"Schutz vor elektromagnetischen Feldern beim Mobilfunk, insbesondere 5G"
Ihr Schreiben vom 23. Juni 2020
Aktenzeichen: 0723/001
Bonn, den 06.07.2020
Sehr
geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23. Juni 2020, in dem Sie um Auskunft zu den Themen Vorsorge, Elektrosensibilität und Schutz der Ökosysteme hinsichtlich elektromagnetischer Felder, insbesondere 5G, bitten. Da sich Ihr Antrag auf Umweltinformationen bezieht, ist das Umweltinformationsgesetz anzuwenden, das gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz vorrangig ist.
Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt.
Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) die gewünschte Information durch die folgende schriftliche Auskunft zugänglich.
1. "Informationen dazu, wie Sie als einer der verantwortlichen Minister dem Vorsorgeprinzip nachkommen, wenn es um den Ausbau von 5G geht (es wurden ja durch unzählige Studien bereits Negativwirkungen auf die menschliche Biologie nachgewiesen)
Das Bundesumweltministerium (BMU) ist seit langem mit der Bewertung möglicher gesundheitlicher Wirkungen des Mobilfunks und seit Eröffnung der Diskussionen über die 5G-Mobilfunknetze mit der Bewertung der neuen Technik und der damit verbundenen Anwendungen befasst. Hierbei ist zu erwähnen, dass es sich beim neuen Übertragungsstandard 5G zwar um eine andere Technik handelt, die sich die hierfür verwendeten elektromagnetischen Felder aber in ihrer biologischen Wirkung nicht unterscheiden.
Für den Betrieb aller Sendeanlagen des Mobilfunks mit Sendeleistungen ab 10 W EIRP, von 2G bis hin zu 5G, gelten die Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV). Bei der Einhaltung der in der Verordnung festgelegten Grenzwerte ist davon auszugehen, dass sich durch den Betrieb der Anlagen keine nachteiligen gesundheitlichen Wirkungen auf den Menschen ergeben. Die Grenzwerte berücksichtigen auch Kinder und gesundheitlich beeinträchtigte Menschen. Diese Aussagen stützt das BMU nicht nur auf die Ergebnisse des von unabhängigen wissenschaftlichen Instituten durchgeführten Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms. Vielmehr handelt es sich auch um die Bewertung nationaler und internationaler Expertengremien, wie z.B. die Strahlenschutzkommission (SSK) und die ICNIRP, die hierfür alle verfügbaren Publikationen heranziehen. So kommt die ICNIRP in ihren neuen Leitlinien zur Begrenzung hochfrequenter EMF vom Frühjahr dieses Jahres zu dem Ergebnis, dass die Grenzwerte für die Bevölkerung im Grundsatz bestehen bleiben.
Dem BMU ist bekannt, dass es auch Studien gibt, die auf eine biologische Wirkung elektromagnetischer Felder unterhalb der Grenzwerte hinweisen. Doch nicht jede Studie ist für eine abschließende Bewertung gleich gut geeignet oder hilfreich. Wenn eine Studie zitiert wird, um eine These zu begründen, muss sie bestimmte Kriterien einhalten, um hilfreich und anerkannt zu sein. So muss das Design geeignet sein, um die aufgestellte These zu stützen oder zu widerlegen. Alle Daten müssen veröffentlicht werden. Schlussfolgerungen müssen fehlerfrei sein. Andere Studien zum selben Thema müssen berücksichtigt werden. Und im Idealfall wird mit den zugrundegelegten Methoden und/oder Daten von anderen Forscherinnen und Forschern dasselbe Ergebnis erzielt. Nicht alle oft zitierten Studien erfüllen diese Kriterien. Und leider kommt noch hinzu, dass nicht immer alles hundertprozentig eindeutig ist. Manche Daten lassen sich unterschiedlich interpretieren, ohne dass beide Interpretationen falsch sind. Darum muss immer der gesamte Stand der Forschung berücksichtig werden. Diese Bewertung übernehmen die verschiedenen wissenschaftlichen Gremien.
Umfassende Informationen zum Ausbau von 5G, auch mit Bezug zur Umwelt, finden Sie auf der Internetseite des BMU unter:
https://www.bmu.de/suche/?id=1892&L…
2. "Informationen darüber, wie elektrosensitive Bürger vor den Auswirkungen der Funkstrahlungsbelastung - noch einmal deutlich verstärkt durch 5G - vom Staat geschützt werden"
3. "Informationen dazu, wie elektrosensitiven Bürgern künftig gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden soll"
Es ist dem BMU bekannt, dass es Menschen gibt, die unter starken gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden, die sie auf elektromagnetische Felder zurückführen (sog. Elektrosensibilität). Diese Beobachtungen und Sorgen nimmt das BMU sehr ernst. In mehreren Studien zeigte sich, dass die von Elektrosensiblen angegebenen Beschwerden ein sehr breites Spektrum umfassen. Es handelt sich dabei um gesundheitliche Beeinträchtigungen, die in der Bevölkerung weit verbreitet sind. Zur Klärung der Frage, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern und den Beschwerden der betroffenen Personen besteht, wurden viele Studien durchgeführt, bei denen elektrosensible Personen und geeignete Kontrollpersonen verschiedenen Arten von Feldern ausgesetzt wurden. In einigen Fällen wurden zusätzlich spezielle Untersuchungen durchgeführt. Ziel war, etwaige Beschwerden objektiv zu messen. In den allermeisten Fällen konnten die untersuchten Probanden weder häufig richtig angeben, ob ein Feld an- oder ausgeschaltet war, noch konnte ein Zusammenhang zwischen den Beschwerden und der Feldsituation festgestellt werden. Bei einer Untersuchung im Rahmen des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms zeigte sich, dass die elektrosensiblen Personen sogar schlechter als die Kontrollpersonen in der Lage waren, eine tatsächliche Exposition von einer Scheinexposition zu unterscheiden.
4. "Informationen dazu, wer für die gesundheitlichen Schäden und die Schäden an Ökosystemen durch Funkstrahlungsbelastung haftet"
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand gibt es keine wissenschaftlich belastbaren Hinweise auf eine Gefahr für Tiere und Pflanzen durch hochfrequente elektromagnetische Felder unterhalb der Grenzwerte. Der einzige bekannte und wissenschaftlich nachgewiesene Wirkmechanismus hochfrequenter Felder auf Organismen ist die Erwärmung infolge von Energieabsorption. Die Intensität der Felder, die von Sendeanlagen ausgehen, reicht nicht aus, um eine biologisch wirksame Erwärmung von Lebewesen zu verursachen.
Die Expositionssituation ist zwischen Säugetieren und Insekten nicht direkt vergleichbar. Infolge der geringen Körpergröße handelt es sich bei Insekten immer um eine Ganzkörperexposition. Weiterhin besitzen Insekten im Gegensatz zu Säugetieren nicht die Fähigkeit zur Thermoregulation. Die geringe Körpergröße von Insekten führt auch dazu, dass bei den für den Mobilfunk genutzten Frequenzen relativ wenig Energie aufgenommen wird. Erst oberhalb von 6 GHz, und vor allem bei 12 - 24 GHz, steigt die Energieabsorption. Dies ist vor allem im Zusammenhang mit den höheren zukünftig für 5G geplanten Frequenzen relevant.
Das aktuell viel diskutierte Insektensterben hat bereits Anfang der 90er Jahre, vor dem flächendeckenden Ausbau des Mobilfunks, begonnen. Deswegen kommt Mobilfunk als eine wesentliche Ursache nicht in Frage. Weitere Informationen können Sie der folgenden Seite entnehmen:
https://www.bfs.de/DE/bfs/wissenschaft-…
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stresemannstraße
128 - 130, 10117 Berlin einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen