IFG-Anfrage betreffend der Härtefallklausel beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern
-Anzahl der Fälle 2018 und 2019 nach Jahren aufgeschlüsselt, in dennen aufgrund der Härtefallklausel vom Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse beim Nachzug von ausländischen Ehegatten, zu deutschen Ehegatten abgesehen wurde.
Sollte die Anzahl 0 betragen so wird um eine entsprechende Auskunft mit der Zahl 0 gebeten.
Bitte beachten Sie explizit die Voraussetzungen:
-Nachzug ausländischer Ehegatten (respektive Drittstaatsangehörige von dennen der Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse erbracht werden muss)
-zu deutschen Ehegatten
-bezgl. Nachweis einfacher Deutschkenntnisse
-Anwendung der Härtefallklausel bezgl. Deutschkenntnisse
-Im Hinblick auf das AufenthG
Anfrage abgelehnt
-
Datum24. Juni 2020
-
28. Juli 2020
-
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- IFG-Anfrage betreffend der Härtefallklausel beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern [#189652]
- Datum
- 24. Juni 2020 03:57
- An
- Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat HA II / 3 - Ausländerbehörde
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat HA II / 3 - Ausländerbehörde
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 24. Juni 2020 03:57
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat HA II / 3 - Ausländerbehörde
- Betreff
- AW: IFG-Anfrage betreffend der Härtefallklausel beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern [#189652]
- Datum
- 15. Juli 2020 16:17
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: IFG-Anfrage betreffend der Härtefallklausel beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern [#189652]
- Datum
- 15. Juli 2020 16:20
- An
- Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat HA II / 3 - Ausländerbehörde
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat HA II / 3 - Ausländerbehörde
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 15. Juli 2020 16:20
- Status
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Von
- Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat HA II / 3 - Ausländerbehörde
- Betreff
- AW: IFG-Anfrage betreffend der Härtefallklausel beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern [#189652]
- Datum
- 21. Juli 2020 15:32
- Status
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „IFG-Anfrage betreffend der Härtefallklausel beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern“ [#189652] [#189652]
- Datum
- 17. August 2020 12:45
- An
- Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 2. September 2020 16:22
- Status
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