Gültigkeit der Schlüsselzahl B196 in anderen EU-Staaten
1. Wird die Schlüsselzahl B196, Führen von Leichtkrafträdern bis 125ccm in Klasse B, zukünftig voraussichtlich in anderen EU-Staaten Gültigkeit besitzen?
2. Bezugnehmend auf Frage 1; sofern dies bereits absehbar bejaht werden kann, in welchen EU- 2. Staaten?
3. Gibt es generelle Möglichkeiten, solche nationalen Gegebenheiten wie die Schlüsselzahl B196 im EU-Recht anzupassen und so die Gültigkeit in andere EU-Staaten auszuweiten?
4. Gibt es, sofern Frage 3 verneint wird, die Möglichkeit mit anderen EU-Staaten im Rahmen z.B. bilateraler Abkommen eine Gültigkeit für nationalen Gegebenheiten wie die Schlüsselzahl B196 in diesen EU-Staaten zu vereinbaren (auch unter Auflagen)?
Die in Östereich analog geltende Regelung zum Führen von Leichtkrafträdern bis 125 ccm mit Fahrerlaubnisklasse B, dort Code 111 genannt, hat unter deutlich geringeren Voraussetzungen zum Erhalt trotzdem eine Gültigkeit in den Ländern Spanien, Portugal, Tschechische Republik, Italien und Lettland. Wohingegen die Schlüsselzahl B196 lediglich in der BRD gültig ist, was mir im Sinne einer europäischen Vereinheitlichung und Vereinfachung wirklich abstrus erscheint.
Für Ihre Beantwortung bedanke ich mich vorab recht herzlich.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum18. Februar 2020
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20. März 2020
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- Gültigkeit der Schlüsselzahl B196 in anderen EU-Staaten [#180743]
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- 18. Februar 2020 10:07
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- AW: Führen von Leichtkrafträdern bis 125ccm in Klasse B - Gültigkeit der Schlüsselzahl B196 in anderen EU-Staaten [#180743]
- Datum
- 20. Februar 2020 16:17
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- AW: Führen von Leichtkrafträdern bis 125ccm in Klasse B - Gültigkeit der Schlüsselzahl B196 in anderen EU-Staaten [#180743]
- Datum
- 20. Februar 2020 19:08
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- AW: Führen von Leichtkrafträdern bis 125ccm in Klasse B - Gültigkeit der Schlüsselzahl B196 in anderen EU-Staaten [#180743]
- Datum
- 24. Februar 2020 10:04
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Bezugnehmend auf Ihre beiden Fragen ist festzuhalten, dass der Code 111 (in Österreich) sowie die Schlüsselzahl B196 (in Deutschland) aus dem Blickwinkel der EU-Richtlinie einen rein nationalen Charakter haben. Eine Gleichsetzung des österreichischen Codes 111 mit der deutschen Schlüsselzahl B196 ist nach jetziger Gesetzeslage nicht möglich. Es ist derzeit auch kein bilaterales Abkommen mit Deutschland in Aussicht.
Diese Ansicht ist sachlich gerechtfertigt, da eine solche Berechtigung in anderen Staaten ebenfalls existiert, jedoch teilweise mit anderen, geringeren oder gar keinen Voraussetzungen. Die gesetzlichen Vorschriften werden eben von jedem Staat unterschiedlich festgelegt und bilden keinen einheitlichen Standard. Es wäre praktisch nicht möglich, eine zufriedenstellende Abgrenzung vorzunehmen, welche Berechtigungen von anderen Staaten anerkannt werden und welche nicht. Daher gibt es aus jetziger Sicht keine Anerkennung der deutschen Schlüsselzahl B196 in Österreich.
nach erneuter Nachfrage beim zuständigen Referat des Bundesverkehrsministeriums folgende ernüchternde Antwort:
Als bislang einzige Antwort hat Österreich die gegenseitige Anerkennung abgelehnt. Von keinem anderen Staat ist bislang eine Antwort eingegangen. Somit besteht die Gültigkeit der Schlüsselzahl 196 aktuell immer noch nur im Bundesgebiet.
Mit freundlichen Grüßen
Gibt es bereits ein Update?
Wie ist den nun der Stand? Kontakt zu den Staaten wurde hergestellt, wie ist das Ergebnis?
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- AW: Führen von Leichtkrafträdern bis 125ccm in Klasse B - Gültigkeit der Schlüsselzahl B196 in anderen EU-Staaten [#180743]
- Datum
- 17. Juni 2020 13:49
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https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den…
Hier ein Link dazu
https://www.bussgeldkatalog.org/news/fu…
Mich interessiert lediglich ob es 2023 irgendwelche entschuldigen geben wird.
Hinkommen geht, wenn du die 125er hinten auf dein Wohnmobil packst.
Wenn Frankreich, Österreich oder die Schweiz zusagen würden, könnte man mit dem B196 und der Klasse B bis nach Spanien und Italien fahrern. Das wäre toll. Ansonsten ist kein hinkommen in diese Länder. 😞
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den…