SGB II Jobcenter München: Erhöhung Regelsätze / zu niedrige Regelsätze in den Bewilligungsbescheiden
die Regelsätze im SGB II werden bekanntlich vom Bundeskabinett verabschiedet:
https://www.hartziv.org/regelbedarf.html
Die Regelsätze werden dann durch die Bundesagentur für Arbeit in die EDV eingepflegt.
In den vergangenen Jahren habe ich trotzdem diverse Bewilligungsbescheide mit alten und zu niedrigen Regelsätzen ausschließlich beim Jobcenter München bei verschiedenen Leistungsbeziehern feststellen müssen. Auch im Internet häufen sich derartige Beschwerden, zB:
http://meinjobcenter.blogspot.com/search/label/jobcenter%20münchen
Meine Anfrage:
a) Wie ist es möglich, dass das Jobcenter über das EDV-System der Bundesagentur für Arbeit mit veralteten und zu niedrigen Regelsätzen Bewilligungsbescheide generieren kann?
b) Wie vielen Sozialleistungsbeziehern wurden dadurch zu niedrige Leistungen durch das Jobcenter München bewilligt?
c) Wie viele unnötige Verwaltungs- und Gerichtsverfahren wurden durch zu niedrige Regelsätze in die Wege geleistet und welche Kosten sind hierdurch entstanden bzw. Kapazitäten gebunden?
d) Sind die zu niedrigen Regelsätzen in den Bewilligungsbescheiden seit Jahren durch die interne Revision ebenfalls festgestellt und moniert worden?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Anfrage erfolgreich
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Datum25. April 2020
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29. Mai 2020
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