Pflicht Mund-Nase-Masken zu tragen
Anfrage an:
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Verfügung?
Auf welcher wissenschaftlichen Information beruht diese Verfügung?
Wer trägt die Kosten für den Aufwand und werden Masken zur Verfügung gestellt?
Widerspricht das Gebot nicht dem (gewünschten) Verbot von Niquab und Burka, bzw. dem Vermummungsverbot bei Demonstrationen?
Wie wird mit dem zusätzlich anfallenden Abfall umgegangen?
Anfrage abgelehnt
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Datum1. April 2020
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5. Mai 2020
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