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Unterlagen und Kommunikation zur Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ("Kohlekommission") [#144510]

Ich mache mir den IFG-Antrag an ihre Behörde vom 22. Mai 2019 zu eigen,
zu dem ihre Behörde am 24. Juli 2019 der Auskunft stattgab :
"
Unterlagen und Kommunikation zur Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ("Kohlekommission") [#144510]
"
Weil bei Ihnen die Antwort der Anfrage vom 24. Juli 2019 bereits in elektronischer Form (ugs. "als PDF") vorliegt, beantrage ich die selbe Auskunft in elektronischer Form (ugs. "per Mail").

Bitte teilen Sie freundlicherweise ebenso mit ob sie eine papierlose Verarbeitung des Antrags leisten können. Das ihnen durch die papierlose Beauskunftung (ugs. "per Mail als PDF") und Bearbeitung, die erneute Auskunft Kosten erspart, setze ich hiermit voraus. Bitte teilen Sie mir ebenso mit falls ich dies fälschlich voraussetze.

Vielen Dank im Voraus.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2020
  • Frist
    15. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich mache mir den I…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen und Kommunikation zur Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ("Kohlekommission") [#144510] [#173982]
Datum
12. Januar 2020 10:44
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich mache mir den IFG-Antrag an ihre Behörde vom 22. Mai 2019 zu eigen, zu dem ihre Behörde am 24. Juli 2019 der Auskunft stattgab : " Unterlagen und Kommunikation zur Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ("Kohlekommission") [#144510] " Weil bei Ihnen die Antwort der Anfrage vom 24. Juli 2019 bereits in elektronischer Form (ugs. "als PDF") vorliegt, beantrage ich die selbe Auskunft in elektronischer Form (ugs. "per Mail"). Bitte teilen Sie freundlicherweise ebenso mit ob sie eine papierlose Verarbeitung des Antrags leisten können. Das ihnen durch die papierlose Beauskunftung (ugs. "per Mail als PDF") und Bearbeitung, die erneute Auskunft Kosten erspart, setze ich hiermit voraus. Bitte teilen Sie mir ebenso mit falls ich dies fälschlich voraussetze. Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173982 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173982
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer E-Mail vom 12. Januar 2020 beantragten Sie beim Bundesumweltministerium (BM…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Unterlagen und Kommunikation zur Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ("Kohlekommission") [#144510] [#173982]
Datum
24. Januar 2020 12:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer E-Mail vom 12. Januar 2020 beantragten Sie beim Bundesumweltministerium (BMU), den Inhalt einer Auskunft zu einer UIG-Anfrage vom 22. Mai 2019 (#144510) zu erhalten. In der Anfrage vom 22. Mai 2019 wurde um die Übersendung sämtlicher interner und externer Kommunikation und weiterer Unterlagen (z.B. Protokolle) mit Bezug auf die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) gebeten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Dem Antrag vom 22. Mai 2019 wurde teilweise stattgegeben. Die Begründung dafür finden Sie im hier Folgenden. I. Auch Ihrem Antrag wird teilweise stattgegeben. Ich gewähre Ihnen gemäß § 4 UIG Zugang zu den dieser E-Mail angefügten Schreiben und E-Mails. Darüber hinaus finden Sie angefügt den Zwischenbericht und den Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Zu den Sitzungen der Kommission existieren Protokolle. Diese Protokolle wurden jedoch nur an die Mitglieder der Kommission verteilt und sind im BMU nicht vorhanden. Gemäß § 4 Abs. 3 S. 2 UIG weise ich darauf hin, dass die Protokolle meiner Kenntnis nach im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorliegen. II. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Im Hinblick auf die im BMU vorhandenen internen Dokumente zur Arbeit der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vom 6. Juni 2018 bis zum 31. Januar 2019 (dazu gehören Vorlagen für die Hausleitung sowie Vorbereitungen für die Kommissionssitzungen, den Staatssekretärsausschuss und die Steuerungsgruppe) ist Ihr Antrag gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 UIG abzulehnen, da es sich dabei um interne Mitteilungen handelt und das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe nicht überwiegt. Die Dokumente wurden sämtlich ausschließlich zu internen Zwecken der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung erstellt und haben den Binnenbereich der Behörde nicht verlassen. Ausweislich der Gesetzesbegründung dient der Ablehnungsgrund der „internen Mitteilungen“ der Sicherung der Effektivität interner Arbeitsabläufe (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des UIG, BT-Drs. 15/3406, Seite 19). Sinn und Zweck ist es außerdem, den innerbehördlichen Austausch zu schützen (Götze, in Götze/Engel, UIG Kommentar, § 8 UIG, Rn. 42). Der innerbehördliche Entstehungsprozess von Entscheidungen soll möglichst unbefangen möglich sein; eine ergebnisoffene Kommunikation soll sichergestellt werden, bei der einzelne Beamte keine Sorge vor unbedachten Äußerungen haben müssen. Speziell Vorlagen und interne Vermerke stellen ein zentrales Instrument der internen Meinungsbildung in einem Ministerium dar, in deren Kontext einzelne Beamte zu einer unbefangenen Information und Beratung in der Lage sein müssen. Es liegt auch kein überwiegendes Interesse an der Bekanntgabe der Informationen vor. Aus Ihrem Antrag wird kein öffentliches Interesse ersichtlich, das über das allgemeine Informationsinteresse der Öffentlichkeit hinausgeht. Diesem allgemeinen Informationsinteresse wird durch die folgenden auf der Internetseite des BMU (https://www.bmu.de/download/kommission-…) veröffentlichten Dokumente: • Kohle-Reader: "Die Beendigung der energetischen Nutzung von Kohle in Deutschland", 01.09.2018 • Abschlussbericht, 02.01.2019 • Gutachten, 17.12.2018 • Zwischenbericht, 01.11.2018 • Beschluss, 06.06.2018 ausreichend Rechnung getragen. Demgegenüber steht das öffentliche Interesse des BMU an der Nichtherausgabe der Dokumente. Die Unbefangenheit einzelner Meinungsäußerungen und die Offenheit der Kommunikation sind wichtige Elemente für die Effektivität der behördlichen Entscheidungsfindung und interner Arbeitsabläufe. Vorliegend überwiegt daher im Ergebnis das öffentliche Interesse des Antragstellers an der Herausgabe nicht. III. Dieser Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin einzulegen. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMU: www.bmu.de/datenschutz Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Auskunft und ihre elektronische Übersendung. Mit freundlichen…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: WG: Unterlagen und Kommunikation zur Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ("Kohlekommission") [#144510] [#173982]
Datum
24. Januar 2020 13:07
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Auskunft und ihre elektronische Übersendung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173982 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173982
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Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie den Ablehnungsgrund meiner Anfrage nach dem §1 IFG mit. Mit freun…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: WG: Unterlagen und Kommunikation zur Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ("Kohlekommission") [#144510] [#173982]
Datum
24. Januar 2020 13:13
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie den Ablehnungsgrund meiner Anfrage nach dem §1 IFG mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173982 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173982
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 24. Januar 2020, in der Sich Sie nach dem Ablehnungsg…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: WG: Unterlagen und Kommunikation zur Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ("Kohlekommission") [#144510] [#173982]
Datum
31. Januar 2020 12:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 24. Januar 2020, in der Sich Sie nach dem Ablehnungsgrund Ihrer Anfrage vom 12. Januar 2020 nach §1 IFG erkundigt haben. Ihre Anfrage wurde von uns nicht nach dem IFG, sondern nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) beschieden, da es Ihnen im Kern um den Zugang zu Umweltinformationen ging. Besondere Regelungen zum Informationszugang in Spezialgesetzen – insbesondere dem Umweltinformationsgesetz (UIG) – gehen dem IFG gem. § 1 Absatz 3 IFG vor und sperren einen Anspruch nach dem IFG. Bezüglich der Erwägungen des BMU, die zu einer teilweisen Ablehnung Ihres Antrags geführt haben verweise ich auf den Bescheid vom 24. Januar 2020, den ich dieser Mail nochmals beigefügt habe. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ist es möglich die internen Mitteilungen mit geschwärzten Namen anzufragen? Mit fr…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: WG: Unterlagen und Kommunikation zur Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ("Kohlekommission") [#144510] [#173982]
Datum
1. Februar 2020 07:44
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ist es möglich die internen Mitteilungen mit geschwärzten Namen anzufragen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173982 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173982

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 1. Februar in der Sie um die internen Mitteilunge…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Unterlagen und Kommunikation zur Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ("Kohlekommission") [#144510] [#173982]
Datum
12. Februar 2020 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 1. Februar in der Sie um die internen Mitteilungen mit geschwärzten Namen bitten. Dieser Bitte können wir, wie bereits in meiner Mail am 24. Januar 2020 begründet, leider nicht entsprechen. Im Folgenden schicke ich Ihnen gern erneut die Begründung für die Ablehnung: Im Hinblick auf die im BMU vorhandenen internen Dokumente zur Arbeit der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vom 6. Juni 2018 bis zum 31. Januar 2019 (dazu gehören Vorlagen für die Hausleitung sowie Vorbereitungen für die Kommissionssitzungen, den Staatssekretärsausschuss und die Steuerungsgruppe) ist Ihr Antrag gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 UIG abzulehnen, da es sich dabei um interne Mitteilungen handelt und das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe nicht überwiegt. Die Dokumente wurden sämtlich ausschließlich zu internen Zwecken der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung erstellt und haben den Binnenbereich der Behörde nicht verlassen. Ausweislich der Gesetzesbegründung dient der Ablehnungsgrund der „internen Mitteilungen“ der Sicherung der Effektivität interner Arbeitsabläufe (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des UIG, BT-Drs. 15/3406, Seite 19). Sinn und Zweck ist es außerdem, den innerbehördlichen Austausch zu schützen (Götze, in Götze/Engel, UIG Kommentar, § 8 UIG, Rn. 42). Der innerbehördliche Entstehungsprozess von Entscheidungen soll möglichst unbefangen möglich sein; eine ergebnisoffene Kommunikation soll sichergestellt werden, bei der einzelne Beamte keine Sorge vor unbedachten Äußerungen haben müssen. Speziell Vorlagen und interne Vermerke stellen ein zentrales Instrument der internen Meinungsbildung in einem Ministerium dar, in deren Kontext einzelne Beamte zu einer unbefangenen Information und Beratung in der Lage sein müssen. Der Ablehnungsgrund des § 8 Abs. 2 Nr. 2 UIG, also der „internen Mitteilung“, umfasst den gesamten Inhalt der Dokumente, nicht nur der darin enthaltenen personenbezogenen Daten, sodass wir die Unterlagen nicht geschwärzt herausgeben können. Ich hoffe, Ihre Nachfrage damit zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen