COVID-19-"Ausbrüche" in der Stadt Göttingen
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Göttingen, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:
Die Höhe der Falschpositivenrate bei den von der Stadt Göttingen zum Nachweis von COVID-19-Fällen verwendeten Tests, ggf. nach Laboren, Testherstellern etc. differenziert, insbesondere im Zusammenhang mit den sogenannten "Ausbrüchen".
Die Reaktionshäufigkeit dieser Tests auf die Coronaviren SARS-CoV-1 ("Eins"!) , HCoV-HKU1, HCoV-OC43, HCoV-NL63 und HCoV-229E.
Die Reaktionshäufigkeit der Tests auf weitere Coronaviren bei Menschen.
Die Falschpositivenrate und die Prävalenz, um die die in den Mitteilungen der Stadt Göttingen ausgewiesenen Fälle vor Veröffentlichung reduziert wurden.
Angaben, auf welchem objektiven und repräsentativen Weg die Prävalenz ermittelt wurde und aktuell gehalten wird.
Die bei den "Ausbrüchen" jeweils ermittelten Fallzahlen für positive Tests, Infizierte, symptomatische Patienten, krankenhauspflichtige Patienten, intensivpflichtige Patienten, Todesfälle und Todesursachen zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Anfrage sowie das bzw. die Verfahren der Todesursachenermittlung.
Die Kriterien, nach denen zwischen positiv Getesteten und "Infizierten" unterschieden wird.
Die Kriterien, nach denen ein Test als positiv gewertet wird: Genügt der positive Test einer Genregion? Sind positive Tests von mindestens zwei Genregionen erforderlich? Müssen alle Genregionen positiv getestet sein, die ein Test beinhaltet? Werden Tests eingesetzt, die weniger als zwei Genregionen einbeziehen? Welche Genregion bzw. welche Genregionen müssen mindestens positiv getestet sein, um von einem "Fall" im Sinne der Mitteilungen der Stadt Göttingen sprechen zu können?
Werden Gegentests mit anderem Personal für Abstriche, weiteren Laboren und Tests anderer Hersteller durchgeführt?
Werden zugleich Tests bei denselben Personen auf andere respiratorische Viren durchgeführt? Auf andere Coronaviren? Auf Influenzaviren? Auf weitere?
In welchem Umfang gehen Wiederholungstests, Absicherungstests, Testkombinationen auf mehrere Genregionen usw. bei derselben Person in die Fallzahlen der Stadt Göttingen ein? Einfach, mehrfach, vielfach? Wie ist das durchschnittliche Verhältnis zwischen Fallzahlen und der Anzahl betroffener Personen?
Die dokumentierte Verhältnismäßigkeitsprüfung für die von der Stadt Göttingen im Zusammenhang mit den "Ausbrüchen" angeordneten Maßnahmen.
Die dokumentierte Abwägung insbesondere im Hinblick auf die Grundrechte gemäß des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Den Nachweis, dass Folgewirkungen der Maßnahme in der Abwägung berücksichtigt sind sowie die Dokumentation dieser Folgewirkungen.
Bezüglich der evidenzbasierten wie auch der anderen in die Verhältnismäßigkeitsprüfung eingegangenen Faktoren wird jeweils um Quellenangaben gebeten.
Informationen darüber, ob im Zusammenhang mit der Anordnung oder der Durchsetzung der Maßnahmen eine Straftat bzw. eine Straftat im Amt begangen werden könnte. (Z. B. Nötigung.)
Etwaige Remonstrationen von Bediensteten der Stadt Göttingen im Zusammenhang mit der Entwicklung, Diskussion, Verabschiedung und Durchsetzung der getroffenen Maßnahmen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Göttingen (Informationsfreiheitssatzung Göttingen).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Vorsorglich verweise ich ausdrücklich auf meine Rechte zur Einschaltung des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit und die Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung hin.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum29. Juni 2020
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29. Juli 2020
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