Privatisierung DLK-Betriebsteil "Friseur & Handwerk" und PHG des Friseurhandwerks von Weimar, Rudolfstadt, Auerbach und Sömmerda
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir folgendes zu:
Die bei Verkauf/ Privatisierung des Dienstleistungskombinatsbetriebsteils "Friseur & Kosmetik" sowie der Produktionsgenossenschaft des Friseurhandwerks von Weimar, Rudolstadt, Auerbach und Sömmerda erteilten Auflagen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 7 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Mit Blick auf eine mögliche Begründungspflicht nach § 7 Abs. 1 S. 3 iVm § 6 S. 2 IFG erkläre ich, dass die erteilten Auflagen aus meiner Sicht keine Geschäftsgeheimnisse darstellen. Auch sind die Auflagen sicherlich längst erfüllt und die Privatisierung dieser Betriebe abgeschlossen, sodass auf einer Geheimhaltung kein wirtschaftlicher Wert mehr beruhen kann (§ 2 Nr. 1 lit. a a.E. GeschGehG).
Ich gehe davon aus, dass es sich um eine gebührenfreie einfache Auskunft handelt, § 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Sollten wider Erwarten Gebühren zu erheben zu sein, bitte ich Sie, mir vorab die Höhe der zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln.
Kann die Frist nach § 7 Abs. 5 S. 2 IFG nicht eingehalten werden, bitte ich um eine kurze Information über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Zudem bitte ich Sie um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum26. Februar 2020
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28. März 2020
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