Sehr
geehrteAntragsteller/in
Sie haben mit Nachricht vom 19. Januar 2020 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30322) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser erkundigen Sie sich nach dem folgenden Sachverhalt:
Sind zur Zeit Umfragen zum Thema "Eigentum, Haus, Wohnung" im Raum Horb - Altheim in Auftrag gegeben, die durch das Statistische Bundesamt durchgeführt werden?
Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit:
Das Statistische Bundesamt führt keine Befragungen im Raum Horb durch. Um Ihnen dennoch weiterhelfen zu können, haben wir uns jedoch erkundigt und teilen Ihnen das Folgende mit:
Es handelt sich um Befragungen, die im Rahmen des Mikrozensus vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg durchgeführt werden. Siehe hierzu die Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg vom 07.01.2020 zum Start des Mikrozensus 2020 in Baden-Württemberg:
Pressemitteilung 3/2020 Stuttgart, 7. Januar 2020
Mikrozensus 2020 – Start in Baden-Württemberg
Präsidentin Dr. Carmina Brenner bittet alle der ausgewählten rund 55 000 Haushalte im Land um Unterstützung
https://www.statistik-bw.de/Presse/Pres…
Wenn Sie weitere Fragen zur Durchführung der von Ihnen genannten Befragung haben, wenden Sie sich bitte an das Statistische Landesamt Baden-Württemberg, dessen Kontaktdaten in der Pressemeldung genannt sind.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen