudie sein. Wie wir Ihnen in unseren letzten Antworten jedoch beschrieben hatten, konnte diese Studie und somit auch die Auswahl der Tracer, die Bestandteil dieser Studie ist, aufgrund eingeschränkter Ressourcen nicht durchgeführt werden. b) Falls diese Tracer-Studie noch nicht durchgeführt wurde, bitte ich um Beantwortung der Frage, welche Kosten das UBA für das Durchführen dieser Tracer-Studie veranschlagt Antwort: Die Planung der Gesamtstudie ist ein sehr umfangreicher Prozess, der bislang nicht realisiert werden konnte. Deshalb kann das Umweltbundesamt keine exakten Kosten benennen. Eine grobe Schätzung wäre fachlich nicht korrekt. Je nachdem welche Detailstufe die Studie annimmt, welche Stichprobengröße benötigt wird, und welche zusätzlichen Analysen notwendig sein werden, können die Kosten sehr unterschiedlich ausfallen. Frage 2) Im Hausstaub-Abschlussbericht wird mehrfach erwähnt, dass eine „ungeeignete Auswahl der Staubfraktion“ zu verzerrten Ergebnissen der Expositionsschätzung führen kann. a) Welche Größenselektion der Staubpartikel ist nach Ansicht des UBA für eine adäquate Expositionsschätzung heranzuziehen? Antwort: Wie Sie dem Abschlussbericht entnehmen können, zeigten Studien, dass für die Aufnahme von Hausstaub die Fraktion kleiner 63 µm insgesamt bedeutsam erscheint. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass Studien (in diesem Fall Untersuchungen mit Bodenproben niedriger bis mittlerer Feuchte) gezeigt haben, dass diese Fraktion am ehesten an der Haut haften bleibt und entsprechend im Falle von Kleinkindern durch das „mouthing“-Verhalten in den Körper gelangen kann. Zudem wird im Abschlussbericht festgehalten, dass z. B. in Analysen des Umweltsurveys von 1998 gerade in dieser Fraktion, verglichen mit anderen Größenfraktionen, deutlich mehr Schadstoffe identifiziert werden konnten. b) Falls hierzu eine Wissenslücke besteht, bitte ich um Beantwortung der Frage, welche Kosten nach Sicht des UBA zum Schließen dieser Wissenslücke erforderlich sind? Antwort: Insbesondere die Frage zur Wahl der richtigen Staubfraktion gehört in den Bereich der Grundlagenforschung und somit nicht zum Aufgabenspektrum einer Ressortforschungseinrichtung, wie dem Umweltbundesamt. Welcher Aufwand besteht, um diese Frage abschließend zu beantworten und welche Kosten damit zusammenhängen, kann nicht ohne Weiteres beantwortet werden. Frage 3) Im Hausstaub-Abschlussbericht wird mehrfach darauf verwiesen, dass es derzeit „kein Standardprotokoll für die Sammlung von Hausstaub“ gibt. a) Warum wurde die DIN 4300 Blatt 8 zur „Probenahme von Hausstaub“ im August 2012 zurückgezogen? Antwort: Die Gründe für das Zurückziehen der Richtlinie „VDI 4300 Blatt 8“ sind beim Verein Deutscher Ingenieure e.V. zu erfragen. b) Sieht das UBA Bedarf dafür, dass es wieder einen Standard zur Probenahme von Hausstaub gibt? Antwort: Grundsätzlich ist ein Standard zur Probenahme zu begrüßen,weil nur bei einer standardisierten Probenahme die Ergebnisse unterschiedlicher Studien miteinander vergleichbar sind. c) Welche Kosten sind nach Ansicht des UBA erforderlich, um wieder einen Standard zur Probenahme von Hausstaub herbeizuführen? Antwort: Hierzu liegen im Umweltbundesamt keine Informationen vor. Frage 4) Im Hausstaub-Abschlussbericht wurde für die Realisierung des entwickelten Studienkonzepts empfohlen, die „Kapazitäten von BfR, UBA und RKI zu bündeln“. Wurden oder werden vom UBA Maßnahmen durchgeführt, um diese Empfehlung umzusetzen? Antwort: Mangels personeller und finanzieller Ressourcen konnte das UBA bis dato keine entsprechenden Initiativen ergreifen. Inwieweit die hierfür notwendigen Kapazitäten in den beiden anderen genannten Institutionen zur Verfügung stehen, ist uns nicht bekannt. Frage 5) Das BfR-Hausstaub-Forschungsprojekt war dem Umweltforschungsplan des BMU zugeordnet. Da das Ressort "Bau" inzwischen an das BMI übergegangen ist, bitte ich um Auskunft, ob die Umsetzung des vom BfR entwickelten Studienkonzepts daher nun unter den finanziellen Zuständigkeitsbereich des BMI fällt? Antwort: Zunächst ist es wichtig festzuhalten, dass sich aus der finanziellen Förderung der Entwicklung eines Studienkonzepts keine Verpflichtung zu dessen Realisierung ableiten lässt oder dies heißt, dass der gleiche Förderer auch für die Umsetzung des Konzepts aufkommen muss. Es bestehen lediglich fachliche Zuständigkeiten für bestimmte Forschungsfelder in den Ressorts. Die Ein- und Ausgliederung des Bereiches „Bau“ in den / aus dem Zuständigkeitsbereich des BMU hatte und hat keinen Einfluss auf die fachliche Zuordnung des Themenbereichs „Hausstaub(aufnahme)“ zum Umweltressort im Rahmen seiner Forschungsaktivitäten. Somit fällt dieses Thema nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMI.
