Straßensperrung K59 Sibbentrup Bega
Guten Tag, -
bereits mehrfach wurde die K59 mit einer Vollsperrung belegt.
So heute wieder am 24.02.2020.
Es ist festzustellen, dass es keinerlei Anwohnerinformationen gab. Heute nicht und auch in den vergangenen Fällen nicht!
Bei der K 59 handelt es sich um eine Kreisstrasse (Kreis Lippe).
Die verkehrsrechtliche Anordnung kann also nur von dort aus erlassen worden sein, - die Gemeinde Dörentrup hat keine eigene Verkehrsordnungsbehörde.
Meine Frage: Kann es sein, dass die Gemeinde Dörentrup auf ihrem Zuständigkeitsbereich keine Kenntnis davon hat, was der Kreis Lippe
an Baumaßnahmen und Sperrungen legitimiert?
Bei Vollsperrungen (und hier immerhin eine Kreisstrasse) gibt es immer Beeinträchtigungen u.a. auch für Anfahrtswege von Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehr, Müllabfuhr etc. Hier spielt das Thema der gesetzlichen Hilfsfristen eine Rolle!
Aus meiner Kenntnis heraus kann eine VRAO nur an Unternehmer erteilt werden, die es auch dürfen! Kurz gesagt: Wer Verkehrsschilder bewegt und aufstellt, greift unmittelbar in den Strassenverkehr ein. Ist das nicht der Fall, kann man gegebenenfalls von einem schweren bis gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr sprechen!
Wenn schon festzustellen ist, dass man die Informationspflicht der Anwohner nicht beachtet wird, dann möchte ich von den Verantwortlichen der Gemeinde Dörentrup wissen, wie die Information an die Institutionen gelaufen sind, die Leben Retten, Feuer Löschen usw. sollen!
Der Kreis Lippe hat die VRAO erlassen. Haben Sie als Gemeinde davon keine Kenntnis gehabt?!
Anfrage eingeschlafen
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Datum24. Februar 2020
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27. März 2020
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