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Ausbau des 5G-Netzes

- Informationen dazu, wie Sie als einer der verantwortlichen Minister dem Vorsorgeprinzip nachkommen, wenn es um den Ausbau von 5G geht (es wurden ja durch unzählige Studien bereits Negativwirkungen auf die menschliche Biologie nachgewiesen)
- Informationen darüber, wie elektrosensitive Bürger vor den Auswirkungen der Funkstrahlungsbelastung - noch einmal deutlich verstärkt durch 5G - vom Staat geschützt werden.
- Informationen dazu, wie elektrosensitiven Bürgern künftig gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden soll
- Informationen dazu, wer für die gesundheitlichen Schäden und die Schäden an Ökosystemen durch Funkstrahlungsbelastung haftet

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2020
  • Frist
    25. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informationen daz…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausbau des 5G-Netzes [#189611]
Datum
23. Juni 2020 14:27
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen dazu, wie Sie als einer der verantwortlichen Minister dem Vorsorgeprinzip nachkommen, wenn es um den Ausbau von 5G geht (es wurden ja durch unzählige Studien bereits Negativwirkungen auf die menschliche Biologie nachgewiesen) - Informationen darüber, wie elektrosensitive Bürger vor den Auswirkungen der Funkstrahlungsbelastung - noch einmal deutlich verstärkt durch 5G - vom Staat geschützt werden. - Informationen dazu, wie elektrosensitiven Bürgern künftig gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden soll - Informationen dazu, wer für die gesundheitlichen Schäden und die Schäden an Ökosystemen durch Funkstrahlungsbelastung haftet
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189611/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
"Schutz vor elektromagnetischen Feldern beim Mobilfunk, insbesondere 5G" Ihr Schreiben vom 23. Juni 20…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ausbau des 5G-Netzes [#189611]
Datum
6. Juli 2020 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
"Schutz vor elektromagnetischen Feldern beim Mobilfunk, insbesondere 5G" Ihr Schreiben vom 23. Juni 2020 Aktenzeichen: 0723/001 Bonn, den 06.07.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23. Juni 2020, in dem Sie um Auskunft zu den Themen Vorsorge, Elektrosensibilität und Schutz der Ökosysteme hinsichtlich elektromagnetischer Felder, insbesondere 5G, bitten. Da sich Ihr Antrag auf Umweltinformationen bezieht, ist das Umweltinformationsgesetz anzuwenden, das gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz vorrangig ist. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) die gewünschte Information durch die folgende schriftliche Auskunft zugänglich. 1. "Informationen dazu, wie Sie als einer der verantwortlichen Minister dem Vorsorgeprinzip nachkommen, wenn es um den Ausbau von 5G geht (es wurden ja durch unzählige Studien bereits Negativwirkungen auf die menschliche Biologie nachgewiesen) Das Bundesumweltministerium (BMU) ist seit langem mit der Bewertung möglicher gesundheitlicher Wirkungen des Mobilfunks und seit Eröffnung der Diskussionen über die 5G-Mobilfunknetze mit der Bewertung der neuen Technik und der damit verbundenen Anwendungen befasst. Hierbei ist zu erwähnen, dass es sich beim neuen Übertragungsstandard 5G zwar um eine andere Technik handelt, die sich die hierfür verwendeten elektromagnetischen Felder aber in ihrer biologischen Wirkung nicht unterscheiden. Für den Betrieb aller Sendeanlagen des Mobilfunks mit Sendeleistungen ab 10 W EIRP, von 2G bis hin zu 5G, gelten die Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV). Bei der Einhaltung der in der Verordnung festgelegten Grenzwerte ist davon auszugehen, dass sich durch den Betrieb der Anlagen keine nachteiligen gesundheitlichen Wirkungen auf den Menschen ergeben. Die Grenzwerte berücksichtigen auch Kinder und gesundheitlich beeinträchtigte Menschen. Diese Aussagen stützt das BMU nicht nur auf die Ergebnisse des von unabhängigen wissenschaftlichen Instituten durchgeführten Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms. Vielmehr handelt es sich auch um die Bewertung nationaler und internationaler Expertengremien, wie z.B. die Strahlenschutzkommission (SSK) und die ICNIRP, die hierfür alle verfügbaren Publikationen heranziehen. So kommt die ICNIRP in ihren neuen Leitlinien zur Begrenzung hochfrequenter EMF vom Frühjahr dieses Jahres zu dem Ergebnis, dass die Grenzwerte für die Bevölkerung im Grundsatz bestehen bleiben. Dem BMU ist bekannt, dass es auch Studien gibt, die auf eine biologische