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Bezüglich meiner Frage zur Tracer-Studie habe…
An Umweltbundesamt Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen [#173213]
Datum
6. März 2020 10:45
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Bezüglich meiner Frage zur Tracer-Studie haben Sie ausgeführt, dass die Auswahl der Tracer „Bestandteil der Hauptstudie“ sei. Da diese Auskunft laut des BfR-Hausstaub-Abschlussberichts unzutreffend ist (siehe hierzu beispielsweise Seite 92: "4.3.4 Studienteilnehmer der Untersuchung der Tracer-Eignung"), bitte ich hiermit nochmals um Beantwortung meiner diesbezüglichen Fragen vom 5. Februar 2020. In meinem Schreiben vom 5. Februar 2020 hatte ich auch darauf verwiesen, dass laut der Empfehlung des BfR die „Kapazitäten von BfR, UBA und RKI zu bündeln“ sind und demzufolge gefragt, ob das UBA diesbezüglich Maßnahmen ergriffen hat. Als Antwort zu dieser Frage haben Sie mir mitgeteilt, dass das UBA mangels personeller und finanzieller Ressourcen keine entsprechenden Initiativen ergriffen hat. Bitte erläutern Sie mir, inwiefern es möglich sein kann, dass das UBA noch nicht einmal über die personellen und finanziellen Ressourcen verfügt, um die Kapazitäten von BfR, UBA und RKI zu bündeln. In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 173213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173213
Umweltbundesamt
Ich bin am 09.03.2020 wieder am Platz. Ihre Mails werden nicht automatisch weitergeleitet und nach meiner Rückkeh…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Automatische Antwort: Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen [#173213]
Datum
6. März 2020 10:52
Status
Warte auf Antwort
Ich bin am 09.03.2020 wieder am Platz. Ihre Mails werden nicht automatisch weitergeleitet und nach meiner Rückkehr gelesen und bearbeitet. Bei dringenden Anfragen senden Sie bitte eine E-Mail an das Postfach <<E-Mail-Adresse>>
Umweltbundesamt
Sehr geehrte Frau Stein, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage und ihr Interesse an unserer Hausstaubstudie. Die Au…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen [#173213]
Datum
25. März 2020 15:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stein, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage und ihr Interesse an unserer Hausstaubstudie. Die Auswahl des Tracers ist insofern direkt mit der Hauptstudie verbunden, dass die in Kapitel 4.2.2.1 (S.80 ff) beschriebenen Eigenschaften für den Tracer erfüllt sein müssen, um die Analysen der Hauptstudie gewährleisten zu können. In dem Hausstaubprojekt konnten damals keine geeigneten Tracer identifiziert werden. Ohne die Planung einer konkreten Hauptstudie, für die z. B. auch die praktischen Aspekte der Staubausbringung und -sammlung definiert werden müssen, ist die Durchführung einer Tracer-Studie nur bedingt sinnvoll. Da die Realisierung der Hauptstudie, wie in unseren früheren Antworten bereits beschrieben, bislang nicht erfolgen werden konnte, ist auch die Tracer-Studie zurückgestellt worden. Zudem sah das Gremium der Expert*innen den zunächst modular vorgeschlagenen Aufbau, bei dem einzelne Module der Gesamtstudie separat durchgeführt werden sollen, als kritisch und wenig erfolgversprechend an (siehe dazu Seite 80, Absatz 2 des Abschlussberichts.). Deshalb sehen wir die Tracer-Studie klar als Bestandteil im Falle einer Planung für die Hauptstudie. Bezüglich Ihrer zweiten Frage verweisen wir darauf, dass die von Ihnen geforderte Bündelung der personellen Ressourcen von BfR, RKI und UBA ausschließlich von der Bundesregierung veranlasst werden könnte. Denn abgesehen von den jeweils unterschiedlichen fachlichen Prioritäten und begrenzten personellen Kapazitäten in den einzelnen Behörden gehören diese drei verschiedenen Ressorts der Bundesregierung an: das BfR dem Verbraucherschutz-, das RKI dem Gesundheits- und das UBA dem Umwelt-Ressort. Eine Bündelung personeller Ressourcen würde daher einen entsprechenden Beschluss der übergeordneten Instanz voraussetzen. Uns ist nicht bekannt, ob die Bundesregierung der politischen Bedeutung dieses Themas eine derart große Bedeutung beimisst, dass hier personelle Ressourcen über drei Ressorts hinweg zu bündeln sind - schon gar nicht in der aktuellen Situation in Deutschland und weltweit. Initiativen hierzu aus einer dieser Behörden oder aus dem wissenschaftlichen Umfeld sind uns nicht bekannt. Seitens des UBA ist eine solche Initiative auf Sicht nicht geplant – und wie bereits mehrfach betont – aus personellen Gründen auch nicht möglich. Wir informieren Sie aber gerne, wenn unsere personellen Kapazitäten und unsere fachlichen Prioritäten es erlauben, dieses Thema zukünftig wieder verstärkt bearbeiten zu können. Abschließend erlauben wir uns angesichts unserer bisher bereits umfangreichen Kommunikation folgenden Hinweis: Grundsätzlich geben wir stets gerne Rückmeldungen zu Anfragen bezüglich unserer Projekte und beantworten Bürgeranfragen sehr gewissenhaft und mit höchstmöglicher Transparenz. Jedoch wird hierfür ein durchaus beträchtlicher Anteil unserer begrenzten personellen Kapazitäten in Anspruch genommen. Jede Anfrage wird UBA-Expert*innen zur Beantwortung vorgelegt, die dafür ihre sonstigen fachlichen Aufgaben zurückstellen müssen. Dies hat naturgemäß als Folge auch Einfluss auf das Spektrum der fachlichen Themen, die bearbeitet werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Antworten weiterhelfen konnten. Mit freundlichem Gruß
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre umfangreiche Antwort – obwohl Sie auch in dieser ledigl…
An Umweltbundesamt Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen [#173213]
Datum
27. März 2020 15:39
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre umfangreiche Antwort – obwohl Sie auch in dieser lediglich nochmals zum Ausdruck bringen, dass das UBA die vom BfR angeratene Hausstaub-Studie nicht durchführen wird. Da Sie bezüglich der personellen Ressourcen auf die aktuelle (durch das Virus SARS-CoV-2 bedingte) Situation in Deutschland und weltweit ansprechen, verweise ich darauf, dass dem UBA seit mehr als 20 Jahren bekannt ist, dass mit Giftstoffen belasteter Hausstaub – insbesondere für am Boden spielende Kleinkinder – einen relevanten Expositionspfad und somit ein gesundheitliches Risiko darstellt. Da Sie außerdem geschrieben haben, dass die Bündelung der Kapazitäten von mir gefordert würde, möchte ich nochmals klarstellen, dass das BfR zu dieser Bündelung geraten hat.* Unzutreffend ist auch, dass es aus dem wissenschaftlichen Umfeld keine Initiativen gäbe – zumindest die Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Forschungsinstitute (AGÖF) sieht im Bereich der toxikologischen Bewertung von Hausstaub „erheblichen Handlungsbedarf“ (siehe Anhang). Mit freundlichen Grüßen Marion Stein * siehe BfR-Hausstaub-Abschlussbericht (Seite 80, Absatz 2) im Anhang der E-Mail vom 13. Januar 2020 (15:44) Anhänge: - agoef-leitfaden-hausstaubuntersuchungen-entwurf-2019-bf.pdf Anfragenr: 173213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173213
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> in Ihrer E-Mail vom 28. Januar 2020 haben Sie geschrieben, dass die Kosten f…
An Umweltbundesamt Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen [#173213]
Datum
27. März 2020 16:01
An
Umweltbundesamt
