Rechtsverordnung und Verpflichtungserklärung nach § 25 Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz im Zusammenhang mit der begünstigten TUI AG

die Rechtsverordnung die im Zusammenhang mit den Beihilfen für die TUI AG im Rahmen des WStF erlassen wurde, sowie die zu veröffentliche Verpflichtungserklärung. (§25 (3) 9. WStFG)
Wurde ein Vertrag geschlossen, eine Selbstverpflichtung seitens der TUI AG abgegeben oder ein Verwaltungsakt erlasen ? Bitte übersenden Sie mir auch diese Dokumente.

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  • Datum
    22. Mai 2020
  • Frist
    24. Juni 2020
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An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
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Betreff
Rechtsverordnung und Verpflichtungserklärung nach § 25 Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz im Zusammenhang mit der begünstigten TUI AG [#187241]
Datum
22. Mai 2020 20:22
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Rechtsverordnung die im Zusammenhang mit den Beihilfen für die TUI AG im Rahmen des WStF erlassen wurde, sowie die zu veröffentliche Verpflichtungserklärung. (§25 (3) 9. WStFG) Wurde ein Vertrag geschlossen, eine Selbstverpflichtung seitens der TUI AG abgegeben oder ein Verwaltungsakt erlasen ? Bitte übersenden Sie mir auch diese Dokumente.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187241 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187241 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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VB5-O 1319/20/10184 DOK 2020/0577793
Von
Bundesministerium der Finanzen
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Betreff
VB5-O 1319/20/10184 DOK 2020/0577793
Datum
22. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
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