Wirkung elektromagnetischer Felder unterhalb der Grenzwerte hinweisen. Doch nicht jede Studie ist für eine abschließende Bewertung gleich gut geeignet oder hilfreich. Wenn eine Studie zitiert wird, um eine These zu begründen, muss sie bestimmte Kriterien einhalten, um hilfreich und anerkannt zu sein. So muss das Design geeignet sein, um die aufgestellte These zu stützen oder zu widerlegen. Alle Daten müssen veröffentlicht werden. Schlussfolgerungen müssen fehlerfrei sein. Andere Studien zum selben Thema müssen berücksichtigt werden. Und im Idealfall wird mit den zugrundegelegten Methoden und/oder Daten von anderen Forscherinnen und Forschern dasselbe Ergebnis erzielt. Nicht alle oft zitierten Studien erfüllen diese Kriterien. Und leider kommt noch hinzu, dass nicht immer alles hundertprozentig eindeutig ist. Manche Daten lassen sich unterschiedlich interpretieren, ohne dass beide Interpretationen falsch sind. Darum muss immer der gesamte Stand der Forschung berücksichtig werden. Diese Bewertung übernehmen die verschiedenen wissenschaftlichen Gremien. Umfassende Informationen zum Ausbau von 5G, auch mit Bezug zur Umwelt, finden Sie auf der Internetseite des BMU unter: https://www.bmu.de/suche/?id=1892&L… 2. "Informationen darüber, wie elektrosensitive Bürger vor den Auswirkungen der Funkstrahlungsbelastung - noch einmal deutlich verstärkt durch 5G - vom Staat geschützt werden" 3. "Informationen dazu, wie elektrosensitiven Bürgern künftig gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden soll" Es ist dem BMU bekannt, dass es Menschen gibt, die unter starken gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden, die sie auf elektromagnetische Felder zurückführen (sog. Elektrosensibilität). Diese Beobachtungen und Sorgen nimmt das BMU sehr ernst. In mehreren Studien zeigte sich, dass die von Elektrosensiblen angegebenen Beschwerden ein sehr breites Spektrum umfassen. Es handelt sich dabei um gesundheitliche Beeinträchtigungen, die in der Bevölkerung weit verbreitet sind. Zur Klärung der Frage, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern und den Beschwerden der betroffenen Personen besteht, wurden viele Studien durchgeführt, bei denen elektrosensible Personen und geeignete Kontrollpersonen verschiedenen Arten von Feldern ausgesetzt wurden. In einigen Fällen wurden zusätzlich spezielle Untersuchungen durchgeführt. Ziel war, etwaige Beschwerden objektiv zu messen. In den allermeisten Fällen konnten die untersuchten Probanden weder häufig richtig angeben, ob ein Feld an- oder ausgeschaltet war, noch konnte ein Zusammenhang zwischen den Beschwerden und der Feldsituation festgestellt werden. Bei einer Untersuchung im Rahmen des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms zeigte sich, dass die elektrosensiblen Personen sogar schlechter als die Kontrollpersonen in der Lage waren, eine tatsächliche Exposition von einer Scheinexposition zu unterscheiden. 4. "Informationen dazu, wer für die gesundheitlichen Schäden und die Schäden an Ökosystemen durch Funkstrahlungsbelastung haftet" Nach dem derzeitigen Kenntnisstand gibt es keine wissenschaftlich belastbaren Hinweise auf eine Gefahr für Tiere und Pflanzen durch hochfrequente elektromagnetische Felder unterhalb der Grenzwerte. Der einzige bekannte und wissenschaftlich nachgewiesene Wirkmechanismus hochfrequenter Felder auf Organismen ist die Erwärmung infolge von Energieabsorption. Die Intensität der Felder, die von Sendeanlagen ausgehen, reicht nicht aus, um eine biologisch wirksame Erwärmung von Lebewesen zu verursachen. Die Expositionssituation ist zwischen Säugetieren und Insekten nicht direkt vergleichbar. Infolge der geringen Körpergröße handelt es sich bei Insekten immer um eine Ganzkörperexposition. Weiterhin besitzen Insekten im Gegensatz zu Säugetieren nicht die Fähigkeit zur Thermoregulation. Die geringe Körpergröße von Insekten führt auch dazu, dass bei den für den Mobilfunk genutzten Frequenzen relativ wenig Energie aufgenommen wird. Erst oberhalb von 6 GHz, und vor allem bei 12 - 24 GHz, steigt die Energieabsorption. Dies ist vor allem im Zusammenhang mit den höheren zukünftig für 5G geplanten Frequenzen relevant. Das aktuell viel diskutierte Insektensterben hat bereits Anfang der 90er Jahre, vor dem flächendeckenden Ausbau des Mobilfunks, begonnen. Deswegen kommt Mobilfunk als eine wesentliche Ursache nicht in Frage. Weitere Informationen können Sie der folgenden Seite entnehmen: https://www.bfs.de/DE/bfs/wissenschaft-… Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stresemannstraße 128 - 130, 10117 Berlin einzulegen. Mit freundlichen Grüßen