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Sehr geehrte<< Anrede >> in Ihrer E-Mail vom 28. Januar 2020 haben Sie geschrieben, dass die Kosten für die Hausstaub-Studie „in den Sitzungen mit Expert*innen auf mehrere Millionen Euro geschätzt“ worden seien. Da den Sitzungsprotokollen eine derartige Kostenschätzung nicht zu entnehmen ist (siehe: https://fragdenstaat.de/a/179056), bitte ich um Mitteilung, in welcher Sitzung diese Kostenschätzung erfolgt sein soll sowie um Zusendung des diesbezüglichen Sitzungsprotokolls. Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 173213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173213
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit möchte ich Sie an die Beantwortung meines Schreibens vom 27. März 20…
An Umweltbundesamt Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen [#173213]
Datum
17. April 2020 12:35
An
Umweltbundesamt
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Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit möchte ich Sie an die Beantwortung meines Schreibens vom 27. März 2020 erinnern. Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 173213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173213
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit möchte ich Sie nochmals an die Beantwortung meines Schreibens vom 27…
An Umweltbundesamt Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen [#173213]
Datum
28. April 2020 10:44
An
Umweltbundesamt
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Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit möchte ich Sie nochmals an die Beantwortung meines Schreibens vom 27. März 2020 erinnern. Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 173213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173213
Umweltbundesamt
Sehr geehrte Frau Stein, wie bereits u. a. in unserer Antwort vom 03.03.2020 berichtet, ist eine exakte Kostenschä…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
WG: Aktion: Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen [#173213]
Datum
29. April 2020 18:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stein, wie bereits u. a. in unserer Antwort vom 03.03.2020 berichtet, ist eine exakte Kostenschätzung für die im Rahmen des Projekts konzipierte Folgestudie nicht erfolgt. Eine ungefähre Kostenschätzung wäre im Hinblick auf die bereits in unserer Antwort beschriebenen Abwägungen hinsichtlich der komplexen Gestaltung der Studie fachlich nicht korrekt und daher nicht zielführend. Aus diesem Grund finden sich auch keine Angaben zu diesem Aspekt in dem Abschlussbericht und in den Sitzungsprotokollen, die ihnen (bis auf die geschwärzten Stellen) vollumfänglich zugesandt wurden. Die von uns in der Antwort vom 28.01.2020 erwähnten „mehreren Millionen“ Euro sind zwar in Gesprächen mit Expert*innen erwähnt worden, auf Grund der großen Unsicherheiten jedoch nicht in Protokollen festgehalten worden. Wir möchten Sie an dieser Stelle auf eine aktuelle Publikation hinweisen, welche die Hausstaubproblematik aufgreift und auch die Schwierigkeiten bei der Beantwortung einiger offener Fragen zum Thema Hausstaub aufgreift, die Sie uns in ähnlicher Weise in der Vergangenheit gestellt haben (siehe Anlage). Mit freundlichem Gruß
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für das Übersenden der Publikation "Nutzen und Grenzen von …
An Umweltbundesamt Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen [#173213]
Datum
17. Mai 2020 13:44
An
Umweltbundesamt
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für das Übersenden der Publikation "Nutzen und Grenzen von Hausstaubuntersuchungen in Innenräumen", in der ebenso wie im Bericht "Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen" des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) darauf hingewiesen wird, dass mit Giftstoffen kontaminierter Hausstaub insbesondere für Kinder einen relevanten Expositionspfad darstellt sowie dass hinsichtlich dieses Expositionspfades Wissenslücken bestehen. Da Sie in Ihrem Schreiben vom 25. März 2020 angemerkt haben, dass die vom BfR zum Schließen der Wissenslücken bezüglich des Expositionspfades Hausstaub empfohlene Bündelung der Kapazitäten des BfR, UBA und RKI „ausschließlich von der Bundesregierung veranlasst werden könnte“ sowie dass dem UBA nicht bekannt sei, ob die Bundesregierung der Hausstaub-Problematik eine „derart große Bedeutung beimisst, dass hier personelle Ressourcen über drei Ressorts hinweg zu bündeln sind“, verweise ich darauf, dass die Bundesregierung bereits in der Bundesdrucksache 17/10429 mitgeteilt hat, dass die Wissenslücken bezüglich der Schadstoffexposition über den Hausstaub durch die vom BfR erarbeiteten „Konzepte im Rahmen anschließender Forschungs- und Entwicklungsprojekte umzusetzen“ sind (https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/104/1710429.pdf – Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 24. a) und b) – Seite 9 und 10). Aufgrund dieses Sachverhalts bitte ich um Mitteilung, ob das UBA die Bundesregierung über die vom BfR erarbeiteten Konzepte und somit über den BfR-Bericht "Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen" informiert hat? In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 173213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173213
Umweltbundesamt
Ich bin derzeit nicht am Platz. Ihre Mails werden nicht automatisch weitergeleitet und nach meiner Rückkehr geles…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Automatische Antwort: Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen [#173213]
Datum
17. Mai 2020 13:44
Status
Warte auf Antwort
Ich bin derzeit nicht am Platz. Ihre Mails werden nicht automatisch weitergeleitet und nach meiner Rückkehr gelesen und bearbeitet. Bei dringenden Anfragen senden Sie bitte eine E-Mail an das Postfach <<E-Mail-Adresse>>
Umweltbundesamt
Auf die Nachfrage vom 17. Mai 2020 hat das Umweltbundesamt mit Schreiben vom 19. Juni 2020 geantwortet. Da mit die…
Von
Umweltbundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen
Datum
19. Juni 2020
Status
Warte auf Antwort
Auf die Nachfrage vom 17. Mai 2020 hat das Umweltbundesamt mit Schreiben vom 19. Juni 2020 geantwortet. Da mit diesem Schreiben auch auf weitere Anfragen geantwortet wurde, gebe ich lediglich den für die Anfrage „Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen“ relevanten Part wieder. Antwort Umweltbundesamt: Mit Bericht vom 10. August 2016 hat das Umweltbundesamt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit über den Abschluss des Forschungsvorhabens "Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen" informiert und den daraus hervorgegangenen Abschlussbericht zur weiteren Verwendung übersandt. Die fachliche Bewertung des Abschlussberichts durch das Umweltbundesamt war mit Blick auf die ursprünglich erwarteten Forschungsergebnisse und deren weitere Verwertung/Umsetzung jedoch in zentralen Punkten negativ: - das vom BfR entwickelte Studienkonzept enthält viele offene Fragen zu dessen Umsetzbarkeit hinsichtlich Aufwand, Komplexität, der Verfügbarkeit einer geeigneten Tracer-Substanz und in ethischer Hinsicht; - die in der Leistungsbeschreibung geforderte Kostenschätzung fehlt. In der Summe aller Aspekte wurde das entworfene Studiendesign als in der Praxis nicht umsetzbar eingestuft. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Darüber hinaus ist anzumerken, dass es seit Erstellung des BfR-Berichts bis dato auch keine Belege durch neuere Forschungsergebnisse gibt, dass Hausstaub ein wesentlicher Expositionspfad und somit ein verlässlicher Indikator für die Exposition des Menschen gegenüber Schadstoffen aus der Umwelt ist, vielmehr sind berechtigte Zweifel hieran angezeigt, wie bspw. die beigefügte aktuelle Publikation belegt (siehe Anlage).
