Analysen zu Threema sowie zu Moodle/ BigBlueButton

Die Analysen zu WhatsApp/Threema sowie zu Moodle, BigBlueButton und Zoom, welche der Stellungnahme des LfDI „Gute Entscheidung für Threema – Schulen brauchen mehr Orientierung“ vom 29. April 2020 (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfdi-gute-entscheidung-fuer-threema-schulen-brauchen-mehr-orientierung/) zugrunde liegen.

Wörtlich zitiert heißt es im Dokument „Anders als der weit verbreitete US-Messenger WhatsApp funktioniert Threema datenschutzkonform und ist dabei zuverlässig und nutzerfreundlich.“ sowie „Eine datenschutzkonforme Nutzung von Zoom für den Unterricht ist damit nicht möglich – dies lehrt uns auch der „Fall Freiburg“. Der LfDI fordert daher alle Schulen und Lehrkräfte auf, die vom Land kostenlos zur Verfügung gestellte datenschutzfreundliche Lernplattform Moodle mitsamt des besonders auf das Online-Lernen zugeschnittenen Videokonferenzsystems BigBlueButton zu nutzen – denn solche Alternativen sind beides: praxisgerecht und datenschutzkonform.“

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. April 2020
  • Frist
    18. Juni 2020
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Analysen zu W…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Analysen zu Threema sowie zu Moodle/ BigBlueButton [#185680]
Datum
18. Mai 2020 09:13
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Analysen zu WhatsApp/Threema sowie zu Moodle, BigBlueButton und Zoom, welche der Stellungnahme des LfDI „Gute Entscheidung für Threema – Schulen brauchen mehr Orientierung“ vom 29. April 2020 (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfdi-gute-entscheidung-fuer-threema-schulen-brauchen-mehr-orientierung/) zugrunde liegen. Wörtlich zitiert heißt es im Dokument „Anders als der weit verbreitete US-Messenger WhatsApp funktioniert Threema datenschutzkonform und ist dabei zuverlässig und nutzerfreundlich.“ sowie „Eine datenschutzkonforme Nutzung von Zoom für den Unterricht ist damit nicht möglich – dies lehrt uns auch der „Fall Freiburg“. Der LfDI fordert daher alle Schulen und Lehrkräfte auf, die vom Land kostenlos zur Verfügung gestellte datenschutzfreundliche Lernplattform Moodle mitsamt des besonders auf das Online-Lernen zugeschnittenen Videokonferenzsystems BigBlueButton zu nutzen – denn solche Alternativen sind beides: praxisgerecht und datenschutzkonform.“
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185680 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185680 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit best?tigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Analysen zu Threema sowie zu Moodle/ BigBlueButton [#185680]
Datum
18. Mai 2020 09:13
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit best?tigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Gr??en
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. a. Anfrage übersenden wir Ihnen die aus der Anlage ersichtliche Zwischen…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Analysen zu Threema sowie zu Moodle/ BigBlueButton [#185680]
Datum
29. Mai 2020 22:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. a. Anfrage übersenden wir Ihnen die aus der Anlage ersichtliche Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Haben Sie herzlichen Dank für die Information bzgl. des verspäteten Eingangs meiner …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Analysen zu Threema sowie zu Moodle/ BigBlueButton [#185680]
Datum
30. Mai 2020 13:55
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Haben Sie herzlichen Dank für die Information bzgl. des verspäteten Eingangs meiner Anfrage bei Ihnen. Können Sie mir zur Vermeidung zukünftiger Probleme bei Anfragen bitte mitteilen welches Problem dem verspäteten Eingang zugrunde lag bzw. warum eine erneute Zustellung der Anfrage notwendig war? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185680 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185680 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in beim LfDI Baden-Württemberg ist Ihre E-Mail, die Sie nach Angaben auf der Seite http…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Analysen zu Threema sowie zu Moodle/ BigBlueButton [#185680]
Datum
9. Juni 2020 17:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in beim LfDI Baden-Württemberg ist Ihre E-Mail, die Sie nach Angaben auf der Seite https://fragdenstaat.de/anfrage/analysen-zu-threema-sowie-zu-moodle-bigbluebutton/#nachricht-481495 schon am 29. April 2020 an uns abgesandt haben, unter diesem Datum (d. h. vor Ihrer erneuten Absendung am 18. Mai 2020) nicht eingegangen. Eine Eingangsbestätigung wird von uns automatisch und ohne manuelles Zutun verschickt. Da auf der angegebenen Seite von Frag-den-Staat erst unter dem 18. Mai 2020 eine Eingangsbestätigung von uns veröffentlicht wurde, gehen wir davon aus, dass wir eine solche am 29. April 2020 nicht verschickt haben. Deswegen kann von unserer Seite derzeit nur vermutet werden, dass ein Fehler auf Seiten von Frag-den-Staat vorliegt. Gerne sind wir bereit, bei der Fehlersuche zu helfen und können hierzu auch nochmals unseren Landesdienstleister kontaktieren. Hierzu wäre es hilfreich, wenn Sie uns Ihre Ausgangs-E-Mail vom 29. April 2020 mit den entsprechenden genauen Übersendungsdaten einmal zuleiten könnten. Mit freundlichen Grüßen,

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Informationsfreiheit Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Angelegenheit. …
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Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen