Belehrung von Antragstellenden: Sprachbiometrie (DIAS), Namenstranskription (TraLitA)
1) Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob diese Dienstanweisung zur Sprachbiometrie (Identitätsfeststellung) weiterhin gültig ist? Wenn nein, von wann bis wann war diese DA gültig?
- Dokument: https://fragdenstaat.de/anfrage/biometrische-sprachsoftware-zur-erkennung-von-dialekten/82609/anhang/Sprachbiometrie_DA-AVS.pdf
2) In demselben Dokument heißt es (S. 2): "Nach vollständig abgeschlossener Aktenanlage einschl. Aushändigung der Belehrungen und Einholung aller erforderlichen Unterschriften, wird der Antragsteller auf die gesetzliche Verpflichtung zur Mitwirkung nach § 16 Abs. 1 Satz 4 Asyl hingewiesen und über die Sprachprobe in Kenntnis gesetzt. Dies ist mit Dokument D1728 "Information_SprachbiometrieAst" zu dokumentieren."
Ich bitte um das Zusenden:
- Dokument D1728
- Belehrung und -anweisungen, die der Antragstellende unterschreiben muss und zur Kenntnisnahme vom BAMF ausgehändigt bekommt
3) Bitte schicken Sie mir zusätzlich die Formulare, Belehrungen und Anweisungen, die der Antragstellende im Vorfeld der Namenstranskription und - analyse (TraLitA) bekommt und ggf. unterschreiben muss.
4) In welchen Sprachversionen liegen diese Belehrungen für TraLitA und die Sprachbiometrie vor?
Ich bedanke mich, Ihnen eine schöne Woche.
Anfrage erfolgreich
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Datum29. Juni 2020
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31. Juli 2020
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