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> da Sie in Ihrem Schreiben vom 19. Juni 2020 einen „Bericht vom 10. August 20…
An Umweltbundesamt Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen [#173213]
Datum
8. Juli 2020 16:56
An
Umweltbundesamt
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> da Sie in Ihrem Schreiben vom 19. Juni 2020 einen „Bericht vom 10. August 2016“, eine „fachliche Bewertung des Abschlussberichts durch das Umweltbundesamt“ sowie eine „Leistungsbeschreibung“ zum BfR-Hausstaub-Forschungsprojekt erwähnt haben, bitte ich um (1) Zusendung des erwähnten Berichts vom 10. August 2016 (und ggf. um Zusendung der fachlichen Bewertung des Abschlussberichts durch das Umweltbundesamt – sofern diese Bewertung im Bericht vom 10. August 2016 nicht enthalten sein sollte); (2) Zusendung der Leistungsbeschreibung zum BfR-Hausstaub-Forschungsprojekt. Da im Schreiben vom 3. März 2020 erwähnt wurde, dass die Frage zur Wahl der richtigen Staubfraktion nicht in den Bereich der Grundlagenforschung und somit nicht zum Aufgabenspektrum des UBA gehört, bitte ich zudem (3) um Auskunft zu der Frage, wer für die Grundlagenforschung zur Wahl der richtigen Staubfraktion zuständig ist. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Marion Stein PS: Im Schreiben vom 19. Juni 2020 heißt es außerdem: „Darüber hinaus ist anzumerken, dass es seit Erstellung des BfR-Berichts bis dato auch keine Belege durch neuere Forschungsergebnisse gibt, dass Hausstaub ein wesentlicher Expositionspfad und somit ein verlässlicher Indikator für die Exposition des Menschen gegenüber Schadstoffen aus der Umwelt ist, vielmehr sind berechtigte Zweifel hieran angezeigt, wie bspw. die beigefügte aktuelle Publikation belegt (siehe Anlage).“ Ist diese Textpassage etwa dahingehend zu verstehen, dass das UBA nunmehr in Abrede stellen will, dass „Hausstaub ein wesentlicher Expositionspfad“ ist? Der beigefügte Publikation "Nutzen und Grenzen von Hausstaubuntersuchungen in Innenräumen" lässt sich eine derartige Aussage jedenfalls nicht entnehmen. Anfragenr: 173213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173213/
Umweltbundesamt
Hausstaub Sehr geehrte Frau Stein, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage „Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der…
Von
Umweltbundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Hausstaub
Datum
6. August 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stein, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage „Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen (#173213]“, die uns über das Internetportal „fragdenstaat.de“ erreichte und beantworten Ihre Anfragen wie folgt: (1) Zusendung des erwähnten Berichts vom 10. August 2016 (und ggf. um Zusendung der fachlichen Bewertung des Abschlussberichts durch das Umweltbundesamt – sofern diese Bewertung im Bericht vom 10. August 2016 nicht enthalten sein sollte); Das Dokument finden Sie in der Anlage (2) Zusendung der Leistungsbeschreibung zum BfR-Hausstaub-Forschungsprojekt. Das Dokument finden Sie in der Anlage Zudem baten Sie (3) um Auskunft zu der Frage, wer für die Grundlagenforschung zur Wahl der richtigen Staubfraktion zuständig ist. Für die Grundlagenforschung in Deutschland und die Förderung entsprechender Forschungsprogramme und -projekte ist grundsätzlich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zuständig. Für den Bereich der angewandten (Ressort-)Forschung im Zusammenhang mit Hausstaub sehen wir in erster Linie die folgenden Ressorts als fachlich zuständig an: das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sowie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), jeweils mit ihren nachgeordneten Behörden. Letzteres aufgrund seiner Zuständigkeit für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Bei alledem ist zu berücksichtigen, dass die fachliche Zuständigkeit für ein bestimmtes Thema allein nicht darüber entscheidet, ob zu diesem Thema aktuell Forschungsbedarf gesehen wird. Wie wir Ihnen in unserer bisherigen Kommunikation bereits mitgeteilt haben, hängt die Realisierung/Durchführung von Forschungsprojekten von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der (umwelt-)politische Handlungsbedarf, die nur begrenzt verfügbaren Ressourcen finanzieller und personeller Art sowie die Erfolgsaussichten jedes einzelnen Vorhabens. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Ergebnisse des Ihnen bekannten Hausstaub-Projekts schätzen wir weitergehende Forschung hierzu im Rahmen der Ressortforschung des BMU weiterhin als nicht realisierbar ein. Mit freundlichen Grüßen
Marion Stein
Sehr geehrter Herr Leutert, ich bedanke mich für die Zusendung der Leistungsbeschreibung für das BfR-Hausstaub-Fo…
An Umweltbundesamt Details
Von
Marion Stein
Betreff
Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen [#173213]
Datum
6. Oktober 2020 16:54
An
Umweltbundesamt
Status
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Sehr geehrter Herr Leutert, ich bedanke mich für die Zusendung der Leistungsbeschreibung für das BfR-Hausstaub-Forschungsprojekt [1] und der abschließenden Stellungnahme des UBA zu diesem BfR-Hausstaub-Forschungsprojekt [2]. Wie diesen beiden Dokumenten zu entnehmen ist, bestand die Zielsetzung des BfR-Hausstaub-Forschungsprojekts darin, „belastbarere Aufnahmewerte für Hausstaub“ abzuleiten. Da dieses Ziel bis dato (aufgrund fehlender personeller und finanzieller Ressourcen des UBA) nicht erreicht werden konnte und das UBA zudem besorgt ist, dass insbesondere die Schätzwerte aus den toxikokinetischen Modellen aufgegriffen und als vom UBA empfohlene Defaults zitiert werden könnten, bitte ich darum, mir mitzuteilen, ob das UBA den im BfR-Abschlussbericht (siehe Anhang zum Schreiben vom 13.01.2020) als zurzeit gebräuchlichen Hausstaubaufnahmewert genannten Wert in Höhe von 100 mg pro Tag empfiehlt? In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Marion Stein ------------------------------------------------------------ Da mir die Leistungsbeschreibung für das BfR-Hausstaub-Forschungsprojekt und die abschließende Stellungnahme des UBA zu diesem BfR-Hausstaub-Forschungsprojekt nicht in maschinenlesbarer Form übermittelt wurden, gebe ich den für die Hausstaub-Thematik wesentlichen Inhalt der Dokumente nachfolgend wieder: ------------------------------------------------------------ [1] Leistungsbeschreibung