IFG-Anfrage betreffend der Härtefallklausel beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern
-Anzahl der Fälle 2018 und 2019 nach Jahren aufgeschlüsselt, in dennen aufgrund der Härtefallklausel vom Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse beim Nachzug von ausländischen Ehegatten, zu deutschen Ehegatten abgesehen wurde.
Sollte die Anzahl 0 betragen so wird um eine entsprechende Auskunft mit der Zahl 0 gebeten.
Bitte beachten Sie explizit die Voraussetzungen:
-Nachzug ausländischer Ehegatten (respektive Drittstaatsangehörige von dennen der Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse erbracht werden muss)
-zu deutschen Ehegatten
-bezgl. Nachweis einfacher Deutschkenntnisse
-Anwendung der Härtefallklausel bezgl. Deutschkenntnisse
-Im Hinblick auf das AufenthG
Anfrage eingeschlafen
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Datum24. Juni 2020
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28. Juli 2020
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