Maßnahmen betreffend den Waldsee anlässlich der Covid-19-Epidemie
Antrag nach Art. 39 BayDSG
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Abend des 3. April 2020 bin ich auf einer Radtour am Waldsee vorbeigekommen.
Am Zugang zur südlichen Liegewiese bemerkte ich einen Aushang mit dem (ungefähren) Inhalt, dass der Aufenthalt (zum Beispiel für Picknick oder Sonnenbaden) und das Baden anlässlich der Covid-19-Epidemie verboten seien.
Ich bitte Sie um Auskunft, ob diesem Aushang eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Vöhringen zugrundeliegt. Ich habe in den Amtsblatt-Ausgaben der KWen 12, 13 und 14 nachgeschaut, aber nichts Diesbezügliches gefunden. Natürlich ist es aber möglich, dass ich etwas übersehen habe.
Sollten die Aushänge auf einer Verfügung einer anderen Stelle (beispielsweise des Landkreises) basieren, bitte ich um entsprechende Auskunft. Die einschlägigen Rechtsakte (Allgemeinverfügung und verschiedene Fassungen der Rechtsverordnung) des Bayerischen Staatsministeriums sind mir bekannt.
Falls es eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Vöhringen gibt, bitte ich um Übersendung des Textes und der Begründung (oder alternativ um Angabe einer Fundstelle von beidem).
Mein Auskunftsbegehren stütze ich ich auf den allgemeinen Auskunftsanspruch nach Art. 39 BayDSG. Ich war in der Vergangenheit Nutzer des Waldsees und bin daher von den Verboten betroffen. Daher habe ich ein berechtigtes Interesse an der Auskunft, um zu erfahren, was genau bis wann verboten ist, und um meine Rechtsschutzmöglichkeiten einschätzen zu können.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Falls eine Allgemeinverfügung interessiert, wäre ich nach Art. 13 BayVwVfG als Addressat dieser Allgemeinverfügung Beteiligter des Verwaltungsverfahrens. Als solcher hätte ich ein Akteneinsichtsrecht nach Art. 29 BayVwVfG, da jedenfalls die Kenntnis von Verfügungstext und Begründung notwendig ist, um Rechtsschutzaussichten zu prüfen und ggf. Rechtsschutz geltend zu machen. Sie werden mir sicher zustimmen, dass es in der aktuellen Lage auch im öffentlichen Interesse liegt, wenn ich dafür nicht persönlich Ihre Dienststelle aufsuchen muss.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum7. April 2020
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12. Mai 2020
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