für das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) UFOPLAN 2012 - FKZ 3712 62 204 Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen (…) 1 Hintergrund Hausstaub in deutschen Wohnungen enthält viele gesundheitsrelevante Schadstoffe, wie z. B. Weichmacher oder Flammschutzmittel in zum Teil sehr hohen Konzentrationen. Obwohl für viele Schadstoffe die Konzentration im Hausstaub bekannt ist, können die damit verbundenen Gesundheitsrisiken nur unzureichend bewertet werden. Grund ist das unvollständige Wissen über die von Kindern und Erwachsenen tatsächlich aufgenommene Hausstaubmenge. Unklar ist, in welchem Maß die im Hausstaub gefundenen Schadstoffe in den menschlichen Körper gelangen. Derzeitige Bewertungen des Gesundheitsrisikos beruhen auf sehr groben Schätzwerten und vereinfachenden Annahmen und berücksichtigen kaum individuelle Unterschiede in der Bevölkerung. Die damit verbundene Bewertungsunsicherheit ist mit einem vorsorgenden Gesundheitsschutz nicht vereinbar. Denn der Anteil der kindlichen oder erwachsenen Bevölkerung, der Schadstoffen über den Hausstaub in nicht tolerablem Maße ausgesetzt ist, ist unbekannt. Angesichts laufender Forschungsaktivitäten und aktueller Erkenntnisse zur Schadstoffexposition über den Hausstaub ist zu klären, ob die derzeitigen stark vereinfachenden Annahmen noch gerechtfertigt sind. Unter Nutzung neuer Erkenntnisse können realistischere Schätzungen erfolgen, die die Variation in der Bevölkerung verlässlicher und präziser als bisher möglich abbilden. Auch ist es notwendig, die bestehenden Kenntnislücken bezüglich der hausstaubbedingten Exposition systematisch zu erfassen. Auf dieser Basis können Studien konzipiert werden, die diese Kenntnislücken zielgerichtet schließen. 2 Ziel des Vorhabens Ziel des Vorhabens ist es, die aktuellen Erkenntnisse über die Hausstaubaufnahme der Menschen in Deutschland zusammenfassend darzustellen. Dazu gehören auch internationale Forschungsergebnisse, die auf die Situation in Deutschland übertragbar sind. Auf Grundlage der zusammengetragenen Erkenntnisse sollen aktualisierte Expositionsfaktoren abgeleitet werden, die verbesserte Schätzungen der Hausstaubaufnahme der deutschen Bevölkerung erlauben. Zugleich sollen die Kenntnislücken identifiziert werden, deren Schließung die Schätzung der Hausstaubaufnahme weiter verbessern würde. Darauf aufbauend soll ein konkret umsetzbares Studienkonzept zur Schließung der identifizierten Kenntnislücken erarbeitet werden. 3 Zu erbringende Leistungen Die im Vorhaben zu erbringe Leistung gliedert sich in die folgenden aufeinander aufbauenden Teilleistungen. Die Vorgaben zur Erbringung dieser Teilleistungen werden in Kap. 4 eingehend erläutert. 3.1 Zusammenstellung und Bewertung der verfügbaren Literatur zur Hausstaubaufnahme 3.2 Ableitung von aktualisierten Expositionsfaktoren für die Hausstaubaufnahme der Menschen in Deutschland 3.3 Identifizierung und Bewertung der Kenntnislücken, die für eine verbesserte Schätzung der Hausstaubaufnahme geschlossen werden müssten 3.4 Erstellung eines Studienkonzepts zur Schließung der identifizierten Kenntnislücken 4 Arbeitsprogramm Für das Projekt ist ein wissenschaftlicher Begleitkreis (BK) einzurichten, mit dem das Vorgehen abzustimmen ist (vgl. Abschn. 5.2). Der BK nimmt auch Stellung zu Zwischenergebnissen des Projekts. Wenn eine Abstimmung mit dem BK erforderlich ist, ist dies jeweils in den folgenden Abschnitten des Arbeitsprogramms vermerkt. 4.1 Zusammenstellung der verfügbaren Literaturquellen zur Hausstaubaufnahme Es ist eine ausführliche Übersicht über die verfügbaren und zitierfähigen Literaturquellen zur menschlichen Hausstaubaufnahme zu erstellen. Diese Zusammenstellung enthält mindestens die folgenden Informationen/Kriterien: – Bibliografische Angaben (Autoren, Jahr, Zeitschrift/Institution usw.) – Publizierte Schätzung der Hausstaubaufnahme – Betrachtete Personengruppe (Kinder, Jugendliche, Erwachsene o.ä. Kategorien) – Bewertung der Qualität der Studie hinsichtlich Studiendesign, methodischem Vorgehen und Auswertung der Daten – Regionaler und zeitlicher Bezug (insbes. Region und Jahr) – Bewertung der Übertragbarkeit der Ergebnisse auf die Expositionssituation in Deutschland anhand zu definierender Kriterien – Allgemeine Bewertung der Nutzbarkeit der Daten im Rahmen des Projekts Die Zusammenstellung ist DV-technisch so aufzubereiten, dass eine Sortierung der Literaturquellen nach den o. g. Kriterien möglich ist. Das Ergebnis der Recherche ist mit dem BK zu diskutieren. Auf Empfehlung des BK ist die Literaturrecherche um bestimmte Quellen zu erweitern. Im Angebot ist die Strategie und das geplante Vorgehen bei der Literaturrecherche detailliert dazustellen. Insbesondere ist zu skizzieren, welche Datenbanken und sonstige Quellen in die Suche einbezogen werden. Zudem sind im Angebot wesentliche Standardwerke – wie z. B. das aktuelle Exposure Factors Handbook der U.S. EPA [1] – zu nennen, die in der Recherche ebenfalls berücksichtigt werden. In Abstimmung mit dem UBA sind parallel zur Literaturrecherche die o. g. Bewertungskriterien (insbesondere zur Übertragbarkeit internationaler Studien auf die Situation in Deutschland) zu entwickeln. Erste Ideen für diese Bewertungskriterien sind im Angebot darzustellen. Die Bewertungskriterien und die damit vorgenommene Bewertung sind mit dem BK zu diskutieren. Hinweise und Vorschläge des BK sind zu dokumentieren und im Projektverlauf angemessen zu berücksichtigen. 4.2 Ableitung von aktualisierten Expositionsfaktoren für die Hausstaubaufnahme der Menschen in Deutschland Aufgrund der durchgeführten Literaturstudie (vgl. Abschn. 4.1) sind Expositionsfaktoren und möglichst auch Expositionsfaktorverteilungen für die Aufnahme von Hausstaub vorzuschlagen, die im Rahmen von Expositionsschätzungen für die deutsche Bevölkerung eingesetzt werden können. Sollten für diese Ableitung Verteilungsanpassungen an recherchierte Daten erforderlich sein, sind diese mit Hilfe der Software @Risk [2] durchzuführen. Die Expositionsfaktoren und -verteilungen sind so abzuleiten, dass sie explizit mindestens die folgenden Aspekte berücksichtigen: – Hausstaubaufnahme für verschiedene Altersgruppen – Hausstaubaufnahme bei bestimmten Verhaltensweisen (insbesondere Pica, Mouthing usw.) – Direkte und indirekte Haustaubaufnahme (indirekt bspw. durch Hausstaub-Anhaftungen an Verbraucherprodukten) – Exposition über verschiedene Pfade (mindestens oral und inhalativ) – Differenzierung zwischen Boden/Sand- und Hausstaub-Aufnahme – Resorption von Hausstaub bzw. der Schadstofffracht im Körper Wenn einzelne Aspekte bei der Ableitung der Expositionsfaktoren und -verteilungen nicht berücksichtigt werden können, ist dies zu begründen. Die abgeleiteten Referenzwerte und -verteilungen sind mit dem BK zu diskutieren und abzustimmen. Hinweise und Vorschläge des BK sind zu dokumentieren und im Projektverlauf angemessen zu berücksichtigen. Im Angebot ist das geplante Vorgehen bei der Ableitung der Referenzwerte und -verteilungen nachvollziehbar darzustellen. 