Abholung aus Kurklinik
Anfrage an:
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Ist es erlaubt, einen Patienten aus einer Kurklinik in Cham (150km entfernt )mit dem PKW abzuholen, der wegen eines Herzinfarktes in der Klinik war und dem öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar sind und keine Angehörigen mehr hat?
Anfrage eingeschlafen
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Datum21. März 2020
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25. April 2020
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