Quellen TKÜ in Baden-Württemberg

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bitte senden Sie mir Informationen zu den folgenden Fragen zu:

1. Wie oft wurde in Baden-Württemberg seit der Einführung Ende 2017 das Mittel der Quellen TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) zur Aufklärung von Straftaten angewendet?

2. Bei welcher Art von Straftaten wurden dabei dieses Mittel angewendet und welche Art von Daten wurden dabei gesammelt?

3. Wieviele Anträge auf Genehmigung zur Quellen-TKÜ wurden im genannten Zeitraum gestellt und für welche Arten von Straftaten wurden diese Anträge gestellt?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Januar 2020
  • Frist
    6. Februar 2020
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte senden Sie mir Informationen zu den folgenden F…
An Landeskriminalamt Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Quellen TKÜ in Baden-Württemberg [#173540]
Datum
7. Januar 2020 12:57
An
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte senden Sie mir Informationen zu den folgenden Fragen zu: 1. Wie oft wurde in Baden-Württemberg seit der Einführung Ende 2017 das Mittel der Quellen TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) zur Aufklärung von Straftaten angewendet? 2. Bei welcher Art von Straftaten wurden dabei dieses Mittel angewendet und welche Art von Daten wurden dabei gesammelt? 3. Wieviele Anträge auf Genehmigung zur Quellen-TKÜ wurden im genannten Zeitraum gestellt und für welche Arten von Straftaten wurden diese Anträge gestellt? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173540 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Erhalt wir Ihnen hiermit bestätigen. Nach Abschl…
Von
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Betreff
AW: Quellen TKÜ in Baden-Württemberg [#173540]
Datum
9. Januar 2020 14:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Erhalt wir Ihnen hiermit bestätigen. Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie von uns in elektronischer Form einen entsprechenden Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in gem. § 7 Abs. 1 LIFG entscheidet über den Antrag auf Informationszugang diejenige St…
Von
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Betreff
AW: Quellen TKÜ in Baden-Württemberg [#173540]
Datum
20. Januar 2020 16:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in gem. § 7 Abs. 1 LIFG entscheidet über den Antrag auf Informationszugang diejenige Stelle, die über die begehrten Informationen verfügungsberechtigt ist. In Ihrem Fall obliegt die Verfügungsberechtigung dem Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg. Gerne leiten wir Ihren Antrag an diese Stelle weiter. Wir benötigen hierfür allerdings im Vorfeld der Weiterleitung Ihr Einverständnis. Sollten Sie mit der Weiterleitung einverstanden sein, bitten wir um eine kurze Rückmeldung. Andernfalls können Sie sich auch eigenständig an das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne könenn Sie meine Anfrage weiterleiten und m…
An Landeskriminalamt Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Quellen TKÜ in Baden-Württemberg [#173540]
Datum
20. Januar 2020 17:40
An
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne könenn Sie meine Anfrage weiterleiten und meine Daten der Behörde gegenüber nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173540 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Kein Nachrichtentext
Von
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. Januar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
699,8 KB