4.3 Identifizierung und Bewertung der Kenntnislücken, die für eine verbesserte Schätzung der Hausstaubaufnahme geschlossen werden müssten Auf Grundlage der durchgeführten Literaturrecherche (vgl. Abschn. 4.1) und den Erfahrungen bei der Ableitung der Expositionsfaktoren bzw. -verteilungen (vgl. Abschn. 4.2) sind die Kenntnislücken zu identifizieren, deren Schließung die Schätzung der Hausstaubaufnahme weiter verbessern würde. Die Identifizierung der Kenntnislücken hat sich insbesondere an den in Abschn. 4.2 aufgezählten Aspekten zu orientieren. Es ist jeweils begründet zu erläutern, welcher Erkenntnisgewinn durch die Schließung der Kenntnislücken zu erwarten ist. Die identifizierten Kenntnislücken sind mit dem BK zu diskutieren. Zusammen mit dem BK sind die Kenntnislücken auf Vollständigkeit zu prüfen und hinsichtlich ihrer Relevanz für die Expositionsschätzung zu priorisieren. Hinweise und Vorschläge des BK sind zu dokumentieren und im Projektverlauf angemessen zu berücksichtigen. Im Angebot ist das geplante Vorgehen bei der Identifizierung der Kenntnislücken zu skizzieren. 4.4 Erstellung eines Studienkonzepts zur Schließung der identifizierten Kenntnislücken Für alle Kenntnislücken ist ausführlich darzustellen, wie deren Schließung erreicht werden kann. Die Schließung der Kenntnislücken ist hinsichtlich des finanziellen Aufwands zu bewerten. In Verbindung mit der in Abschn. 4.3 erfolgten Priorisierung nach Relevanz für die Expositionsschätzung ist eine gemeinsame Rangfolge der identifizierten Kenntnislücken zu entwickeln. Unter Berücksichtigung dieser gemeinsamen Rangfolge ist ein modulares, gestuftes Konzept zur Schließung der identifizierten Kenntnislücken zu entwickeln. Dieses Konzept muss konkret in ein Forschungsprojekt oder mehrere Forschungsprojekte umsetzbar sein und der nötige finanzielle Aufwand und Zeitrahmen muss abschätzbar sein. Das entwickelte Konzept ist mit dem BK zu diskutieren und abzustimmen. Hinweise und Vorschläge des BK sind zu dokumentieren und im Projektverlauf angemessen zu berücksichtigen. Im Angebot ist das geplante Vorgehen bei der Erstellung des Konzepts zu skizzieren. (…) 5.1 Zwischenberichte und Endbericht Während der Laufzeit des Projekts werden regelmäßige Zwischenberichte und ein Endbericht vorgelegt. Diese Berichte werden in deutscher Sprache verfasst. Zusätzlich enthält der Endbericht eine englischsprachige Zusammenfassung. Alle Berichte müssen – zusätzlich zu den Vorgaben des UFOPLANs – die Vorgaben der DIN 1422-4 1986 [3] erfüllen. Das BfR liefert spätestens 3 Wochen nach Durchführung des Kick-Off-Meetings ein ausführliches Protokoll. Zusätzlich dokumentiert das BfR im Protokoll die Konkretisierung der Zeit- und Aufgabenplanung, die sich durch die Beratungen im Kick-Off-Meeting ergeben haben. Das BfR liefert 7 Monate nach Beginn der Projektlaufzeit einen ersten detaillierten Zwischenbericht zum aktuellen Stand der Arbeiten inkl. eines Abgleichs mit dem vereinbarten Zeitplan für das Vorhaben. Die weiteren Zwischenberichte erfolgen jeweils nach weiteren 6 Monaten. Das BfR hat dem UBA unverzüglich zu berichten, wenn – sich herausstellt, dass das angestrebte FE-Ergebnis nicht zu erreichen ist; – das BfR davon Kenntnis erhält, dass das FE-Ergebnis bereits von Dritten erreicht wurde; – andere Ereignisse eintreten, die die Grundlage des FE-Vorhabens ändern; – bei der Durchführung des FE-Vorhabens Erfindungen oder sonstige Neuerungen und Verbesserungen entstehen. In letzterem Fall muss der Bericht alle technischen Details enthalten, die erforderlich sind, um Art, Zweck, Betrieb und besondere Merkmale der Erfindung oder der sonstigen Neuerungen und Verbesserungen zu beschreiben. Dem UBA ist auf Verlangen außerdem über einzelne Phasen der Durchführung des FE-Vorhabens oder über sonstige Einzelheiten zu berichten. Zum Laufzeitende des Projekts ist dem UBA der Endbericht zum Vorhaben vorzulegen. Der Endbericht thematisiert und beschreibt alle geforderten Leistungspunkte. Zur Qualität und Plausibilität der Ergebnisse ist im Endbericht Stellung zu nehmen. (…) 5.2 Wissenschaftlicher Begleitkreis Das Vorhaben wird durch einen wissenschaftlichen Begleitkreis (BK) unterstützt. Hauptaufgabe des BK ist es, Stellung zu den erbrachten Teilleistungen zu nehmen und diese zusammen mit dem BfR und dem UBA zu diskutieren. Ziel ist es, bereits während der Projektlaufzeit Verbesserungspotenzial zu identifizieren und zu nutzen. Dazu kann und soll der BK konkrete Vorschläge unterbreiten. Dem BK kommt hauptsächlich eine beratende Funktion zu. Dennoch ist das BfR gehalten, fachliche Bedenken hinsichtlich seines Vorgehens bei der Leistungserbringung angemessen zu berücksichtigen. Das UBA kann als Fachbegleiter verlangen, dass Empfehlungen des BK im Projekt umgesetzt werden, wenn dies im Rahmen der Zeit- und Kapazitätsplanung möglich ist. Über Art und Umfang dieser Umsetzung ist zwischen UBA und BfR jedoch stets Einvernehmen herzustellen. Der BK besteht aus 3 bis max. 5 externen Fachleuten und wird vom UBA auf Vorschlag des BfR benannt. Im Angebot sind Vorschläge für 5 Mitglieder des BK zu machen. Die UBA-Fachbegleitung ist ebenfalls Mitglied des BK. Die Beteiligung des BK soll in Rahmen der regelmäßig stattfindenden Projekt-Meetings erfolgen. Wenn möglich soll der BK an bestehende Fachgremien, wie bspw. den AK-PQRA oder die BfR-Kommission für Expositionsschätzung und Expositionsstandardisierung, angegliedert werden. Falls es erforderlich ist, können zusätzliche Meetings mit dem BK durchgeführt werden. Das BfR hat dem BK rechtzeitig vor der Beratung die jeweils nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Das BfR organisiert die Beratungen des BK möglichst im Rahmen der regelmäßigen Projekt-Meetings und erstellt jeweils eine Tagesordnung für die Beratung des BK. Die Beteiligung des BK kann auch fernmündlich, schriftlich oder via Videokonferenz erfolgen. Den Mitgliedern des BK werden Kosten nach Bundesreisekostengesetz erstattet. Andere Zahlungen (Honorare usw.) sind nicht vorgesehen. 