Umgang mit VIG-Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen

1. Eine Auflistung aller Anfragen nach VIG des Jahres 2019 inkl. Eingangsdatum, Herkunft über Fragdenstaat.de ja/nein, Datum des ersten Schreiben an den angefragten Betrieb, Offenlegung der Daten des Anfragenden gegenüber dem Betrieb ja/nein, Datum der Offenlegung der Daten des Anfragenden gegenüber dem Betrieb, Datum der Auskunfterteilung an den Anfragenden, Datum der Ablehnung an den Anfragenden.

2. Alle Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach VIG.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2020
  • Frist
    13. März 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit VIG-Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen [#173709]
Datum
9. Januar 2020 11:51
An
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Auflistung aller Anfragen nach VIG des Jahres 2019 inkl. Eingangsdatum, Herkunft über Fragdenstaat.de ja/nein, Datum des ersten Schreiben an den angefragten Betrieb, Offenlegung der Daten des Anfragenden gegenüber dem Betrieb ja/nein, Datum der Offenlegung der Daten des Anfragenden gegenüber dem Betrieb, Datum der Auskunfterteilung an den Anfragenden, Datum der Ablehnung an den Anfragenden. 2. Alle Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach VIG.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 173709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173709 Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit VIG-Anfragen zu lebensmittelrechtlich…
An Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang mit VIG-Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen [#173709]
Datum
11. Februar 2020 06:49
An
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit VIG-Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen“ vom 09.01.2020 (#173709) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 173709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173709
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umgang mit VIG-Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen“ [#173709] [#173709]
Datum
13. März 2020 08:52
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/173709 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil keine Reaktion erfolgt ist. Bei einem Termin vor Ort bzgl. zweier VIG Anfragen wurde mir eröffnet, dass man keine personellen Kapazitäten zur Bearbeitung meiner Anfrage hat. Scheinbar ist das Lebensmittelüberwachungsamt so unterbesetzt, dass es nicht mehr in der Lage ist seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 173709.pdf Anfragenr: 173709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173709
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.03.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umgang mit VIG-Anfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen“ [#173709] [#173709]
Datum
13. März 2020 12:14
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.03.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 9.1.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [gesch…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 9.1.2020
Datum
23. März 2020 16:30
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 9.1.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-2968/20 ________________________________ Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag über die Plattform von fragdenstaat.de auf Informationszugang hinsichtlich der 2019 bearbeiteten VIG-Anträge gestellt zu haben, https://fragdenstaat.de/anfrage/umgang-mit-vig-anfragen-zu-lebensmittelrechtlichen-betriebsuberprufungen-1/. Bislang sei eine Reaktion auf seinen Antrag Ihrerseits ausgeblieben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>
<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-2968/20 [#173709] Sehr [geschwärzt], nach meinem subjektiven Empfinden kommt das Lebens…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-2968/20 [#173709]
Datum
24. März 2020 09:58
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], nach meinem subjektiven Empfinden kommt das Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Duisburg seinem gesetzlichen Auftrag der Verbraucherinformation nicht nach bzw. nicht in den gesetzlich festgelegten Fristen. Des weiteren existiert seitens des LANUV eine klare Vorgabe zum Umgang mit Anfragen über die Plattform "Topf Secret", die Dokumente hierzu können Sie unter folgenden Anfragen finden. https://fragdenstaat.de/a/59087 https://fragdenstaat.de/a/177490 Das Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Duisburg weicht hierzu erheblich ab, da eine Akteneinsicht nur vor Ort gewährt wird und die Anfertigung von Kopien untersagt wird. Dies ist nach meiner Rechtsauffassung einer Ablehung des Antrages gleich zu setzen, siehe Rechtsgutachten https://fragdenstaat.de/dokumente/93-rechtsgutachten-zu-topf-secret-von-geulen-klinger/ . Das Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Duisburg wird die rechtliche Lage aus ihrer Sicht sicherlich überprüft und bewertet haben, und diese Bewertung sicherlich dokumentiert haben. [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] Der Weitergabe meiner Stellungnahme widerspreche ich. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 173709 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
WG: Antwort: Antrag auf Informationszugang vom 9.1.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Antwort: Antrag auf Informationszugang vom 9.1.2020
Datum
25. März 2020 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 9.1.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-2968/20 ________________________________ Sehr [geschwärzt], zur Ihrer Kenntnisnahme leite ich Ihnen die Stellungnahme der Stadt Duisburg von heute weiter. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr Antrag vom 09.01.2020 Sehr geehrt XXX, hiermit komme ich auf Ihren Antrag vom 09.01.2020 auf Erteilung von Inf…
Von
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 09.01.2020
Datum
26. März 2020
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrt XXX, hiermit komme ich auf Ihren Antrag vom 09.01.2020 auf Erteilung von Informationen nach dem lnformationsfreiheitsgesetz zurück. Folgende Informationen liegen mir für das Jahr 2019 vor: 1. Grundsätzlich sind alle Anfragen über Fragdenstaat.de eingegangen, lediglich eine Anfrage ging nicht über Fragdenstaat.de ein. Das Datum des ersten Schreibens an den angefragten Betrieb, die Offenlegung der Daten des Anfragenden gegenüber dem Betrieb, das Datum der Offenlegung der Daten des Anfragenden gegenüber dem Betrieb, das Datum der Auskunfterteilung an den Anfragenden entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage. Abgelehnte Anfragen gab es nicht. 47 Anträge wurden wegen fehlender Zustimmung bei der Weitergabe der Daten des Anfragenden an den Betrieb oder wegen Rückziehung des Antrages durch den Anfragenden nicht bearbeitet. 2. Anweisungen zum Umgang mit den Anfragen nach dem VIG gibt es nicht. Es werden die Vorgaben für Verwaltungsverfahren eingehalten. Da Dritte betroffen sind, ergibt sich folgende Verfahrensweise: a) Eingangsbestätigung beim Anfragenden per Mail b) Anhörungsschreiben an den Betrieb per Post c) Bescheid an Betrieb per Post mit PZU d) Bescheid an Anfragenden per Post mit PZU e) Schreiben mit Informationserteilung per Post RechtsbeheIfsbeIehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf schriftlich, in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung — ERW) oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von lhnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden lhnen zugerechnet. Hinweis: Der Weitergabe und Veröffentlichung meiner personenbezogenen Daten widerspreche ich ausdrücklich. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag YYY Anlage: Übersicht Anfragedaten
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Ihr Zeichen IFG 09-01-2020 [#173709] Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Antwort. Leider habe i…
An Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
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Betreff
Ihr Zeichen IFG 09-01-2020 [#173709]
Datum
3. April 2020 09:10
An
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Antwort. Leider habe ich bei der Überprüfung der Daten ein paar Auffälligkeiten gefunden, diese sind in beigefügter PDF Datei markiert. Beispielsweise wurden zwei Betriebe vor dem Antragsdatum angehört, ich würde mich freuen, wenn Sie diese Daten nochmals verifizieren könnten und mir eine korrigierte Fassung zukommen lassen könnten. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - vig-duisburg-fehler.pdf Anfragenr: 173709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173709

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Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
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Von
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. April 2020
Status
Anfrage abgeschlossen