Stadt Hemer: 2019-01-14 Stadtwerke Hemer GmbH Gesellschaftsvertrag und dessen Änderungen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW)

Sehr geehrte Damen und Herren

Am 14.01.2019 fand eine Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hemer GmbH (Handelregisternummer HRB 422 beim Amtsgericht Iserlohn) statt. Ausweislich einer Handelsregisteränderung vom 12.2.2019 (vgl. Links: https://www.online-handelsregister.de/handelsregisterauszug/nw/Iserlohn/S/Stadtwerke+Hemer+Gesellschaft+mit+beschr%E4nkter+Haftung/764380 und http://archive.is/Ph1l1; Letzter Zugriff: 11.2.2020) ging es Veränderungen am Gesellschaftsvertrag der der Stadtwerke Hemer GmbH. Zitat: „Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Im Übrigen wurde der Gesellschaftsvertrag komplett neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Primär die Versorgung mit Wasser, Strom, Gas und Wärme, insbesondere im Stadtgebiet Hemer, sowie die Errichtung, der Erwerb, die Erweiterung und der Betrieb der diesen Zwecken dienenden Anlagen. Zum Geschäftsgegenstand können ferner der Betrieb und die Bewirtschaftung von Straßenbeleuchtungsanlagen, der Betrieb öffentlicher Bäder, mit den Bereichen Strom-, Gas- und Wärmeversorgung unmittelbar verbundene Dienstleistungen und weitere Tätigkeiten, die mit diesem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehen, gehören. Die Energieversorgung erfolgt nach Maßgabe des Energiewirtschaftsgesetzes im Rahmen des § 107 a GO NRW schwerpunktmäßig im Gebiet der Stadt Hemer.“

Ich beantrage vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 1 und 5 IFG NRW und § 13 E-Government-Gesetz NRW um elektronische Auskunft zum Hintergrund der von der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hemer GmbH am 14.1.2019 vorgenommenen Änderungen an den §§ 2 und 4 des Gesellschaftsvertrages der genannten GmbH. Ich beantrage desweiteren gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 1 und 5 IFG NRW und § 13 E-Government-Gesetz NRW die elektronische Übersendung der nachfolgenden Dokumente per E-Mail:

- den Gesellschaftervertrag der Stadtwerke Hemer GmbH in der Fassung vom 14.01.2019,
- amtliche Informationen wie etwa das Protokoll der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hemer GmbH vom 14.01.2019 und dessen Anlagen, die Hintergrund und Änderungen am per 2019-01-14 komplett neugefassten Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hemer GmbH erläutern und/oder thematisieren,
- amtliche Informationen wie etwa das Protokoll der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hemer GmbH vom 14.01.2019 und dessen Anlagen, aus denen sich die Hintergründe der 2019-01-14 Änderungen an den §§ 2 und 4 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Hemer GmbH ergeben, sowie
- amtliche Informationen wie etwa das Protokoll der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hemer GmbH vom 14.01.2019 und dessen Anlagen, die die 2019-01-14 Änderungen an den §§ 2 und 4 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Hemer GmbH erläutern.

Mit einer Unkenntlichmachung geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder von Informationen, in denen Belange Dritter berührt sind, erkläre ich mich in Anlehnung an die Regelung des § 7 Abs. 2 IFG Bund mit einverstanden. Danke im Voraus.

Allgemeines:

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Zusammenfassung per 2020-01-28:

Am 14.01.2019 fand eine Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hemer GmbH (Handelregisternummer HRB 422 beim Amtsgericht Iserlohn) statt. Ausweislich einer Handelsregisteränderung vom 12.2.2019 (vgl. Links: https://www.online-handelsregister.de/h… und http://archive.is/Ph1l1; Letzter Zugriff: 11.2.2020) ging es Veränderungen am Gesellschaftsvertrag der der Stadtwerke Hemer GmbH. Zitat: „Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Im Übrigen wurde der Gesellschaftsvertrag komplett neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Primär die Versorgung mit Wasser, Strom, Gas und Wärme, insbesondere im Stadtgebiet Hemer, sowie die Errichtung, der Erwerb, die Erweiterung und der Betrieb der diesen Zwecken dienenden Anlagen. Zum Geschäftsgegenstand können ferner der Betrieb und die Bewirtschaftung von Straßenbeleuchtungsanlagen, der Betrieb öffentlicher Bäder, mit den Bereichen Strom-, Gas- und Wärmeversorgung unmittelbar verbundene Dienstleistungen und weitere Tätigkeiten, die mit diesem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehen, gehören. Die Energieversorgung erfolgt nach Maßgabe des Energiewirtschaftsgesetzes im Rahmen des § 107 a GO NRW schwerpunktmäßig im Gebiet der Stadt Hemer.“

Der Geschäftsbereich der Stadtwerke Hemer ist um den Bäderbetrieb erweitert worden. Dazu musste zunächst der Gesellschaftsvertrag geändert/angepasst werden. Ab dem 01.01.2020 werden das Hallenbad und das Freibad von den Stadtwerken Hemer - vorher war hier die Stadtverwaltung zuständig - betrieben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2020
  • Frist
    15. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Sehr geehrteAntragsteller/in Am 14.01.2019 fand eine G…
An Kommunalverwaltung Hemer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadt Hemer: 2019-01-14 Stadtwerke Hemer GmbH Gesellschaftsvertrag und dessen Änderungen [#173953]
Datum
11. Januar 2020 20:41
An
Kommunalverwaltung Hemer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Sehr geehrteAntragsteller/in Am 14.01.2019 fand eine Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hemer GmbH (Handelregisternummer HRB 422 beim Amtsgericht Iserlohn) statt. Ausweislich einer Handelsregisteränderung vom 12.2.2019 (vgl. Links: https://www.online-handelsregister.de/handelsregisterauszug/nw/Iserlohn/S/Stadtwerke+Hemer+Gesellschaft+mit+beschr%E4nkter+Haftung/764380 und http://archive.is/Ph1l1; Letzter Zugriff: 11.2.2020) ging es Veränderungen am Gesellschaftsvertrag der der Stadtwerke Hemer GmbH. Zitat: „Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Im Übrigen wurde der Gesellschaftsvertrag komplett neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Primär die Versorgung mit Wasser, Strom, Gas und Wärme, insbesondere im Stadtgebiet Hemer, sowie die Errichtung, der Erwerb, die Erweiterung und der Betrieb der diesen Zwecken dienenden Anlagen. Zum Geschäftsgegenstand können ferner der Betrieb und die Bewirtschaftung von Straßenbeleuchtungsanlagen, der Betrieb öffentlicher Bäder, mit den Bereichen Strom-, Gas- und Wärmeversorgung unmittelbar verbundene Dienstleistungen und weitere Tätigkeiten, die mit diesem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehen, gehören. Die Energieversorgung erfolgt nach Maßgabe des Energiewirtschaftsgesetzes im Rahmen des § 107 a GO NRW schwerpunktmäßig im Gebiet der Stadt Hemer.“ Ich beantrage vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 1 und 5 IFG NRW und § 13 E-Government-Gesetz NRW um elektronische Auskunft zum Hintergrund der von der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hemer GmbH am 14.1.2019 vorgenommenen Änderungen an den §§ 2 und 4 des Gesellschaftsvertrages der genannten GmbH. Ich beantrage desweiteren gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 1 und 5 IFG NRW und § 13 E-Government-Gesetz NRW die elektronische Übersendung der nachfolgenden Dokumente per E-Mail: - den Gesellschaftervertrag der Stadtwerke Hemer GmbH in der Fassung vom 14.01.2019, - amtliche Informationen wie etwa das Protokoll der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hemer GmbH vom 14.01.2019 und dessen Anlagen, die Hintergrund und Änderungen am per 2019-01-14 komplett neugefassten Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hemer GmbH erläutern und/oder thematisieren, - amtliche Informationen wie etwa das Protokoll der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hemer GmbH vom 14.01.2019 und dessen Anlagen, aus denen sich die Hintergründe der 2019-01-14 Änderungen an den §§ 2 und 4 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Hemer GmbH ergeben, sowie - amtliche Informationen wie etwa das Protokoll der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hemer GmbH vom 14.01.2019 und dessen Anlagen, die die 2019-01-14 Änderungen an den §§ 2 und 4 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Hemer GmbH erläutern. Mit einer Unkenntlichmachung geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder von Informationen, in denen Belange Dritter berührt sind, erkläre ich mich in Anlehnung an die Regelung des § 7 Abs. 2 IFG Bund mit einverstanden. Danke im Voraus. Allgemeines: Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173953 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Hemer
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen den Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hemer GmbH vom…
Von
Kommunalverwaltung Hemer
Betreff
Stadt Hemer: 2019-01-14 Stadtwerke Hemer GmbH Gesellschaftsvertrag und dessen Änderungen [#173953]
Datum
15. Januar 2020 11:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen den Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hemer GmbH vom 14.01.2019 (ohne personenbezogene Daten). Mit der Vertragsanpassung ist der Geschäftsgegenstand um den Betrieb öffentlicher Bäder (Hallenbad, Freibad) erweitert worden. Neben der Stadt Hemer ist auch die Mark-E AG Gesellschafter der Stadtwerke Hemer GmbH. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst vielen Dank für die 2020-01-15 E-Mail und die damit verbundene Übersendung …
An Kommunalverwaltung Hemer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadt Hemer: 2019-01-14 Stadtwerke Hemer GmbH Gesellschaftsvertrag und dessen Änderungen [#173953]
Datum
16. Januar 2020 22:32
An
