Anfrage Risikobewertung des RKI - Statistiken der Euromomo berücksichtigt

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Seit mehreren Wochen verfolge ich die Todesfallzahlen des europäischen Monitoring Projektes Euromomo (https://www.euromomo.eu/). Bisher lässt sich anhand der dort aufgeführten Daten keine Übersterblichkeit für diese Wintersaison in Europa beobachten. Es ist eher das Gegenteil der Fall: ein eher milder Winter mit moderaten Todesfallzahlen, insbesondere im Vergleich zu den Wintern 2016/2017 und 2017/2018.
Auch die in den Medien berichtete Übersterblichkeit, z.B. in Italien, spiegelt sich in keinster Weise in Euromomo wider. Da das RKI bei seiner Risikobetrachtung gern auf die aktuellen Geschehnisse, wie z.B. in Italien verweist, und diese ja auch als (eine) Begründung dienen, um die durchgeführten Maßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 in Deutschland zu rechtfertigen, bitte ich das RKI um folgende Stellungnahme:
Hat das RKI bei der Erstellung der Risikobewertung zu Covid-19 die Daten zu den Todesfallzahlen des Euromomo Monitoring berücksichtigt? Und wenn ja, wo ist diese Risikobewertung publiziert? Wenn nicht, mit welcher Begründung werden diese Daten nicht berücksichtigt. Auch im zweiten Fall würde ich gern Zugriff auf die Risikobewertung erhalten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. April 2020
  • Frist
    12. Mai 2020
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit mehreren Woche…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Risikobewertung des RKI - Statistiken der Euromomo berücksichtigt [#184221]
Datum
8. April 2020 10:57
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit mehreren Wochen verfolge ich die Todesfallzahlen des europäischen Monitoring Projektes Euromomo (https://www.euromomo.eu/). Bisher lässt sich anhand der dort aufgeführten Daten keine Übersterblichkeit für diese Wintersaison in Europa beobachten. Es ist eher das Gegenteil der Fall: ein eher milder Winter mit moderaten Todesfallzahlen, insbesondere im Vergleich zu den Wintern 2016/2017 und 2017/2018. Auch die in den Medien berichtete Übersterblichkeit, z.B. in Italien, spiegelt sich in keinster Weise in Euromomo wider. Da das RKI bei seiner Risikobetrachtung gern auf die aktuellen Geschehnisse, wie z.B. in Italien verweist, und diese ja auch als (eine) Begründung dienen, um die durchgeführten Maßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 in Deutschland zu rechtfertigen, bitte ich das RKI um folgende Stellungnahme: Hat das RKI bei der Erstellung der Risikobewertung zu Covid-19 die Daten zu den Todesfallzahlen des Euromomo Monitoring berücksichtigt? Und wenn ja, wo ist diese Risikobewertung publiziert? Wenn nicht, mit welcher Begründung werden diese Daten nicht berücksichtigt. Auch im zweiten Fall würde ich gern Zugriff auf die Risikobewertung erhalten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184221 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184221 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachö…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Automatische Antwort: Anfrage Risikobewertung des RKI - Statistiken der Euromomo berücksichtigt [#184221]
Datum
8. April 2020 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wegen eines erhöhten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 können derzeit keine Bürgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Anfragen werden kapazitätsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. Ärzte können sich auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Vielleicht sind auch unsere zahlreichen Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie hilfreich: www.rki.de/covid-19-faq . Informationen für Bürger stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Internetseite zu COVID-19 zur Verfügung (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html). Das FAQ-Tool bietet die Möglichkeit, gezielt nach Antworten auf häufig gestellte Fragen zu suchen: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten.html. Für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen sind die Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort zuständig. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines für Bürger: - das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar - Beratung durch die unabhängige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbehörden der Bundesländer telefonische Beratung an. Vielen Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüße