Sehr geehrter Herr Dr. Seyde,
vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22.03.2020. Wir weisen Sie zunächst darauf hin, dass das IFG kein Instrument für allgemeine Bürgeranfragen ist. Nach § 1 Abs. 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den sich aus § 1 Abs. 1 IFG ergebenden Anspruchsverpflichteten einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Der Antrag nach dem IFG muss dabei einen Aktenbezug aufweisen und die adressierte Behörde muss für den Antrag zuständig sein. Beides ist vorliegend nicht der Fall.
Ungeachtet dessen bemerken wir zu Ihren Fragen:
1. Dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) fällt im Bereich des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes vor allem die Aufgabe zu, über Beratung und Erarbeitung von Leitfäden die Strukturen im Gesundheitswesen zu stärken, Vorsorgemaßnahmen anzustoßen und die Ausfallsicherheit zu stärken. Diese Aufgabe ist insbesondere auf das Ziel gerichtet, im Zivilschutz über entsprechend handlungsfähige Strukturen und Abläufe zu verfügen. Die operative Eindämmung von Covid-19 liegt indes in der Zuständigkeit der Länder. Der Bund übernimmt im Pandemiefall derzeit eine koordinierende Rolle. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) haben bereits frühzeitig den Gemeinsamen Krisenstab gebildet, um die national bedeutsame Gefahrenlage "Coronavirus – COVID–19" nach dem Pandemieplan des Bundes zu bewältigen. Das BBK übernimmt eine Beratungsfunktion für den Krisenstab des BMI / BMG.
2. Die von Ihnen angesprochene Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz auf Bundesebene dient der vorsorglichen Beschäftigung mit möglichen bundesrelevanten Gefahren und den zu erwartenden Auswirkungen auf die Bevölkerung, ihre Lebensgrundlagen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland. Ihre Ergebnisse sollen als Informations- und Entscheidungsgrundlage dienen und somit eine risiko- und bedarfsorientierte Vorsorge- und Abwehrplanung im Zivil- und Katastrophenschutz ermöglichen. Für die Durchführung der Risikoanalyse wurden 2011 ein Lenkungsausschuss der Bundesressorts (koordiniert durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) sowie ein Arbeitskreis von Geschäftsbereichsbehörden (koordiniert durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) eingerichtet. Der Lenkungsausschuss bestimmt die als bundesrelevant erachteten Ereignisse. Für diese erarbeitet der Arbeitskreis hypothetische Szenarien, anhand derer die Gefahren analysiert werden können. Grundlage für die Szenarien der jährlichen Risikoanalyse ist die Annahme eines denkbaren Extremereignisses (im internationalen Sprachgebrauch als „reasonable worst case“ bezeichnet).
3. Die Risikoanalyse 2012 „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ wurde fachlich federführend vom Robert Koch-Institut erstellt. Bei der Risikoanalyse handelt es sich um ein hypothetisches Szenario, das einen hypothetischen Verlauf einer Pandemie in Deutschland modelliert. Das aktuell aufgetretene Ereignis bedingt eine individuelle regelmäßige Lagebewertung und daraus resultierende Entscheidungen. Der nationale Pandemieplan sowie die bestehenden Pandemiepläne auf Länderebene, wurden in den letzten Jahren regelmäßig angepasst und auch nach Durchführung der Risikoanalyse weiter überarbeitet. Die Fortschreibung, Beübung und Bereitstellung der dafür nötigen Ressourcen liegt in der Verantwortung jeder einzelnen Behörde, jedes einzelnen Unternehmens, so z.B. auch vor allem der Unternehmen, die zu den Kritischen Infrastrukturen zählen.
Ich hoffe, Ihre Anfrage damit beantwortet zu haben und danke Ihnen für Ihr Interesse am BBK.
Mit freundlichen Grüßen
Die eigentlich dringliche Frage ist aber nicht beantwortet worden.
WARUM wurde nicht entsprechend gehandelt. Ich hoffe mal, dass (ob zuständig oder nicht) auf irgend welchen Kanälen noch etwas befriedigender geantwortet wird.
Warum wird/wurde gelogen. Warum wurde nicht gegengesteuert. Ich hoffe es finden sich Rechtsgelehrte um das noch zu behandeln.