Kommunalverwaltung Hemer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst vielen Dank für die 2020-01-15 E-Mail und die damit verbundene Übersendung des Gesellschaftsvertrags der Stadtwerke Hemer GmbH vom 14.01.2019. Demnoch mache ich Sie darauf aufmerksam, dass wesentliche Aspekte meines 2020-01-11 IFG NRW Antrags offen sind. Konkret geht es um die nachfolgenden Punkte. Vor dem Hintergrund der Ausführungen im 2020-01-11 IFG NRW Antrag beantragte ich gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 1 und 5 IFG NRW und § 13 E-Government-Gesetz NRW um elektronische Auskunft zum Hintergrund der von der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hemer GmbH am 14.1.2019 vorgenommenen Änderungen an den §§ 2 und 4 des Gesellschaftsvertrages der genannten GmbH. Ich beantragte desweiteren gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 1 und 5 IFG NRW und § 13 E-Government-Gesetz NRW die elektronische Übersendung der nachfolgenden Dokumente per E-Mail: - amtliche Informationen wie etwa das Protokoll der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hemer GmbH vom 14.01.2019 und dessen Anlagen, die Hintergrund und Änderungen am per 2019-01-14 komplett neugefassten Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hemer GmbH erläutern und/oder thematisieren, - amtliche Informationen wie etwa das Protokoll der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hemer GmbH vom 14.01.2019 und dessen Anlagen, aus denen sich die Hintergründe der 2019-01-14 Änderungen an den §§ 2 und 4 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Hemer GmbH ergeben, sowie - amtliche Informationen wie etwa das Protokoll der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hemer GmbH vom 14.01.2019 und dessen Anlagen, die die 2019-01-14 Änderungen an den §§ 2 und 4 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Hemer GmbH erläutern. Ich beantrage daher gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 1 und 5 IFG NRW und § 13 E-Government-Gesetz NRW um die Erledigung dieser offenen Punkte meines 2020-01-11 IFG Antrages. Desweiteren beantrage ich gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 1 und 5 IFG NRW, § 13 E-Government-Gesetz und § 11 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrags der Stadtwerke Hemer GmbH in der Fassung vom 14.01.2019 das Protokoll der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hemer GmbH vom 14.01.2019 sowie dessen Anlagen. Mit einer Unkenntlichmachung geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder von Informationen, in denen Belange Dritter berührt sind, erkläre ich mich in Anlehnung an die Regelung des § 7 Abs. 2 IFG Bund mit einverstanden. Danke im Voraus. Beste Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173953
Kommunalverwaltung Hemer
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Gesellschafterversammlung am 14.01.2019 wurden zwei Tagesordnungspunkte behan…
Von
Kommunalverwaltung Hemer
Betreff
AW: Stadt Hemer: 2019-01-14 Stadtwerke Hemer GmbH Gesellschaftsvertrag und dessen Änderungen [#173953]
Datum
22. Januar 2020 14:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Gesellschafterversammlung am 14.01.2019 wurden zwei Tagesordnungspunkte behandelt, die Sie der beigefügten Einladung (anonymisiert) entnehmen können. Nur zum Tagesordnungspunkt "Wirtschaftsplan Stadtwerke Hemer GmbH" ist eine Niederschrift angefertigt worden (Anlage). Die Beschlussfassung zum Gesellschaftervertrag wurde notariell beurkundet. Diesen (geänderten) Vertrag hatte ich Ihnen schon zugesandt. Weitere Unterlagen dazu gibt es nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag Herr Luig, vielen Dank für die Übersendung der Dokumente. Zwischenzeitlich stieß ich auf die Ausgabe 20…
An Kommunalverwaltung Hemer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadt Hemer: 2019-01-14 Stadtwerke Hemer GmbH Gesellschaftsvertrag und dessen Änderungen [#173953]
Datum
22. Januar 2020 17:46
An
Kommunalverwaltung Hemer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Herr Luig, vielen Dank für die Übersendung der Dokumente. Zwischenzeitlich stieß ich auf die Ausgabe 2019/2020 des Stadtwerke Hemer Kundenmagazins Energiebündel (vgl. Links https://www.stadtwerke-hemer.de/de/Service/Kundenmagazin/ und https://www.stadtwerke-hemer.de/de/SWH-Kundenmagazin-2019-doppelseiten-WEB.pdf). Ausweislich Seite 13 des genannten Kundenmagazins übernahmen die Stadtwerke Hemer zum 01.01.2020 den Betrieb der städtischen Schwimmstätten in Form des Hallenbads „Hademarebad“ und des Freibads „Freibad am Damm“. Meine Fragen dazu: 1. Sind Hintergrund und Änderungen am per 2019-01-14 komplett neugefassten Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hemer GmbH auf die Übernahme der städtischen Schwimmstätten in Hemer zum 01.01.2020 durch die Stadtwerke Hemer zurückzuführen? 2. Sind die die 2019-01-14 Änderungen an den §§ 2 und 4 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Hemer GmbH und der Hintergrund dieser Änderungen auf die Übernahme der städtischen Schwimmstätten in Hemer zum 01.01.2020 durch die Stadtwerke Hemer zurückzuführen? Ich beantrage vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 1 und 5 IFG NRW und § 13 E-Government-Gesetz NRW um elektronische Auskunft in Form der Beantwortung der vorgenannten Fragen. Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173953

