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Akten zum Hambacher Forst/Bürgewald

Sämtliche in Ihrer Behörde vorliegenden Dokumente zum Hambacher Forst/Bürgewald in seiner Ausdehnung von 1970, das umfasst:
Arnoldsweiler Bürge,
Buirer Bürge,
Broisterd,
Düppenter,
Ellener Bürge,
Elsdorfer Bürge,
Der Laag,
Escher Bürge,
Escher Gewehr,
Etzweiler Bürge,
Golzheimer Bürge,
Hambacher Bürge,
Jesuitenlaag,
Lindenberger Wald,
Manheimer Bürge
Merzenicher Bürge,
Merzenicher Erbwald,
Morschenicher Bürge,
Niederzierer Bürge,
Oberzierer Bürge,
Probstei,
Steinstraßer Bürge und
Wüstweiler
sowie die Steinheide.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Februar 2020
  • Frist
    31. März 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landesbetrieb Wald und Holz NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akten zum Hambacher Forst/Bürgewald [#181538]
Datum
27. Februar 2020 19:38
An
Landesbetrieb Wald und Holz NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche in Ihrer Behörde vorliegenden Dokumente zum Hambacher Forst/Bürgewald in seiner Ausdehnung von 1970, das umfasst: Arnoldsweiler Bürge, Buirer Bürge, Broisterd, Düppenter, Ellener Bürge, Elsdorfer Bürge, Der Laag, Escher Bürge, Escher Gewehr, Etzweiler Bürge, Golzheimer Bürge, Hambacher Bürge, Jesuitenlaag, Lindenberger Wald, Manheimer Bürge Merzenicher Bürge, Merzenicher Erbwald, Morschenicher Bürge, Niederzierer Bürge, Oberzierer Bürge, Probstei, Steinstraßer Bürge und Wüstweiler sowie die Steinheide.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181538 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181538 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Wald und Holz NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage über das Portal www.fragdenstaat.de. Ich hab…
Von
Landesbetrieb Wald und Holz NRW
Betreff
WG: Akten zum Hambacher Forst/Bürgewald [#181538]
Datum
19. März 2020 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage über das Portal www.fragdenstaat.de. Ich habe Ihre Anfrage an das zuständige Forstamt weitergeleitet. Von dort erhielt ich die Antwort, dass es zu den von Ihnen genannten Forstorten in der Ausdehnung von 1970 keine Unterlagen mehr gibt. Die Forstorte sind im Zuge der Kohlegewinnung teilweise seit vielen Jahren nicht mehr vorhanden. Da die Forstbehörde keine eigenen Genehmigungsverfahren für diese Bereiche durchführen musste, die Abgrabungen unterliegen einem Braunkohlenplan nach dem Landesplanungsgesetz NRW, war eine langfristige Aufbewahrung alter Akten nicht angezeigt. Möglicherweise besitzt die Bezirksregierung noch Akten aus dieser Zeit. Die Forstliche Dokumentationsstelle von Wald und Holz NRW teilte auf Anfrage mit, dass das Landesarchiv NRW Abt. Rheinland, Duisburg historische Akten zu dem Thema vorhält. Ich rege daher an, dass Sie sich dorthin wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Antwort erhalten. Welche Akten zu dem zum jeweiligen Zeitpunkt noch er…
An Landesbetrieb Wald und Holz NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Akten zum Hambacher Forst/Bürgewald [#181538]
Datum
20. März 2020 15:25
An
Landesbetrieb Wald und Holz NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Antwort erhalten. Welche Akten zu dem zum jeweiligen Zeitpunkt noch erhaltenen Wald in diesem Bereich liegen in Ihrer Behörde seit 2010 vor? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181538 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181538

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Landesbetrieb Wald und Holz NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage. Ich kann Ihnen derzeit noch keine inhaltli…
Von
Landesbetrieb Wald und Holz NRW
Betreff
AW: WG: Akten zum Hambacher Forst/Bürgewald [#181538]
Datum
17. April 2020 15:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage. Ich kann Ihnen derzeit noch keine inhaltliche Antwort geben, da Ihr Antrag sehr weit gefasst ist und daher der Präzisierung bedarf. So gibt es forstbehördliche Vorgänge im Zusammenhang mit den auch aus der Presse bekannten Baumhausaktionen im Hambacher Forst. Des weiteren hat Wald und Holz NRW als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen im Rahmen der bergrechtlichen Verfahren abgegeben. Für die örtlichen FFH-Gebiete gibt es Sofortmaßnahmenkonzepte. Können Sie mir mitteilen, welche Art Unterlagen Sie einsehen möchten? Mit freundlichen Grüßen