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Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190002]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190002/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Strahlenschutz
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
26. Juni 2020 09:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz. Ihre Nachricht ist eingegangen und wird unter der Nummer BfS - 07515/2020#0007 bearbeitet. Wir arbeiten daran, Ihre Anfrage schnell und gründlich zu beantworten. Da uns manchmal sehr viele Fragen gleichzeitig erreichen, kann das bis zu drei Wochen dauern. In der Regel erhalten Sie eine Antwort deutlich schneller. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, Mailadresse) werden im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung unter ww.bfs.de. Mit freundlichem Gruß
Bundesamt für Strahlenschutz
WG: Ihre Anfrage Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch COVID Zwischennachricht Sehr geehrteAntragsteller/in die …
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
WG: Ihre Anfrage Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch COVID Zwischennachricht
Datum
29. Juli 2020 14:49
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in die Beantwortung Ihrer Anfrage verzögert sich aus organisatorischen Gründen. Wir bitten um Verständnis. Eine zeitnahe Beantwortung erfolgt im Nachgang. Mit freundlichem Gruß

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Bundesamt für Strahlenschutz
WG: Ihre Anfrage Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch COVID Antwort Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage b…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
WG: Ihre Anfrage Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch COVID Antwort
Datum
31. Juli 2020 10:09
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190002] Frage: Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Antwort: Im Zeitraum von März bis Mai 2020 konnten Folgende Einsparungen verzeichnet werden: 1. Verbrauch Strom: Der Stromverbrauch in der Nebentarifzeit (NT) ist der Verbrauch gleichbleibend. Hingegen ist in Haupttarifzeit (HT) erkennbar, dass sich der Verbrauch um ca. 15 % verringert hat. Dies kann aus einer geringeren Nutzung der Beleuchtung und EDV, bedingt durch vermehrtes mobiles Arbeiten, hergeleitet werden. 2. Verbrauch Wasser: Die Einsparungen sind analog des Stromverbrauchs (HT Verbrauch). Bedingt durch eine geringere Frequentierung der WC Anlagen und einer Nichtnutzung der Kantine in dem genannten Zeitraum. 3. Verbrauch Wärme: Keine signifikante Einsparung erkennbar, da witterungsbedingt dies keine Auswirkung hat. 4. Verbrauch Papier im Bereich Vervielfältigung/Drucken: Der Verbrauch verminderte sich in diesem Zeitraum um ca. 25 %, dies entspricht ca. 25.000 Blatt Papier. 5. Verbrauch an Hygienematerial in WC Bereichen: Durch die Nutzung von mobilem Arbeiten, hat sich der Verbrauch um ca. 25 % reduziert. Genaue Zahlen sind derzeit nicht darstellbar. 6. Einsparung im Bereich der Dienstleistung Objektsicherheit: Keine, da die Wachdienstleistungen zur Objektsicherung unabhängig von der Nutzungszahl durch Personal, durchgängig 24/7 erfolgt. 7. Einsparung bei Unterhaltsreinigungsdienstleistungen: Keine, da die Reinigungsdienstleistungen weitgehend unabhängig von der Nutzungszahl durch Personal, erfolgt. Auch bei einer größeren Nutzung von mobilem Arbeiten, ist eine Tageweise Nutzung von Büroräumen gegeben. Daher keine Auswirkung. Mit freundlichem Gruß