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Kommunalverwaltung Hemer
Sehr geehrteAntragsteller/in ja, genauso ist es. Der Geschäftsbereich der Stadtwerke Hemer ist um den Bäderbetri…
Von
Kommunalverwaltung Hemer
Betreff
AW: Stadt Hemer: 2019-01-14 Stadtwerke Hemer GmbH Gesellschaftsvertrag und dessen Änderungen [#173953]
Datum
27. Januar 2020 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ja, genauso ist es. Der Geschäftsbereich der Stadtwerke Hemer ist um den Bäderbetrieb erweitert worden. Dazu musste zunächst der Gesellschaftsvertrag geändert/angepasst werden. Ab dem 01.01.2020 werden das Hallenbad und das Freibad von den Stadtwerken Hemer - vorher war hier die Stadtverwaltung zuständig - betrieben. Bei den Überlegungen spielte sicherlich auch der geplante Neubau des Hallenbades (neben Mc Donald´s), zwischenzeitlich vom Rat der Stadt Hemer beschlossen, eine Rolle. Vereinfacht könnte man sagen, dass sich die Zuständigkeiten (Bäderbetrieb) innerhalb des Stadtkonzerns Hemer geändert haben. Weitere Informationen dazu können Sie auch den Webseiten der Stadtwerke Hemer und der Stadt Hemer sowie der Tagespresse entnehmen. Wenn Sie mal im Internet surfen, werden Sie feststellen, dass auch bei vielen anderen Kommunen die städtischen Bäder von den örtlichen Stadtwerken betrieben werden. Mit freundlichen Grüßen