5.3 Projekt-Meetings Zu Beginn des Projekts ist im UBA in Berlin ein Kick-off Meeting mit allen Projektbeteiligten durchzuführen. Das Treffen dient der Abstimmung des Arbeitsprogramms und der Klärung organisatorischer Fragen, insbesondere die Berufung des BK. Während der Laufzeit des Projekts sollen in regelmäßigen Abständen weitere Arbeitstreffen unter Beteiligung des BfR und der vom UBA beteiligten Arbeitsgruppen stattfinden. Über sämtliche Projekttreffen sind vom BfR unter den Beteiligten abgestimmte Protokolle zu verfassen und dem UBA zeitnah zur Verfügung zu stellen. Vorgesehen sind - in Abhängigkeit vom Projektverlauf – etwa 2 Projekt-Meetings pro Jahr. Die Meetings sind im BfR, ggf. auch bei einem Unterauftragnehmer des BfR, durchzuführen. Die Beratung mit dem BK soll möglichst im Rahmen dieser Meetings stattfinden. Für die Beteiligung des BK sind entsprechende Reisemittel vorzusehen. 5.4 Präsentation der Projektergebnisse im Rahmen eines Fachgesprächs Die wesentlichen Ergebnisse des Vorhabens sind im Rahmen eines Fachgesprächs im UBA rechtzeitig vor Ablauf des Vorhabens vom Forschungsnehmer zur Diskussion zu stellen. Das BfR führt dazu ein Fachgespräch in Berlin durch, in dem der Sachstand sowie die Ergebnisse des Vorhabens mit dem UBA erörtert werden. Hierfür ist ein 1-tägiges Fachgespräch in Berlin mit ca. 10 externen Teilnehmerinnen und Teilnehmern (ohne UBA-Beschäftigte) als Sachverständige (d. h. ohne ihre eigenen Interessen zu vertreten) notwendig. Die Räumlichkeiten werden vom BfR kostenneutral zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse dieser Veranstaltung sind im Endbericht zu dokumentieren. Die für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Fachgesprächs entstehenden Kosten sind Teil des Vorhabens und vom BfR in die Kalkulation mit einzubeziehen. Es gelten folgende Obergrenzen für die Durchführung bei nationalen Veranstaltungen: Pro Person und Ganztagsveranstaltungstag dürfen max. 6 € für Bewirtungskosten (Getränke) veranschlagt werden. 5.5 Publikationen Jegliche Publikationen (auch öffentliche Vorträge) von Ergebnissen aus diesem FE-Vorhaben sind stets zuvor mit dem UBA einvernehmlich abzustimmen. In diesen Publikationen ist deutlich auf die finanzielle Förderung durch das BMU und die Fachbegleitung durch das UBA sowie auf die Unterstützung durch den BK hinzuweisen. (…) ------------------------------------------------------------ [2] Abschließende fachliche Stellungnahme eines vom UBA vergebenen FuE Vorhabens 1. (…) 2. Zusammenfassung der Ziele / Ergebnisse des Vorhabens Hausstaub gehört zum Alltag des Menschen und tritt ubiquitär auf. Die Zusammensetzung des Mediums Hausstaub ist sehr unterschiedlich, und je nach Zusammensetzung kann Hausstaub eine Vielzahl gesundheitsrelevanter Schadstoffe, wie z. B. Weichmacher oder Flammschutzmittel enthalten. Studien zum Hausstaub fokussieren häufig die Untersuchung der Konzentration von ausgewählten Schadstoffen im Hausstaub. Diese Information allein erlaubt jedoch keine Schlussfolgerung darauf, welche Menge Hausstaub aufgenommen wird. Wieviel des Schadstoffs letztendlich in den Menschen gelangt und sich damit negativ auf die Gesundheit auswirken kann, bleibt daher unbekannt. Die Ergebnisse von Untersuchungen zu Aufnahmemengen von Hausstaub zeigen eine hohe Streuung, so dass in der Vergangenheit keine verlässliche Annahme zur tatsächlichen Hausstaubaufnahme durch den Menschen erfolgen konnte. Die Ziele des Vorhabens waren daher a) die Zusammenstellung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Hausstaubaufnahmemenge durch den Menschen, b) die Ableitung neuer Expositionsfaktoren anhand dieser Erkenntnisse und c) die Erstellung eines konkreten Studienkonzepts zur Schließung der im Rahmen des Projekts identifizierten Kenntnislücken. Der Fokus des Vorhabens lag dabei auf der Zielgruppe der Kleinkinder, bei denen man aufgrund altersspezifischer Verhaltensweisen (Hand-Mouthing, Object-Mouthing) von einer, im Vergleich zu anderen Altersgruppen, besonders hohen Hausstaubaufnahmemenge ausgeht. Die im Projekt durchgeführte, systematisch angelegte Literaturübersichtsarbeit ergab eine hohe Variation der Annahmen für Aufnahmewerte von Kindern, die für zentrale Schätzer zwischen 2 und 131 mg Hausstaub pro Tag und für ungünstige Schätzungen zwischen 7 und 140 mg pro Tag betrug. Für Jugendliche und Erwachsene schätzen Studien teilweise Aufnahmemengen unter 2 mg pro Tag. Zusätzlich zu der hohen Schwankungsbreite war die Übertragbarkeit der Erkenntnisse der zumeist nicht in Deutschland durchgeführten Studien auf das Setting in Deutschland sehr eingeschränkt. Für die in einem weiteren Arbeitspaket durchgeführte Abschätzung der Hausstaubaufnahmemenge wurde ein toxikokinetisches Modell entwickelt. Anhand verfügbarer Daten wurde damit für eine Auswahl von sog. Tracer Substanzen (Phthalate, Organophosphat-Flammschutzmittel und Permethrin), die als Proxy für den Hausstaub fungierten, die Hausstaubaufnahmemenge mathematisch modelliert. Die Nutzung eines Proxys ist notwendig, weil Hausstaub als eigenständige Substanz nicht in Körperflüssigkeiten nachgewiesen werden kann. Aufgrund der großen Unsicherheiten in den Eingangsdaten der Modelle konnte jedoch keine realistische Schätzung der Hausstaubaufnahmemenge mit Hilfe der ausgewählten Substanzen erzielt werden. So schwankten die Schätzer für das Modell auf Basis der Gruppe der Phthalat-Metaboliten zwischen 6 und 831 mg Hausstaub pro Tag und lieferten somit keine Verbesserung der bestehenden Expositionsfaktoren. Die Ergebnisse der beiden Arbeitspakete machen deutlich, dass auf Basis der aktuell in der Literatur vorhandenen Erkenntnisse aus verfügbaren Studien und der in den Modellen eingesetzten Primärdaten eine bessere und realistischere Schätzung der Hausstaubaufnahme von Kindern im Rahmen des Vorhabens nicht erfolgen konnte. In einem letzten Arbeitspaket wurde vom AN daher ein Studienkonzept erarbeitet, auf Basis dessen verbesserte und damit realistischere Hausstaub-Aufnahmemengen für Kinder abgeleitet werden können. Als geeignetes Studiendesign wurde eine Biomarker-basierte Bilanzierungsstudie vorgeschlagen. Zentrale Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung einer derartigen Studie ist die Identifizierung von geeigneten Tracer-Substanzen. Für die Eignung der Tracer wurden spezifische Kriterien aufgestellt. Die Zielgruppe der Studie sollen Familien mit Kleinkinder sein, die in ihrem gewohnten Setting (Wohnumgebung) untersucht werden. In diesem Setting sollen regelmäßig sowohl Hausstaubproben als auch Proben von Körperflüssigkeiten (bevorzugt 24h-Urinproben) gesammelt werden. Um Verzerrungen zu minimieren, sollen bei der Probenahme für den Hausstaub unterschiedliche Sammeltechniken und -orte ausgewählt werden. Auch der mögliche Eintrag von Tracern über Nahrungsmittel soll mittels der „duplicate diet“-Methode kontrolliert werden. 3. Abschließende Stellungnahme 3.1 Fachliche/politische Bedeutung Das Vorhaben hat mit aller Deutlichkeit gezeigt, dass bestehende Schätzungen zur Aufnahme von Schadstoffen über das Medium Hausstaub mit äußerster Vorsicht zu interpretieren sind. Verfügbare Studien und die aus diesen Untersuchungen abgeleiteten Annahmen zur Hausstaub-Aufnahme, die derzeit in vielen Expositionsschätzungen verwendet werden, sind mit großen Unsicherheiten behaftet. Diese Unsicherheiten spiegeln sich in den großen Variationen der Mengen wider, die als sogenannte „Default“-Werte von unterschiedlichen Institutionen empfohlen werden. Trotz der Entwicklung und des Einsatzes aufwendiger toxikokinetischer Modelle ist es dem Auftragnehmer im Rahmen dieses Vorhabens nicht gelungen, bessere, realistischere und belastbarere Schätzer für die Hausstaub-Aufnahme insbesondere von Kindern zu berechnen. In Ermangelung für die Modellierung notwendiger Primärdaten kann somit eine valide Ermittlung der tatsächlichen Hausstaub-Aufnahmemengen und somit der mit dem Hausstaub aufgenommenen Schadstoffe für Deutschland auch weiterhin nur sehr eingeschränkt erfolgen. Eine Verbesserung der Datenlage könnte durch Untersuchungen mit dem im Vorhaben entwickelten Studiendesign erreicht werden. Solche Untersuchungen erfordern jedoch den Einsatz umfangreicher Ressourcen. Erst nach Verbesserung der Datenlage bezüglich der Aufnahmewerte kann die gesundheitlich relevante Belastung durch Schadstoffe aus dem Hausstaub zukünftig verlässlicher bewertet werden. 3.2 Umsetzung/Verwertung der Ergebnisse im Rahmen der Ressortaufgaben des BMUB Die Erkenntnisse aus dem Projekt tragen dazu bei, bereits vorhandene Schätzungen zu gesundheitsrelevanten Belastungen durch Schadstoffe aus Hausstaub besser bewerten zu können. Durch die umfassende und systematische Erfassung der publizierten Literatur zu Hausstaub-Aufnahmewerten trägt das Projekt ferner dazu bei, die vorhandenen Erkenntnisse zu kondensieren und den Dialog über die Qualität der Studien und deren Übertragbarkeit auf das Setting in Deutschland zu forcieren. 4. Veröffentlichungsvorschlag 4.1 BMUB-Internetseite Es ist grundsätzlich die barrierefreie Veröffentlichung der Schlussberichte auf der BMUB Internetseite vorzusehen. Kurzeinführung über den Schlussbericht zur Einführung auf der BMUB-Internetseite: Ggf. sind Gründe zu nennen, die im Einzelfall gegen eine Veröffentlichung sprechen: Die Fachbegleitung steht der Veröffentlichung der Ergebnisse, insbesondere der Schätzungen aus den toxikokinetischen Modellen, kritisch gegenüber. Diese Ergebnisse könnten von anderen Institutionen aufgegriffen werden und als vom UBA empfohlene Defaults zitiert werden. Das primäre Ziel des Vorhabens, neue und belastbarere Aufnahmewerte für Hausstaub abzuleiten, wurde nicht erreicht. Das als Lösungsweg vom AN entwickelte Studiendesign ist darüber hinaus ausgesprochen komplex und dürfte bei Realisierung erhebliche Ressourcen beanspruchen, so dass eine zeitnahe Realisierung und im Ergebnis ein zeitnaher Erhalt belastbarer Aufnahmewerte für Hausstaub aus Sicht der Fachbegleitung nicht zu erwarten ist. In der Konsequenz empfehlen wir stattdessen, nur Teile des Berichts z. B. in Fachzeitschriften mit Peer-review zu veröffentlichen, den Gesamtbericht jedoch nur UBA/BMUB intern zu nutzen. (…) Anfragenr: 173213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/173213/upload/e30f6e14142a9df2d8886e5b384adb8dcd59a8dc/
Umweltbundesamt
Ich bin am 12.10.2020 wieder am Platz. Ihre Mails werden nicht automatisch weitergeleitet und nach meiner Rückkeh…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Automatische Antwort: Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen [#173213]
Datum
6. Oktober 2020 16:55
Status
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Ich bin am 12.10.2020 wieder am Platz. Ihre Mails werden nicht automatisch weitergeleitet und nach meiner Rückkehr gelesen und bearbeitet. Bei dringenden Anfragen senden Sie bitte eine E-Mail an das Postfach <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Frau Stein, über das Internetportal „fragdenstaat.de“ ergänzten Sie Ihre Anfrage (#173213] zu Schads…
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Betreff
Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen
Datum
4. November 2020
Status
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geschwärzt
395,7 KB
Sehr geehrte Frau Stein, über das Internetportal „fragdenstaat.de“ ergänzten Sie Ihre Anfrage (#173213] zu Schadstoffen im Hausstaub. Diese können wir Ihnen wie folgt beantworten: Bei dem im Abschlussbericht des Hausstaubprojekts angegebenen Wert von 100 mg/d handelt es sich um eine Aufnahmemenge, die von unterschiedlichen Institutionen als sog. "Default-Wert" bei der Expositionsmodellierung für Kinder eingesetzt wird. Dies entspricht keiner UBA-Empfehlung. Die in Expositionsmodellierungen verwendeten Aufnahmemengen variieren in der Literatur erheblich, wie es auch im Abschlussbericht deutlich dargestellt wird. Mit freundlichen Grüßen

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Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte teilen Sie mir mit, welchen Hausstaubaufnahmewert das UBA zur Expositi…
An Umweltbundesamt Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen [#173213]
Datum
12. November 2020 18:09
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte teilen Sie mir mit, welchen Hausstaubaufnahmewert das UBA zur Expositionsmodellierung für Kinder empfiehlt. In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 173213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173213/