DSGVO BEschränkung von Online Lernplattformen
Gibt es Leitlinien die Schulen/Schulträger beachten müssen bei der Einführung von Online Lernplattformen und Austauschmedien?
Konkret, ist eine Plattform wie Edupage trotz GoogleAnalytics - nicht als optin - überhaupt eine tragfähige Plattform. Dürfen Schulträger Schülerdaten dort einfach hochladen (Realnamen und Emailadressen) ohne Einwilligung.
Wie stellt das Ministerium sicher das geschützte Private Kommunikation zwischen Schülerinnen nicht an unberechtigte durchgereicht wird. (in diesem Sinne dann auch Lehrerinnen und anderweitig Betreuende). (auch nicht in der Form eines Datenexports)
Wie stellt das Ministerium sicher das persönliche Daten nicht ohne Einwilligung an Google und andere Werbeaggregatoren weitergeleitet werden. Wie stellt das Ministerium sicher das auch ohne eine Teilnahme an solchen Plattformen Schülerinnen an den Lernstoff kommen.
Wenige Wochen Unterrichtserschwernis rechtfertigen nicht den Ausverkauf persönlicher Daten aller Schüler und Schülerinnen.
Anfrage erfolgreich
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Datum30. März 2020
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29. April 2020
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