Dunkelziffer und Letalität Covid 19 in Deutschland

Anfrage an: Robert Koch-Institut

um es für unsere Familie verständlicher zu machen und somit auch unsere Kinder zu sensibilisieren und ihnen vielleicht etwas die "Sorgen" nehmen zu können, folgende Fragen mit der Bitte um konkrete Antworten:

Dunkelziffer Coronainfektionen und resultierende Letalität:
Im Moment wird von einer Letalität in Deutschland(je nach Quelle) von 0,3- 0,7 % berichtet.
Viele Kommentatoren beschreiben eine Unterfassung der Infizierten.
Beispiele:
--> https://www.welt.de/vermischtes/article206781003/Coronavirus-in-Deutschland-Spahn-kuendigt-Plan-bis-Ostern-an.html
Hr. Kekule(dt. Arzt und Biochemiker) ... möglicherweise sehr hohe Dunkelziffer
-->https://www.deutschlandfunk.de/covid-19-wie-hoch-die-dunkelziffer-bei-den-coronavirus.1939.de.html?drn:news_id=1114304
Hr. Laschet (NRW) ... 7-10 fache Zahl
-->https://www.focus.de/gesundheit/news/es-grassiert-ungewissheit-repraesentative-tests-sollen-wahres-ausmass-in-deutschland-zeigen_id_11813688.html
Virologen rechnen bis Faktor 10

1. Sollte eine Dunkelziffer des 5 fachen vorliegen, hätten wir dann nicht eine Letalität von 0,06-0,14, im Falle des 10 fachen eine Letalität von 0,03- 0,07?(angenommene Spanne- siehe oben)

2. Welche Annahmen bzgl. der Dunkelziffer nutzt das RKI für seine Berechnungen?

3. Können Sie bitte die Zahlen der Erkrankten in der "Influenzasaison" 2017 mitteilen, bei der 25000 Menschen starben!

Ich bedanke mich für Ihre Mühe!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: um es für unsere Fa…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dunkelziffer und Letalität Covid 19 in Deutschland [#183631]
Datum
30. März 2020 00:53
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
um es für unsere Familie verständlicher zu machen und somit auch unsere Kinder zu sensibilisieren und ihnen vielleicht etwas die "Sorgen" nehmen zu können, folgende Fragen mit der Bitte um konkrete Antworten: Dunkelziffer Coronainfektionen und resultierende Letalität: Im Moment wird von einer Letalität in Deutschland(je nach Quelle) von 0,3- 0,7 % berichtet. Viele Kommentatoren beschreiben eine Unterfassung der Infizierten. Beispiele: --> https://www.welt.de/vermischtes/article206781003/Coronavirus-in-Deutschland-Spahn-kuendigt-Plan-bis-Ostern-an.html Hr. Kekule(dt. Arzt und Biochemiker) ... möglicherweise sehr hohe Dunkelziffer -->https://www.deutschlandfunk.de/covid-19-wie-hoch-die-dunkelziffer-bei-den-coronavirus.1939.de.html?drn:news_id=1114304 Hr. Laschet (NRW) ... 7-10 fache Zahl -->https://www.focus.de/gesundheit/news/es-grassiert-ungewissheit-repraesentative-tests-sollen-wahres-ausmass-in-deutschland-zeigen_id_11813688.html Virologen rechnen bis Faktor 10 1. Sollte eine Dunkelziffer des 5 fachen vorliegen, hätten wir dann nicht eine Letalität von 0,06-0,14, im Falle des 10 fachen eine Letalität von 0,03- 0,07?(angenommene Spanne- siehe oben) 2. Welche Annahmen bzgl. der Dunkelziffer nutzt das RKI für seine Berechnungen? 3. Können Sie bitte die Zahlen der Erkrankten in der "Influenzasaison" 2017 mitteilen, bei der 25000 Menschen starben! Ich bedanke mich für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183631 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. März 2020 00:54
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihren Fragen zu COVID-19 verweisen auf die ausführliche Darstellung in den Abschn…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Dunkelziffer und Letalität Covid 19 in Deutschland [#183631]
Datum
31. März 2020 21:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihren Fragen zu COVID-19 verweisen auf die ausführliche Darstellung in den Abschnitten 7 und 8 des fortlaufend aktualisierten Dokuments "SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)" auf unserer Internet-Seite unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#doc13776792bodyText8 . Die Zahl der an Influenza Erkrankten in der Influenza-Saison 2017/18 ist als solche nicht bekannt. Ausführliche Informationen zu den eingesetzten Erhebungsinstrumenten und den mit ihnen gewonnenen Erkenntnissen finden Sie in unserem "Bericht zur Epidemiologie der Influenza in Deutschland Saison 2017/18 unter https://influenza.rki.de/Saisonbericht.aspx . Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte Sie als Verfasser der mir zugesendeten Quellen nochmals um Ihre Kompetenz,…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dunkelziffer und Letalität Covid 19 in Deutschland [#183631]
Datum
1. April 2020 00:40
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte Sie als Verfasser der mir zugesendeten Quellen nochmals um Ihre Kompetenz, um diese besser zu verstehen! Danke für Ihre bereits geleistete Mühe und die ausstehende im Voraus! In meiner ersten Mail trug ich selbst aus vielen Quellen die Fragen bildenden Informationen zusammen, nun werde ich mich ausschließlich auf Ihre Literaturhinweise von Ihrem Link beziehen. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#doc13776792bodyText8 In Punkt 7 werden 2 Studien angesprochen, welche zu dem Ergebnis kommen, dass eine Untererfassung von Infizierten vorliegt. In einer liegt der erfasste Infizierten Anteil bei 5 %(21), in der anderen bei 9,2%(28). Für die Berechnung aller Infizierten müsste man also den Faktor 20 bzw. 11 anwenden. In Punkt 8 wird die Letalität (Fall-Verstorbenen-Anteil) aus verschiedenen Quellen beziffert. Zum Beispiel: Provinz Hubei 5 % / China ohne Hubei 0,8 % / Schiff "Princess Diamond" 2,3 % dann korrigiert auf 1,2 %/ --> weiterhin schreiben Sie sinngemäß in Punkt 8: wenn tatsächlich eine Unterschätzung der Infizierten vorliegt, wäre entsprechend die Letalität niedriger Bildet man nun aus diesen Zahlen ein theoretisches Mittel kommt man zu dem ähnlicher, sogar eher höheren Ergebnis bzgl. des Vielfachen, wie gestellt in meiner Anfrage vom 30.03.2020. Da sich die Zahlen hier nicht auf Deutschland beziehen, liegt die Letalität im Mittel aus den obigen Aufzählungen bei 2,3 %. Aus der Ratio dieser Zahlen ergäbe sich dann eine wirkliche Letaliät von ca. 0,2%. Meine Fragen: Ist diese Berechnung nach Ihrem Zahlenwerk, wenn auch vereinfacht ein plausibler Ansatz? Angenommen, die Letalität liegt bei den genannten 0,2 %, ist dies mit einer Influenza wie 2017 vergleichbar? Welche Letalität lag 2017 bezogen auf die Influenza vor? Ich stelle hiermit klar, dass ich keineswegs anzweifele, dass es schwer betroffene Menschen in allen Teilen der Welt gibt. Für den vernünftigen Umgang mit dieser Erkrankung ist es, neben dem zwischenmenschlichen Aspekt wichtig, ehrliche Fakten zu Grunde zu legen um demokratische Rechte zu wahren, keine Panik zu verbreiten und wirtschaftlich sinnvoll zu handeln. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183631
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ...ich bitte Sie höflichst meine Anfrage vom 1. April 2020 zu beantworten! Mit freu…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dunkelziffer und Letalität Covid 19 in Deutschland [#183631]
Datum
19. April 2020 14:19
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ...ich bitte Sie höflichst meine Anfrage vom 1. April 2020 zu beantworten! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183631
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dunkelziffer und Letalität Covid 19 in Deutschla…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dunkelziffer und Letalität Covid 19 in Deutschland [#183631]
Datum
2. Mai 2020 21:50
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dunkelziffer und Letalität Covid 19 in Deutschland“ vom 30.03.2020 (#183631) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183631
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 30.03.2020 sowie Ihre Nachfrage vom 01.04.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antra…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 30.03.2020 sowie Ihre Nachfrage vom 01.04.2020
Datum
24. Juni 2020 12:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann bzw. konnte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 30.03.2020 sowie Ihre Nachfrage vom 01.04.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antra…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 30.03.2020 sowie Ihre Nachfrage vom 01.04.2020
Datum
17. Juli 2020 13:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Bezogen auf Ihre Anfragen zur Letalität und Fallstatistik der Influenza 2017 verweise ich auf den umfangreichen Saisonabschlussbericht. Diesen finden Sie hier: https://influenza.rki.de/Saisonbericht.aspx Die Exzesstodesfälle (Mortalität) für 2017/18 finden sich im Saisonabschlussbericht 2018/19 (Tabelle S. 47); die erkrankungsbedingte Letalität ergibt sich aus der Anzahl der Todesfälle unter allen nach IfSG gemeldeten Fällen. Details zur Methodik sind in jedem Bericht beschrieben; die Auswertung der IfSG-Meldefälle findet sich detailliert im Bericht 2017/18 dargestellt. Mit freundlichen Grüßen