Stadt Hemer: 2019-01-14 Stadtwerke Hemer GmbH Gesellschaftsvertrag und dessen Änderungen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW)
Sehr geehrte Damen und Herren
Am 14.01.2019 fand eine Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hemer GmbH (Handelregisternummer HRB 422 beim Amtsgericht Iserlohn) statt. Ausweislich einer Handelsregisteränderung vom 12.2.2019 (vgl. Links: https://www.online-handelsregister.de/handelsregisterauszug/nw/Iserlohn/S/Stadtwerke+Hemer+Gesellschaft+mit+beschr%E4nkter+Haftung/764380 und http://archive.is/Ph1l1; Letzter Zugriff: 11.2.2020) ging es Veränderungen am Gesellschaftsvertrag der der Stadtwerke Hemer GmbH. Zitat: „Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Im Übrigen wurde der Gesellschaftsvertrag komplett neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Primär die Versorgung mit Wasser, Strom, Gas und Wärme, insbesondere im Stadtgebiet Hemer, sowie die Errichtung, der Erwerb, die Erweiterung und der Betrieb der diesen Zwecken dienenden Anlagen. Zum Geschäftsgegenstand können ferner der Betrieb und die Bewirtschaftung von Straßenbeleuchtungsanlagen, der Betrieb öffentlicher Bäder, mit den Bereichen Strom-, Gas- und Wärmeversorgung unmittelbar verbundene Dienstleistungen und weitere Tätigkeiten, die mit diesem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehen, gehören. Die Energieversorgung erfolgt nach Maßgabe des Energiewirtschaftsgesetzes im Rahmen des § 107 a GO NRW schwerpunktmäßig im Gebiet der Stadt Hemer.“
Ich beantrage vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 1 und 5 IFG NRW und § 13 E-Government-Gesetz NRW um elektronische Auskunft zum Hintergrund der von der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hemer GmbH am 14.1.2019 vorgenommenen Änderungen an den §§ 2 und 4 des Gesellschaftsvertrages der genannten GmbH. Ich beantrage desweiteren gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 1 und 5 IFG NRW und § 13 E-Government-Gesetz NRW die elektronische Übersendung der nachfolgenden Dokumente per E-Mail:
- den Gesellschaftervertrag der Stadtwerke Hemer GmbH in der Fassung vom 14.01.2019,
- amtliche Informationen wie etwa das Protokoll der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hemer GmbH vom 14.01.2019 und dessen Anlagen, die Hintergrund und Änderungen am per 2019-01-14 komplett neugefassten Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hemer GmbH erläutern und/oder thematisieren,
- amtliche Informationen wie etwa das Protokoll der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hemer GmbH vom 14.01.2019 und dessen Anlagen, aus denen sich die Hintergründe der 2019-01-14 Änderungen an den §§ 2 und 4 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Hemer GmbH ergeben, sowie
- amtliche Informationen wie etwa das Protokoll der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hemer GmbH vom 14.01.2019 und dessen Anlagen, die die 2019-01-14 Änderungen an den §§ 2 und 4 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Hemer GmbH erläutern.
Mit einer Unkenntlichmachung geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder von Informationen, in denen Belange Dritter berührt sind, erkläre ich mich in Anlehnung an die Regelung des § 7 Abs. 2 IFG Bund mit einverstanden. Danke im Voraus.
Allgemeines:
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Zusammenfassung per 2020-01-28:
Am 14.01.2019 fand eine Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hemer GmbH (Handelregisternummer HRB 422 beim Amtsgericht Iserlohn) statt. Ausweislich einer Handelsregisteränderung vom 12.2.2019 (vgl. Links: https://www.online-handelsregister.de/h… und http://archive.is/Ph1l1; Letzter Zugriff: 11.2.2020) ging es Veränderungen am Gesellschaftsvertrag der der Stadtwerke Hemer GmbH. Zitat: „Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Im Übrigen wurde der Gesellschaftsvertrag komplett neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Primär die Versorgung mit Wasser, Strom, Gas und Wärme, insbesondere im Stadtgebiet Hemer, sowie die Errichtung, der Erwerb, die Erweiterung und der Betrieb der diesen Zwecken dienenden Anlagen. Zum Geschäftsgegenstand können ferner der Betrieb und die Bewirtschaftung von Straßenbeleuchtungsanlagen, der Betrieb öffentlicher Bäder, mit den Bereichen Strom-, Gas- und Wärmeversorgung unmittelbar verbundene Dienstleistungen und weitere Tätigkeiten, die mit diesem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehen, gehören. Die Energieversorgung erfolgt nach Maßgabe des Energiewirtschaftsgesetzes im Rahmen des § 107 a GO NRW schwerpunktmäßig im Gebiet der Stadt Hemer.“
Der Geschäftsbereich der Stadtwerke Hemer ist um den Bäderbetrieb erweitert worden. Dazu musste zunächst der Gesellschaftsvertrag geändert/angepasst werden. Ab dem 01.01.2020 werden das Hallenbad und das Freibad von den Stadtwerken Hemer - vorher war hier die Stadtverwaltung zuständig - betrieben.
Anfrage erfolgreich
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Datum11. Januar 2020
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15. Februar 2020
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