Sehr
geehrteAntragsteller/in
wie bereits am 9.07.2020 in Aussicht gestellt, möchte ich Ihnen heute Ihre Anfrage zu „Unterlagen zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Microsoft Produkten, insb. Office 365“ beantworten.
Wir verstehen Ihren Antrag auf Informationen so, dass Sie sich vorrangig für Informationen im Zusammenhang mit Office 365 interessieren. Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden befassen sich seit einiger Zeit mit Produkten von Microsoft und erarbeiten aktuell eine Positionierung zu Office 365. Hinsichtlich der weiteren Unterlagen über den zwischenbehördlichen Meinungsbildungsprozess wäre zu prüfen, ob durch eine Herausgabe dieser Informationen die Beziehungen zum Bund oder einem anderen Bundesland gefährdet werden könnten (§ 6 Abs. 3 Nr. 1 HmbTG). Hierbei wäre u.a. zu berücksichtigen, ob die übrigen Länder über ein Informationszugangsgesetz verfügen oder die Herausgabe der Unterlagen bereits abgelehnt haben (vgl.
https://fragdenstaat.de/anfrage/daten...). Hierfür wären die übrigen Bundesländer zu beteiligen, wofür die Monatsfrist des § 13 Abs. 2 HmbTG um einen weiteren Monat zu verlängern wäre und es würden für eine positive Bescheidung Ihres Antrags voraussichtlich Gebühren entstehen. Bitte geben Sie mir Rückmeldung, ob Sie vor diesem Hintergrund Interesse an einer Herausgabe der Information haben oder auf die Ergebnisse der DSK zuwarten möchten.
Gleichwohl möchte ich Ihnen an dieser Stelle unsere hausinternen technischen Überprüfungen zum Einsatz von Windows 10 beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) mitteilen. Hierbei wurden die für den HmbBfDI vom IT-Dienstleister Dataport vorgesehenen Gruppenrichtlinien für Windows 10 beurteilt, um vor der behördenweiten Einführung eine technisch fundierte Aussage zum datenschutzkonformen Einsatz des Betriebssystem treffen zu können. Zur Vollständigkeit noch folgende Information: Diese Prüfungen werden zukünftig für die gesamte FHH durch den IT-Dienstleister durchgeführt, sodass die weiteren Schritte in diesem Dokumenten nicht mehr den aktuellsten Stand entsprechen (vgl.
https://www.buergerschaft-hh.de/parld..., II 9.).
In der täglichen Beratungspraxis verweisen wir im Übrigen stets auf das von der DSK verabschiedete Prüfschema zu Windows 10.
Sollten Sie hierzu Nachfragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen