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Verzögerliche Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung der Entbehrlichkeit des Vorverfahrens ( Widerspruchsverfahren )im SGB XII vor?
Anfrage an:
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt Treptow-Köpenick, dem Sozialstadtrat vor, im Hinblick auf die verzögerliche Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung der Entbehrlichkeit des Vorverfahrens ( Widerspruchsverfahren )im SGB XII vor?
Gab es eine verrzögerliche Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung der Entbehrlichkeit des Vorverfahrens im SGB XII?
Wenn ja worauf gründete das ?
Wieviele Anträge gab ab 2018 es , wie wurden dieses konkret beschieden ?
Anfrage eingeschlafen
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Datum17. Februar 2020
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20. März 2020
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