Bußgelder wegen Verstoßes gegen - § 12 I Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Verordnungen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (NRW) erschienen mehrere in rascher Folge.
https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

Die rechtlich "verschnörkelten" Texte sind für den Normalbürger nicht nur unverständlich formuliert, sondern dazu noch überwiegend unbekannt.

Bereits jetzt gibt es Rückmeldungen über etliche Regelverstöße durch offensichtlich unzureichend instruierte Mitarbeiter des Ordnungsamtes.

Bitte übersenden Sie mir die Weisungsdirektive der Kommune für die Einsatzkräfte, um behördliche Übergriffe besser kontrollieren zu können.

Außerdem wird der Antrag gestellt bis auf Weiteres die Anzahl der verhängten Bußgeldbescheide monatlich zu übermitteln oder besser noch auf der Stadteigenen Seite
zu veröffentlichen.

Diese sind nach Delikten und Höhe der Bußgelder zu gruppieren.
Auch die "Tatorte" sind von öffentlichem Interesse, weil Meldungen vorliegen, dass besonders bei sozialen Randgruppen

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Kommunalverwaltung Iserlohn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgelder wegen Verstoßes gegen - § 12 I Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 [#184867]
Datum
18. April 2020 18:44
An
Kommunalverwaltung Iserlohn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verordnungen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (NRW) erschienen mehrere in rascher Folge. https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie Die rechtlich "verschnörkelten" Texte sind für den Normalbürger nicht nur unverständlich formuliert, sondern dazu noch überwiegend unbekannt. Bereits jetzt gibt es Rückmeldungen über etliche Regelverstöße durch offensichtlich unzureichend instruierte Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Bitte übersenden Sie mir die Weisungsdirektive der Kommune für die Einsatzkräfte, um behördliche Übergriffe besser kontrollieren zu können. Außerdem wird der Antrag gestellt bis auf Weiteres die Anzahl der verhängten Bußgeldbescheide monatlich zu übermitteln oder besser noch auf der Stadteigenen Seite zu veröffentlichen. Diese sind nach Delikten und Höhe der Bußgelder zu gruppieren. Auch die "Tatorte" sind von öffentlichem Interesse, weil Meldungen vorliegen, dass besonders bei sozialen Randgruppen Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184867 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Iserlohn
Sehr geehrteAntragsteller/in in obiger Angelegenheit bestätige ich den Erhalt Ihres Antrags nach dem Information…
Von
Kommunalverwaltung Iserlohn
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz -Bußgelder wegen Verstoßes gegen - § 12 I Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 [#184867]
Datum
29. April 2020 08:07
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
1,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in in obiger Angelegenheit bestätige ich den Erhalt Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 18.04.2020. Bevor ich über Ihren Antrag entscheide, weise ich darauf hin, dass eine Eingruppierung sämtlicher Bußgeldbescheide nach Delikten und Höhe der Bußgelder sowie eine Mitteilung der jeweiligen Tatorte mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Jede Bußgeldakte müsste gesondert gesichtet und ausgewertet werden. Gemäß der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) kann für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand eine Gebühr von 10,00 € bis 500,00 € erhoben werden. Zur Vermeidung einer Gebührenerhebung wird daher angeregt, dass Sie Ihren Antrag dahingehend modifizieren, dass von einer Eingruppierung nach Delikten, Höhe der Bußgelder und Mitteilung der Tatorte abgesehen wird. Ich bitte um Stellungnahme bis zum 07. Mai 2020. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau [geschwärzt], Die Vermeidung einer Gebührenerhebung ist ganz in …
An Kommunalverwaltung Iserlohn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz -Bußgelder wegen Verstoßes gegen - § 12 I Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 [#184867]
Datum
29. April 2020 17:44
An
Kommunalverwaltung Iserlohn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau [geschwärzt], Die Vermeidung einer Gebührenerhebung ist ganz in meinem Sinn. Ich bin einverstanden von einer Eingruppierung nach Delikten, Höhe der Bußgelder und Mitteilung der Tatorte abgesehen wird. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Wockelmann Anfragenr: 184867 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgelder wegen Verstoßes gegen - § 12 I Verordn…
An Kommunalverwaltung Iserlohn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz -Bußgelder wegen Verstoßes gegen - § 12 I Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 [#184867]
Datum
24. August 2020 19:18
An
Kommunalverwaltung Iserlohn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgelder wegen Verstoßes gegen - § 12 I Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ vom 18.04.2020 (#184867) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 94 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184867/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>