Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte<Information-entfernt>
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Wir müssen die Strukturen einfacher machen",, freiwilliger Aufstockungsbetrag 150,00.-monatlich in der Hauptstadt Berlin, höhere kommunale Regelsätze in der Grundsicherung
was hat der SGB XII Leistungsträger selber , sowie, dass Bezirksamt bisher alles unternommen um konkret Sorge dafür mit zutragen , dass in der Hauptstadt Berlin eine transparente, methodisch saubere Ermittlung des menschenwürdigen Existenzminimums 2020 erfolgt um das Existenminimum in der Hauptstadt umfassend mit sicher zustellen ? .
Bekanntlich kann im SGB XII 3. und 4. Kapitel ein höherer Regelsatz aufgrund höherer Lebenshaltungskosten in bewillig werden :
Welche Vorgänge und Akten gibt es hierzu ?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
<Information-entfernt> <Information-entfernt>
Anfragenr: 181127
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