SGB XII Was hier fehlt, ist die Einführung höherer, regionaler Regelsätze in der Hauptstadt Berlin ." freiwilligen Aufstockungsbetrag 150,00.-mtl.
"Wir müssen die Strukturen einfacher machen",, freiwilliger Aufstockungsbetrag 150,00.-monatlich in der Hauptstadt Berlin, höhere kommunale Regelsätze in der Grundsicherung
was hat der SGB XII Leistungsträger selber , sowie, dass Bezirksamt bisher alles unternommen um konkret Sorge dafür mit zutragen , dass in der Hauptstadt Berlin eine transparente, methodisch saubere Ermittlung des menschenwürdigen Existenzminimums 2020 erfolgt um das Existenminimum in der Hauptstadt umfassend mit sicher zustellen ? .
Bekanntlich kann im SGB XII 3. und 4. Kapitel ein höherer Regelsatz aufgrund höherer Lebenshaltungskosten in bewillig werden :
Welche Vorgänge und Akten gibt es hierzu ?
Anfrage eingeschlafen
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Datum22. Februar 2020
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26. März 2020
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