Quellen TKÜ in Baden-Württemberg
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bitte senden Sie mir Informationen zu den folgenden Fragen zu:
1. Wie oft wurde in Baden-Württemberg seit der Einführung Ende 2017 das Mittel der Quellen TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) zur Aufklärung von Straftaten angewendet?
2. Bei welcher Art von Straftaten wurden dabei dieses Mittel angewendet und welche Art von Daten wurden dabei gesammelt?
3. Wieviele Anträge auf Genehmigung zur Quellen-TKÜ wurden im genannten Zeitraum gestellt und für welche Arten von Straftaten wurden diese Anträge gestellt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum7. Januar 2020
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6. Februar 2020
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